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Römische Literatur.
ihres Dienstes. Nurv aber war der Dienst in der Stadt dem im
Lager der Legionen nachgebildet. Daher sind diese Inschriften
wichtig für das Yerständnifs des ganzen römischen Kriegswesens.
Zuerst handelt Herr Kellermann von den durch August im
6ten Jahre nach Chr. zur Sicherheit der Stadt angeordneten Vigi-
les und ihrem Praefectus umfassend, und weifs die scheinbar wi-
derstreitenden Angaben glücklich zu vereinigen. Den Spitznamen
Sparteoli leitet er von den Feuereimern ab, welche aus Spartum
(Pfriemenkraut) gemacht und gepicht waren.
Sodann zeigt er scharfsinnig nach, dafs das Piedestal ohne
Dedicationsinschrift einige Jahre vor dem andern verfertigt ist.
Sie enthalten nemlieh beide fast dasselbe Verzeichnifs von Solda-
tennamen dem Dienstalter nach, nur sind bei dem jungem am
Anfänge die Namen der Ausgedienten weggelassen und am Ende
durch die der Tironen ersetzt. In dem spätem erscheinen 18
Namen unter einem hohem Rang, welche in dem altern noch
unter den Gemeinen standen. Sehr lehrreich für die Beurthei-
lung der lateinischen Inschriften überhaupt ist die Vergleichung
der einen altern , nachlässig gehauenen und hernach unbrauchbar
gewordenen, mit der andern spätem, wie sie Herr Kellermann
S. 11 f. zusammenstellt. Aber auch die spätere ist nicht frei
von Fehlern, welche der Herausg. mit Umsicht und Vorsicht
zu verbessern sucht.
Das Wichtigste aber, was wir aus diesen 2 Inschriften und
ihrer Erläuterung durch viele andere hier mitgetbeilte Inschriften
hennen lernen, sind die Titel der Vigilum und ihrer Führer, de-
ren Ämter gröfstentheils bisher unbekannt waren. Nämlich PR
d. i. Praefectus vigilum, deren wir unter Alexander Severus 3
zu gleicher Zeit finden. Dies erklärt Hr. K. genügend aus ihrer
Gerichtsbarkeit. Derselbe unterscheidet sehr genau ihre nach den
Zeiten veränderte Verrichtung und Macht. S PR d. i. Subprae-
fectus, deren aus Inschriften nur 7 bekannt sind. Er hiefs auch
Vicarius Praefecti, ist aber nicht zu verwechseln mit dem Vice-
praefectus vigilum; jenes war ein stehendes Amt, dieses fand nur
in aussergewöhnlichen Fällen statt, nemlieh nur im Verhinderungs-
fälle des wirklichen Praefectus. — TRIB d. h. Tribunus vigilum,
in jeder Cohorte einer, also im Ganzen 7. Sie avancirten gewöhn-
lich zum Tribunatus militiae urbanae oder praetorianae. — Cen-
turio , deren in jeder Cohorte 7 Vorkommen, also im Ganzen 49
waren. — ^ ist auf diesen Inschriften das Zeichen für Centuria,
was Herr K. zu bemerken übersehen hat. — Der Rang der übri-
gen Stellen ist nach den vorliegenden Untersuchungen vom ge-
meinen Soldaten aufwärts folgender: 1) Miles, 2) Codicillarius
Tribuni (a codicillis) = scriba subcornicularius, adjutor Tribuni,
3) SETR d. i. Secutor Tribuni, der Bediente des Tribunus. —
Optio valetudinarii (nicht valetudinarius, wie Hr. K. hat), der
Gehülfe des Arztes. Vgl. Digest. Lib. 5o. Tit. 6. leg. ult., wel-
che Stelle Hr. K. übersehen hat. — Optio arcarii, der Gehülfe
des Kassirers.^hj) B d. i. Beneficiarius Tribuni, der ein Bene-
ficium, eine Auszeichnung vom Tribunus erhalten. —* A quaestio-
Römische Literatur.
ihres Dienstes. Nurv aber war der Dienst in der Stadt dem im
Lager der Legionen nachgebildet. Daher sind diese Inschriften
wichtig für das Yerständnifs des ganzen römischen Kriegswesens.
