N= 70‘ Heidelberger 1821'
Jahrbücher der Literatur.
Mfeger gerichfcliche Arzneywissenschaft.
f' s
(B e s c h l u f s.)
In der Lehre von den todtgefundnen neugeborenen Kindem
hat der Herausg den Versuch gemacht, die gegen die volle
Beweiskraft der Lungenprobe sprechenden Einwiirfe zu wider-
legem Schweriich rnit grösserem Glück, als Metzger Gnt*
ner es versucht hahen. Es ist nicht der Ort, i ier m Einzeln«
heiten einzugehen, um so weniger, da ausführlicher von die-
sein Gegenstande bei der Anzeige der vierten Ausgabe die Rede
gevvesen ist, Aber immer unwidersprechlicher tritt aus den
wechselseitigen Untersuöhungen üher die Bevveiskraft oder Trüg-
lichkeit der Lungen - und Athernprobe das Resultat hervor,
dass auch im giinstigsten Falle dieselhe in foro nur Wahr'chein-
lichkeit, nicht Gevviisheit, über das Gedeckthai^n des Kindes
gehen könne* Der Herausg, sagt S* 592. es sey ein Fehlgriff,
oder ein faischer Angrisf der Gegner der Athemprobe, wena
sie jeden einzelnen Punkt, einzeln bestreitend, das Ganze wi-
derlegt zu haben behaupten, Man müsse weder ein einzelnes*
zum Ganzen der Athmenprobe gehörendes Experiinent, aliein
genommen für beweisend halten, noch durch dessen , unter selt-
tenen Urnständen einrnal eintretende Zweideutigkeit, da? Ganze
für wideriegt halten wollen. Die Sache ist hier aber nicht
aus dem richtigen Gesichtspunkte därgestellt Metzger und Re~
mer vertheidigen die Zuverlässigkeit der Äthmenprobe, leugnen
die öfter von genauen Beobachtern wahrgenommenen Thatsa-
chen geradezu ab, und sprechen (irn §. 544.) kecküch aus;
die hydrostatische Lungen - oder Athemprobe sey gegen alle ihr
gemachten Einwürfe gesicheru Die Gegner aber, namentlich
J. PF. Schmitt und A. Henke, sprechen derseiben nicht aiien
Werth ab, sondern halten es für Pssicht, die Lehre von dec
sichern und untrüglich^n Beweiskraft dieses lixperimentes zu
bekämpfen, welche zu Irthümern verführen kiiin, durch die
man die Rechtspflege, zu Gunsten oder Ungunsten der Ange-
klagten irre leitet. VVo Menschenieben, oder iangjährige Ker-
kersuase aus dena Spiele steht, ist die Aussage dss Arztes ge-
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Jahrbücher der Literatur.
Mfeger gerichfcliche Arzneywissenschaft.
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(B e s c h l u f s.)
In der Lehre von den todtgefundnen neugeborenen Kindem
hat der Herausg den Versuch gemacht, die gegen die volle
Beweiskraft der Lungenprobe sprechenden Einwiirfe zu wider-
legem Schweriich rnit grösserem Glück, als Metzger Gnt*
ner es versucht hahen. Es ist nicht der Ort, i ier m Einzeln«
heiten einzugehen, um so weniger, da ausführlicher von die-
sein Gegenstande bei der Anzeige der vierten Ausgabe die Rede
gevvesen ist, Aber immer unwidersprechlicher tritt aus den
wechselseitigen Untersuöhungen üher die Bevveiskraft oder Trüg-
lichkeit der Lungen - und Athernprobe das Resultat hervor,
dass auch im giinstigsten Falle dieselhe in foro nur Wahr'chein-
lichkeit, nicht Gevviisheit, über das Gedeckthai^n des Kindes
gehen könne* Der Herausg, sagt S* 592. es sey ein Fehlgriff,
oder ein faischer Angrisf der Gegner der Athemprobe, wena
sie jeden einzelnen Punkt, einzeln bestreitend, das Ganze wi-
derlegt zu haben behaupten, Man müsse weder ein einzelnes*
zum Ganzen der Athmenprobe gehörendes Experiinent, aliein
genommen für beweisend halten, noch durch dessen , unter selt-
tenen Urnständen einrnal eintretende Zweideutigkeit, da? Ganze
für wideriegt halten wollen. Die Sache ist hier aber nicht
aus dem richtigen Gesichtspunkte därgestellt Metzger und Re~
mer vertheidigen die Zuverlässigkeit der Äthmenprobe, leugnen
die öfter von genauen Beobachtern wahrgenommenen Thatsa-
chen geradezu ab, und sprechen (irn §. 544.) kecküch aus;
die hydrostatische Lungen - oder Athemprobe sey gegen alle ihr
gemachten Einwürfe gesicheru Die Gegner aber, namentlich
J. PF. Schmitt und A. Henke, sprechen derseiben nicht aiien
Werth ab, sondern halten es für Pssicht, die Lehre von dec
sichern und untrüglich^n Beweiskraft dieses lixperimentes zu
bekämpfen, welche zu Irthümern verführen kiiin, durch die
man die Rechtspflege, zu Gunsten oder Ungunsten der Ange-
klagten irre leitet. VVo Menschenieben, oder iangjährige Ker-
kersuase aus dena Spiele steht, ist die Aussage dss Arztes ge-
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