iio6 Metzger gerichtliche Arzueiwissenscha ft
wis«enhaft abzuwägen! Der Wertli, den eine aus Gründen
ruhende Wahrscheinlichkeit vor Gericht haben kann, wird
auch von den sogen. Gegnern der Lungenprobe zugestanden,
Uebrigens könnten diese jene Behauptung Remsr’s leicht gegen
ihn selbst kehren und antworten: dass inan die Einwürfe, wel-
che die sichere nnd zuveriässige Beweiskraft dcr Experimente
wankend machen, in ihrer Gesammtheit betrachten mii«se und
nicht glauben dürfe, alle widerlegt zu haben, wenn es gelin-
gen sollte, den einen vielleicht als, unter gewissen Umständen,
vveniger entscheidend darzustelien. Uebrigens ist noch zu er-
innern, dass Schmitt’s lehrreiche mit deutscher Sachkenntnifc
und Genauigkeit angestellte Versuche über die Lungenprobe,
die er in seiner klassischen Schrist schon vor funfzehn Jahren
bekannt machte, auch bei dieser Ausgabe unbeachtet geblieben
sind. Das Cap. von den Todesarten neugeborner Kinder hat
manche nützliche Zugabe und Anmerkung erhalten, ohne je-
doch eine voli-tändige Uebersicht der möglichen Fälle, in we!«
chen das Kind ohne Schuid der Mutter einen gewaltsamen Tod
erUiden kann, zu gewähren. Dem Cap. über die vorgeschütz-
ten, verhehlten und angeschuldigten Krankheiten ist manche
neue Anmerkung beigegeben. Im Abschnitt von Wahnsinn,
welcher Name noch immer als generische Benennung für Irre-
seyn, oder psychisclie Krankheit überhaupt, gebraucht wird,
vermisst man sehr eine leitende Idee und allgemeine Grund-
sätze, welche den Arzt bei den schwierigen gevichtlich-psycho*
logischen Untersuchungen zur Richtschnur dienen könnten.
Ueberhaupt. hätte es hier weit mehrerer Zusätze über die zweifol -
haften, plötzlich eintretenden und bald vvieder endenden, psy-
chischen Zustände, die sog, Wuth ohne Verkehrtheit des Ver-
standes u. s. w. bedurft. Was der s. 427 b. enthält, ist unzu-
reichend. Dem neuen Herausg. eigen sind die Capitel von der
Verantwortlichkeit der Medicinalpersonen und von den vorge-
gebenen Krankheitsursachen, Die Ueberschrift des ersten ist
wohl zu unbestimmt gefasst, da nur von Verantwortlichkeif,
wegen übeln Ausganges einer Cur, die Rede ist. Die darin
aufgestellten Grundsätze sind im Ganzen richtig und des Bei-
falles werth. Gegen den letzten $. desselben,' der die Curen
dvr Afterärzte iin Fall des übeln Erfolges, in den rechtlichen
Folgen, denen der befugten Aerzte gleichstellen will, mögte
sioh mit Grund manches einwenden lassen, Eine Anweisung,
die allgemeinen Grundsätze auf die Fälle anzuwtnden, wo
Mfundärzte, Geburtshelfer und Hebammen angeschuldigt wer-
den, Tocl oder Beschädigung der Gesundheit veranlasst zu ha-
ei<, vermisst man in diesetn Cap. Ebenso fehlt die Literatur
und die Angabe der Schriftsteller, die früher diese Lehre ab-
wis«enhaft abzuwägen! Der Wertli, den eine aus Gründen
ruhende Wahrscheinlichkeit vor Gericht haben kann, wird
auch von den sogen. Gegnern der Lungenprobe zugestanden,
Uebrigens könnten diese jene Behauptung Remsr’s leicht gegen
ihn selbst kehren und antworten: dass inan die Einwürfe, wel-
che die sichere nnd zuveriässige Beweiskraft dcr Experimente
wankend machen, in ihrer Gesammtheit betrachten mii«se und
nicht glauben dürfe, alle widerlegt zu haben, wenn es gelin-
gen sollte, den einen vielleicht als, unter gewissen Umständen,
vveniger entscheidend darzustelien. Uebrigens ist noch zu er-
innern, dass Schmitt’s lehrreiche mit deutscher Sachkenntnifc
und Genauigkeit angestellte Versuche über die Lungenprobe,
die er in seiner klassischen Schrist schon vor funfzehn Jahren
bekannt machte, auch bei dieser Ausgabe unbeachtet geblieben
sind. Das Cap. von den Todesarten neugeborner Kinder hat
manche nützliche Zugabe und Anmerkung erhalten, ohne je-
doch eine voli-tändige Uebersicht der möglichen Fälle, in we!«
chen das Kind ohne Schuid der Mutter einen gewaltsamen Tod
erUiden kann, zu gewähren. Dem Cap. über die vorgeschütz-
ten, verhehlten und angeschuldigten Krankheiten ist manche
neue Anmerkung beigegeben. Im Abschnitt von Wahnsinn,
welcher Name noch immer als generische Benennung für Irre-
seyn, oder psychisclie Krankheit überhaupt, gebraucht wird,
vermisst man sehr eine leitende Idee und allgemeine Grund-
sätze, welche den Arzt bei den schwierigen gevichtlich-psycho*
logischen Untersuchungen zur Richtschnur dienen könnten.
Ueberhaupt. hätte es hier weit mehrerer Zusätze über die zweifol -
haften, plötzlich eintretenden und bald vvieder endenden, psy-
chischen Zustände, die sog, Wuth ohne Verkehrtheit des Ver-
standes u. s. w. bedurft. Was der s. 427 b. enthält, ist unzu-
reichend. Dem neuen Herausg. eigen sind die Capitel von der
Verantwortlichkeit der Medicinalpersonen und von den vorge-
gebenen Krankheitsursachen, Die Ueberschrift des ersten ist
wohl zu unbestimmt gefasst, da nur von Verantwortlichkeif,
wegen übeln Ausganges einer Cur, die Rede ist. Die darin
aufgestellten Grundsätze sind im Ganzen richtig und des Bei-
falles werth. Gegen den letzten $. desselben,' der die Curen
dvr Afterärzte iin Fall des übeln Erfolges, in den rechtlichen
Folgen, denen der befugten Aerzte gleichstellen will, mögte
sioh mit Grund manches einwenden lassen, Eine Anweisung,
die allgemeinen Grundsätze auf die Fälle anzuwtnden, wo
Mfundärzte, Geburtshelfer und Hebammen angeschuldigt wer-
den, Tocl oder Beschädigung der Gesundheit veranlasst zu ha-
ei<, vermisst man in diesetn Cap. Ebenso fehlt die Literatur
und die Angabe der Schriftsteller, die früher diese Lehre ab-