Zuerst handelt Herr Kellermann von den durch August im
6ten Jahre nach Chr. zur Sicherheit der Stadt angeordneten Vigi-
les und ihrem Praefectus umfassend, und weifs die scheinbar wi-
derstreitenden Angaben glücklich zu vereinigen. Den Spitznamen
Sparteoli leitet er von den Feuereimern ab, welche aus Spartum
(Pfriemenkraut) gemacht und gepicht waren.
Sodann zeigt er scharfsinnig nach, dafs das Piedestal ohne
Dedicationsinschrift einige Jahre vor dem andern verfertigt ist.
Sie enthalten nemlieh beide fast dasselbe Verzeichnifs von Solda-
tennamen dem Dienstalter nach, nur sind bei dem jungem am
Anfänge die Namen der Ausgedienten weggelassen und am Ende
durch die der Tironen ersetzt. In dem spätem erscheinen 18
Namen unter einem hohem Rang, welche in dem altern noch
unter den Gemeinen standen. Sehr lehrreich für die Beurthei-
lung der lateinischen Inschriften überhaupt ist die Vergleichung
der einen altern , nachlässig gehauenen und hernach unbrauchbar
gewordenen, mit der andern spätem, wie sie Herr Kellermann
S. 11 f. zusammenstellt. Aber auch die spätere ist nicht frei
von Fehlern, welche der Herausg. mit Umsicht und Vorsicht
zu verbessern sucht.
Das Wichtigste aber, was wir aus diesen 2 Inschriften und
ihrer Erläuterung durch viele andere hier mitgetbeilte Inschriften
hennen lernen, sind die Titel der Vigilum und ihrer Führer, de-
ren Ämter gröfstentheils bisher unbekannt waren. Nämlich PR
d. i. Praefectus vigilum, deren wir unter Alexander Severus 3
zu gleicher Zeit finden. Dies erklärt Hr. K. genügend aus ihrer
Gerichtsbarkeit. Derselbe unterscheidet sehr genau ihre nach den
Zeiten veränderte Verrichtung und Macht. S PR d. i. Subprae-
fectus, deren aus Inschriften nur 7 bekannt sind. Er hiefs auch
Vicarius Praefecti, ist aber nicht zu verwechseln mit dem Vice-
praefectus vigilum; jenes war ein stehendes Amt, dieses fand nur
in aussergewöhnlichen Fällen statt, nemlieh nur im Verhinderungs-
fälle des wirklichen Praefectus. — TRIB d. h. Tribunus vigilum,
in jeder Cohorte einer, also im Ganzen 7. Sie avancirten gewöhn-
lich zum Tribunatus militiae urbanae oder praetorianae. — Cen-
turio , deren in jeder Cohorte 7 Vorkommen, also im Ganzen 49
waren. — ^ ist auf diesen Inschriften das Zeichen für Centuria,
was Herr K. zu bemerken übersehen hat. — Der Rang der übri-
gen Stellen ist nach den vorliegenden Untersuchungen vom ge-
meinen Soldaten aufwärts folgender: 1) Miles, 2) Codicillarius
Tribuni (a codicillis) = scriba subcornicularius, adjutor Tribuni,
3) SETR d. i. Secutor Tribuni, der Bediente des Tribunus. —
Optio valetudinarii (nicht valetudinarius, wie Hr. K. hat), der
Gehülfe des Arztes. Vgl. Digest. Lib. 5o. Tit. 6. leg. ult., wel-
che Stelle Hr. K. übersehen hat. — Optio arcarii, der Gehülfe
des Kassirers.^hj) B d. i. Beneficiarius Tribuni, der ein Bene-
ficium, eine Auszeichnung vom Tribunus erhalten. —* A quaestio-