Blatt
Unbeile
Intelli g
In den »AHgemeinen medicinischen Annalen, Maiheft d. J. p. 68« etc.
sindet sicb unter »den allgemeinen iiterarischen Anzeigen mr^*'
Schristen« die Druckschrift:
Magnctismiis md hnmcYaütiit tu s* w
«rwähnt, und in dem aus seühzehn Zeilen bestehend
schmahend ausgesprochen,
a• sie sey »eine actenmä$sht Mitthcihing einer VerFdhrnngs- und
Fruchtabtreibungs-Gescbichte, voiifiibrt von cinem magnesiurcndett
Doctor u s* w.« —
leser Arzt sey ein »heiichlerisehcr Verhrecher, der gerichtllch srey*
gesprochefi wcrden«. — und
jene Schrift sey »dem Verlauten nach, in dm Preussischen Staatcis
verboten« —
nfiihrung i* und 2*. sind frechc Liigen — jene Schrift ist keine
Mtenmässige d'Iittheilung, soodern das eigene Machwerk eines sckwarzen
bis jetzt noch verkappten Veriäumders^ — Es ist iiber die Sache, die in
der Art, wie sie dargestellt ist, durchaus nietnals statt gehabt hat, ein ge-
riehtliches Versahren gegen den Arzt nicht eingeleitet gewesen, und eine
gericbtliche Freysprechung hat duher nicht erfolgen könntn. Die Beschuidi-
gung einer ebeti so frcchen Lüge würde aiich die Angabe 3 treffcn, hatte
Sich hier der Verfasser nicht durch »die Worte :« dem Verlauten nach »da-*
gegen gesehützt Um aber jeden Zweifel, der dem Leser hierbey anfstos-
sen könnte, zu lösen, wird bemerkt; dass in den preussischen Stuaten jene
Schrift niemals verboten gewesen ist.
Der mit Ch. unterzeichnete VerfasSer dieser mit Liigen angefiillten
und darnach in ihrem iibrigen lnhaite zu wiirdigendeu Anzeige wird hier-
mit von dem Unterzeichneten für einen boshafteii VerlaiinTder erkiart, imd
eine gleiche Erklärung richte ich hiermit gegen den Verfasser jener ange-
zeigten Schmähschrift, mit dem Wunsche: dass sie beyde ans Licht trcten
imd den Muth hahen mögen, ihre Nnmen öfFeiltlich so zu nennen, dass sie
Von mir, gegen den diese Schmähschriften gCrichtet seyn sollen, nach Ver-
dienst zur Recbensehaft gezogen werden köiinen.
Der guten Sache und meinern Stande bin ieh diese vorläuhge öfFentli-
cheErklärung schuldig eine ßähere Aufkläruiig der gegen mich geschmie-
deten Kabale soll mit Beweisen belegt dem Pubiikum nicht vorenthalten
bleiben. Möge dann die öffentliche Meinung das Eichteramt wie immer
gerecht verwalten,
*®erlin 4* 3u, Juni iQu*
Dr, WolfarU
Unbeile
Intelli g
In den »AHgemeinen medicinischen Annalen, Maiheft d. J. p. 68« etc.
sindet sicb unter »den allgemeinen iiterarischen Anzeigen mr^*'
Schristen« die Druckschrift:
Magnctismiis md hnmcYaütiit tu s* w
«rwähnt, und in dem aus seühzehn Zeilen bestehend
schmahend ausgesprochen,
a• sie sey »eine actenmä$sht Mitthcihing einer VerFdhrnngs- und
Fruchtabtreibungs-Gescbichte, voiifiibrt von cinem magnesiurcndett
Doctor u s* w.« —
leser Arzt sey ein »heiichlerisehcr Verhrecher, der gerichtllch srey*
gesprochefi wcrden«. — und
jene Schrift sey »dem Verlauten nach, in dm Preussischen Staatcis
verboten« —
nfiihrung i* und 2*. sind frechc Liigen — jene Schrift ist keine
Mtenmässige d'Iittheilung, soodern das eigene Machwerk eines sckwarzen
bis jetzt noch verkappten Veriäumders^ — Es ist iiber die Sache, die in
der Art, wie sie dargestellt ist, durchaus nietnals statt gehabt hat, ein ge-
riehtliches Versahren gegen den Arzt nicht eingeleitet gewesen, und eine
gericbtliche Freysprechung hat duher nicht erfolgen könntn. Die Beschuidi-
gung einer ebeti so frcchen Lüge würde aiich die Angabe 3 treffcn, hatte
Sich hier der Verfasser nicht durch »die Worte :« dem Verlauten nach »da-*
gegen gesehützt Um aber jeden Zweifel, der dem Leser hierbey anfstos-
sen könnte, zu lösen, wird bemerkt; dass in den preussischen Stuaten jene
Schrift niemals verboten gewesen ist.
Der mit Ch. unterzeichnete VerfasSer dieser mit Liigen angefiillten
und darnach in ihrem iibrigen lnhaite zu wiirdigendeu Anzeige wird hier-
mit von dem Unterzeichneten für einen boshafteii VerlaiinTder erkiart, imd
eine gleiche Erklärung richte ich hiermit gegen den Verfasser jener ange-
zeigten Schmähschrift, mit dem Wunsche: dass sie beyde ans Licht trcten
imd den Muth hahen mögen, ihre Nnmen öfFeiltlich so zu nennen, dass sie
Von mir, gegen den diese Schmähschriften gCrichtet seyn sollen, nach Ver-
dienst zur Recbensehaft gezogen werden köiinen.
Der guten Sache und meinern Stande bin ieh diese vorläuhge öfFentli-
cheErklärung schuldig eine ßähere Aufkläruiig der gegen mich geschmie-
deten Kabale soll mit Beweisen belegt dem Pubiikum nicht vorenthalten
bleiben. Möge dann die öffentliche Meinung das Eichteramt wie immer
gerecht verwalten,
*®erlin 4* 3u, Juni iQu*
Dr, WolfarU