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Die Gartenkunst — 27.1914

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[Nr. 1]
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Heicke, C.: Mängel im Wettbewerbswesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20974#0019

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erfüllt, und Beitz hat vollständig recht, wenn
er beanstandet, daß solchen Arbeiten ein Preis
zuerkannt worden ist. Nach meiner Ansicht hätten
sie noch nicht einmal für den Ankauf in Frage
kommen dürfen.

Etwas ähnliches haben wir ja auch bei dem
Erfurter Friedhofs-Wettbewerb erlebt, wo der
eine der beiden am höchsten gewerteten Ent-
würfe gleichfalls nur den baulichen Teil der Auf-
gabe gelöst hatte. Auch dieser Wettbewerb hat
sich auf die Baulichkeiten des Friedhofes und
die Friedhofsanlagen, nicht nur auf die ersteren
erstreckt, und das Programm enthielt den Satz:
„Es wird den deutschen Architekten und Garten-
künstlern anheimgestellt, sich zu gemeinsamer
Arbeit zu verbinden."

Es ist meiner Ansicht nach nicht nötig, daß
man, um solchen Vorkommnissen zu begegnen,
zu Maßnahmen greift, wie sie von Reinhardt,
Cöln, in Heft 20 der „Gartenkunst" 1913 vor-
geschlagen werden. Er verlangt, daß für den
baulichen und den gärtnerischen Teil der Aufgabe
getrennte Summen als Preise ausgesetzt und bei
ihrer Vergebung klar zum Ausdruck gebracht
werden solle, wieviel davon der baulichen und
wieviel der gärtnerischen Lösung zuerkannt sei.
Ich halte es für sehr bedenklich, die Preisrichter
zu solchen Feststellungen zu veranlassen. Die
auf Grund eines einheitlichen Preisaus-
schreibens eingelieferten Arbeiten ha-
ben unter allen Umständen als ein-
heitliche Leistungen zu gelten und dür-
fen nur in diesem Sinne bewertet wer-
den. Es geht die Preisrichter gar nichts an, ob
ein Architekt oder ein Gartenkünstler oder
ein Architekt und ein Gartenkünstler dahinter-
stecken und wieviel an dem Gelingen des Ent-
wurfs einem von beiden zuzuschreiben ist. Ge-
fordert muß vielmehrwerden,daß unter
allen Umständen nur ganze Arbeiten
prämiiert werden und nicht halbe.

Wollte man Reinhardt folgen, so würde man
das mit vieler Sympathie begrüßte Verfahren ver-
eiteln, das die Annäherung zwischen Architekten
und Gartenkünstlern zu gemeinsamen Schaffen
erhoffen läßt. Möge der Architekt, welcher sich
für fähig hält, eine solche Aufgabe allein oder
mit Hilfe eines Gartentechnikers zu lösen, oder
der Gartenfachmann, demVerständnis Befähigung
für architektonische Aufgaben fehlt, durch Schaden
klug werden, wenn solche Halblösungen unnach-
siditlich von Preiszuerkennung und Ankauf aus-
geschlossen werden; aber man hüte sich, der
vielversprechenden Richtung, die bei vielen Wett-
bewerben der letzten Jahre eingeschlagen ist,
Hindernisse in den Weg zu legen.

Und schließlich noch eins. Es wird lebhaft
Klage darüber geführt, daß durch Wettbewerbe
soviel überflüssige Arbeit veranlaßt werde und
man fordert Einschränkung der Wettbewerbe,

Amatienbrunnen am Bruchsaler Schloß.

wenigstens der allgemeinen, und statt dessen
Bevorzugung engerer Ausschreibungen. Ich bin
überzeugt, daß man auch hier im Begriffe ist,
einen ganz verkehrten Weg zu beschreiten, und
es ist mir unverständlich, wie man zu einer
Zeit, wo allgemein weitgehendste Freiheit der
Entwicklung gefordert wird, derartigen Beschrän-
kungen das Wort reden kann. Dagegen muß
gefordert werden, daß die Preise, welche
ausgesetzt werden, erheblich höher be-
messen werden, wenn sie im Einklang
stehen sollen mit dem Vorteil, den die
ausschreibende Stelle durch die ihr im
Wege des Wettbewerbs zur Verfügung
gestellte Auswahl zwischen einer ver-
hältnismäßig großen Anzahl guter
Arbeiten erlangt. Ich habe über diese
Seite der Angelegenheit, sowie über die gleich-
falls mit Nachdruck immer wieder zu stellende
Forderung, daß zur endgültigen Ent-
wurfbearbeitung und Ausführung einer
der Preisträger herangezogen werde, im
Jahrgang 1909 der Gartenkunst, Seite 53, Stel-
lung genommen. Von den dort zum Ausdruck
gebrachten Wünschen ist bis heute keiner seiner
Erfüllung näher gekommen. Solange sich
freilich immer wieder Leute selbst zu Wettbe-
werben unter ganz unzulänglichen Bedingungen

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