n^6 V. Haller*Schreib.geprüft v*Paulus,Kriig, Tschirner.
schen Convertiten, durch eine hierarchische üniversalmonar-
chie, durch ein iiberali sich eindrängendes Gewis^ensregiment
alle Staaten zu umklammern, Denkwürdige Antithesen der
russisch - und orientalischen Kirche gegen das Einschleichen
einer solchen die Gerniither bcherrschenden Priester - vSupre-
inatie sind in Ausziigen aus Alex. v* Stourdza Considerations
sur VEglise Orthodoxe (iSiö) eingerückt, zam Beweis, dass
mcht die Protestantisch - Evangelische Kirche allein hier zur
Selbstvertheidigung genöthigt sey4 Hätte v. H. nur seine per-
sönliche Ueberzengung gerechtfertigt, welcher Protestant würde
es ihm verargen? Aber er bestrebt sich, die durch Verheim-
lichung schädhche Art seines Ueb-rtretens andern zum Bei-
spiel zu ernpfehlen. Und so nölhigte er, das Verkehrte der-
selben, wie das Schreiben zu seiner ergenen WiderHgung es
enthüllt, ins Licht zu stellen4 Gezeigt wird dadurch, dass er
nicht vorn Evangelischen Protestantismus, nicht einmal von
einer natürlichen Vernunftreligion, zur Professio Fidei Ramanae
übergegangen ist, dass aber nach den Gesinnungen und Hand-
lungen, zu denen er sich durch diese Confessions ohne Scheu
bekennt, die echtkatholische Kirche ihn unmöglich für einen
Anhänger ihrer Religion anerkennen dürfe4 Eben deswegen
ist auch sein Schreiben urn Beibehaltung eines Theils seinei?
Arntsverl ältnisse irn grossen Rath S. 160—162. nebst den Enl-
scheidungsgründeri des kleineu und des souverainen Raths zu
Bern, warum er ausgewiesen und auch auf die Zukunft für
wahlunfähig erklärt wurde, S, io—13, bcigedruckt.
In Nro. a. hat Hr. Prof Krug mit der ihm eigenen Ruhe
imd Bestimmtheit dem v Hallerischen Schreiben zehn be-
deutende Unwahrheiten 2* drei in religiöser und politischer Hin-
sicht wichtige Vev läumdungen, 3* auch unsittliche> unzweidcutig ein-
gestandene und zur Nachahmung vorgetragene Grund^ätze der
Unredlichkeit und UnbecCheidenheit durch auffallende Belege
nachgewiesen. Der Schluss unterscheidet den reinen und den
römischen Katholxcismus; ein Zusatz zeigt, waruui unsre Kirche
nicht wohl allein als Evangelische, vsondern als Protestantisch-
Evangeli>ch® zu bezeichnen sey, wenn ihre Benenmmg charak-
terisch se\n soll. So lang eine Auctoritär, welche ausschüesi-
send alleingültig seyn will, nach ihren seit dem neunten Jahr*
liundert irnmer mehr gesteigerten Grundsätzen ösfentlich untl
neimlich würkt, kann die Evangelische Gewissensfreiheit sich
nicht ohne gründliches Protestieren gegen den nach Herrschaft
strebenden Kiicnen- und Gewissenszwang sich selbstständig er-
Nro. 3. hat das ganze Ereigniss einer so verkehrten Pro-
s>el\tenmacherei im Zusammenhang so umfassend und überzeu-
schen Convertiten, durch eine hierarchische üniversalmonar-
chie, durch ein iiberali sich eindrängendes Gewis^ensregiment
alle Staaten zu umklammern, Denkwürdige Antithesen der
russisch - und orientalischen Kirche gegen das Einschleichen
einer solchen die Gerniither bcherrschenden Priester - vSupre-
inatie sind in Ausziigen aus Alex. v* Stourdza Considerations
sur VEglise Orthodoxe (iSiö) eingerückt, zam Beweis, dass
mcht die Protestantisch - Evangelische Kirche allein hier zur
Selbstvertheidigung genöthigt sey4 Hätte v. H. nur seine per-
sönliche Ueberzengung gerechtfertigt, welcher Protestant würde
es ihm verargen? Aber er bestrebt sich, die durch Verheim-
lichung schädhche Art seines Ueb-rtretens andern zum Bei-
spiel zu ernpfehlen. Und so nölhigte er, das Verkehrte der-
selben, wie das Schreiben zu seiner ergenen WiderHgung es
enthüllt, ins Licht zu stellen4 Gezeigt wird dadurch, dass er
nicht vorn Evangelischen Protestantismus, nicht einmal von
einer natürlichen Vernunftreligion, zur Professio Fidei Ramanae
übergegangen ist, dass aber nach den Gesinnungen und Hand-
lungen, zu denen er sich durch diese Confessions ohne Scheu
bekennt, die echtkatholische Kirche ihn unmöglich für einen
Anhänger ihrer Religion anerkennen dürfe4 Eben deswegen
ist auch sein Schreiben urn Beibehaltung eines Theils seinei?
Arntsverl ältnisse irn grossen Rath S. 160—162. nebst den Enl-
scheidungsgründeri des kleineu und des souverainen Raths zu
Bern, warum er ausgewiesen und auch auf die Zukunft für
wahlunfähig erklärt wurde, S, io—13, bcigedruckt.
In Nro. a. hat Hr. Prof Krug mit der ihm eigenen Ruhe
imd Bestimmtheit dem v Hallerischen Schreiben zehn be-
deutende Unwahrheiten 2* drei in religiöser und politischer Hin-
sicht wichtige Vev läumdungen, 3* auch unsittliche> unzweidcutig ein-
gestandene und zur Nachahmung vorgetragene Grund^ätze der
Unredlichkeit und UnbecCheidenheit durch auffallende Belege
nachgewiesen. Der Schluss unterscheidet den reinen und den
römischen Katholxcismus; ein Zusatz zeigt, waruui unsre Kirche
nicht wohl allein als Evangelische, vsondern als Protestantisch-
Evangeli>ch® zu bezeichnen sey, wenn ihre Benenmmg charak-
terisch se\n soll. So lang eine Auctoritär, welche ausschüesi-
send alleingültig seyn will, nach ihren seit dem neunten Jahr*
liundert irnmer mehr gesteigerten Grundsätzen ösfentlich untl
neimlich würkt, kann die Evangelische Gewissensfreiheit sich
nicht ohne gründliches Protestieren gegen den nach Herrschaft
strebenden Kiicnen- und Gewissenszwang sich selbstständig er-
Nro. 3. hat das ganze Ereigniss einer so verkehrten Pro-
s>el\tenmacherei im Zusammenhang so umfassend und überzeu-