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Die Gartenkunst — 27.1914

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Nr. 17
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Heicke, C.: Vorschläge zur Hebung der Gartenbauausstellungen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.20974#0265

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den leisesten Versuch der Beeinflussung der Preis-
richter machen, müssen unter allen Umständen
von jeder Bewertung ausgeschlossen werden.

Neben diesen Grundsätzen für die Bewertung,
die ja den Kern jeder Ausstellung bildet und
deren zeitgemäße Beordnung ein dringliches
Bedürfnis ist, bleibt noch mancherlei in der Aus-
stellung sordnung zum Ausdruck zu bringen.
Einiges mag aber hier noch kurz erwähnt werden.

So sollte bei jeder Ausstellung klar und deut-
lich gesagt sein, wie ausländische Aussteller
behandelt werden. Nationale und internationale
Ausstellungen haben ihre Berechtigung, aber die
letzteren dürfen nicht durch Gewährung von
Fracht- und andern Vergünstigungen Ausländern
die Einführung und den Absatz ihrer Produkte
zum Schaden des heimischen Gartenbaues er-
leichtern. Bei nationalen Ausstellungen sollte
man es vermeiden, ausländische Erzeugnisse
lediglich zum Schmuck einer Ausstellung heran-
zuziehen, auch wenn sie von der Bewertung aus-
geschlossen bleiben. Ihre Anwesenheit wird auch
dann leicht zu einer Benachteiligung des inlän-
dischen Züchters führen. Verzichten wir doch
auf dieses fremde Beiwerk und zeigen wir unsere
eigene Leistungsfähigkeit!

Angebracht dürfte die Bildung eines Aus-
stellerausschusses sein, der erforderlichen-
falls die Interessen der Aussteller wahrzunehmen
und neben der Ausstellungsleitung über ordnungs-
mäßige Durchführung aller Ausstellungsbestim-
mungen zu wachen, außerdem aber auch eine ge-
wisse Kontrolle zur Verhütung unlauterer Mani-
pulationen seitens der Aussteller auszuüben hat.
Der Obmann dieses Ausstellerausschusses, wel-
cher zu bilden ist, sobald nach Schluß der Anmel-
defrist die Beteiligung an der Ausstellung fest-
steht, sollte zu allen Beratung en der Ausstellungs-
leitung und der Beratung der obersten Instanz
des Preisgerichts zugezogen werden.

Für richtige Benennung aller Ausstel-
lungsgegenstände sollte in Zukunft besser als
bisher gesorgt, dabei aber auf die Einschränkung
jeder Art von Schildern mit den Namen der Aus-
steller und der Angabe der zuerkannten Preise
Bedacht genommen werden; um einen ruhigem
und würdigern Eindruck des Gesamtbildes einer
Ausstellung zu erreichen. Es muß Regel werden,
daß die Ausstellungsgegenstände nicht durch
auffälliges Hervortreten aus dem Gesamtrahmen
auffallen wollen, sondern neben ihrer guten Be-
schaffenheit durch würdige und künsterisch ein-
wandfreie Aufmachung sich bemerklich machen.

Die Ausstellungsleitung hat den sich ihr aus-
weisenden Vertretern der Presse die Be-
richterstattung in jeder Weise zu er-
leichtern aus dem einfachen Grunde, weil die
Aussteller das größte Interesse an einer ein-
gehenden Berichterstattung haben. Altona war
in dieser Beziehung vorbildlich. Namentlich soll-

ten alle Erschwerungen künftig ausgeschaltet
bleiben, die dem Photographieren von Aus-
stellungsteilen und Ausstellungsgegenständen in
den letzten Jahren vielfach zum Schaden der
Berichterstattung in den Weg gelegt wurden.

Für die Durchführung aller dieser und noch
mancher andern Bestimmungen ist eine In-
stanz aus erfahrenen Fachleuten nötig. Der
Reichsverband für dendeutschen Gar-
tenbausollte dazu übergehen, eine solche zu
schaffen, die für Gartenbauausstellungen eine
ähnliche Rolle zu spielen hätte, wie die Aus-
stellungskommission für die deutsche Industrie
auf andern Gebieten.

Eine solche Beratung sstelle für Garten-
bauausstellungen denke ich mir als Unter-
abteilung des Arbeitsausschusses des Reichs-
verbandes. In einer solchen Beratungsstelle
müßten vertreten sein Handelsgärtnerei, Baum-
schulenbesitzer, Obstzüchter, Blumengeschäftsin-
haber, selbständige und beamtete Gartenarchi-
tekten, Liebhabergartenbau und Fachpresse.
Aufgabe dieser Beratungsstelle würde es sein,
darauf hinzuwirken, daß Gartenbauausstellungen
nur veranstaltet werden, wenn ein wirkliches
Bedürfnis der beteiligten Fachkreise vorliegt, und
daß jede Ausstellungsveranstaltung den von den
beteiligten Berufsgruppen zu stellenden Anfor-
derungen entspricht.

Sie würde ferner darauf hinzuwirken haben,
daß für die Durchführung nach geschäftlicher,
technischer und künstlerischer Seite durch Be-
schaffung ausreichender Mittel und Gewinnung
geeigneter Kräfte Gewähr geboten wird. Die
Beratungsstelle müßte berechtigt sein, auch ohne
daß sie um ihre Mitwirkung angegangen
wird, von sich aus mit den Veranstaltern jeder
Ausstellung, von der sie Kenntnis erhält, in Ver-
bindung zu treten, um festzustellen, ob diesen
Voraussetzungen dabei entsprochen ist.

Die Mitglieder des Reichsverbandes müßten
verpflichtet sein, die Beratungsstelle auf jedes
Ausstellungsvorhaben aufmerksam zu machen,
welches ihnen bekannt wird. Besondere Auf-
merksamkeit dürfte sie solchen Ausstellungen
zu widmen haben, bei denen der Gartenbau zur
Unterstützung oder Ergänzung andrer Ausstel-
lungen herangezogen werden soll, damit auch
dann für eine würdige Entfaltung und Vertretung
der nötige Einfluß und Rückhalt geboten wird.

Für die Durchführung von Gartenbauaus-
stellungen jeder Art würde die Beratungsstelle
allgemeine Grundsätze und eine Bewertungs-
ordnung aufzustellen haben, die als Unterlage
für die Ausstellungsordnung in den einzelnen
Fällen zu dienen haben und das Mindestmaß
der Anforderungen bilden, die der Reichsverband
für die Veranstaltung von Gartenbauausstel-
lungen stellt. Für die erforderliche Bewegungs-
freiheit und den nötigen Spielraum zur Berück-

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