j. HEIDELBERGER 1838.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Geschichte von Hessen durch Christoph v. Rommel. Vierten Theils erste
und zweite Abtheilung , Fünfter und Sechster Band, oder: Neuere
Geschichte von Hessen , Erster Band 862 S. Zweiter Band 799 £. 8.
Cassel, bei Friedrich Perthes von Hamburg. 1885. 1887,
"Wenn Ref., durch zufällige Umstände gehindert, die Anzeige
dieses , jedem Forscher deutscher Geschichten ungemein wichti-
gen, Buches sehr lange aufgeschoben hat, so hofft er jetzt durch
diese sorgfältige Anzeige dem Verf. zu beweisen, mit welcher
Aufmerksamkeit er es gelesen und wie viele Belehrung er daraus
gezogen hat. Er wird freilich hie und da mit dem Verf. dispu-
tiren, w'eil er aus der Vorrede sieht, dafs dieser Erinnerungen
so gut aufnimmt, als Ref. sie gemeint hat. Dies macht ihn dreist
genug, auch diese Bände in derselben Manier wie die vorigen,
anzuzeigen, was er, wenn er es mit einem reizbaren Mann zu
thun hätte , wohl unterlassen würde. Derselbe Fall ist mit
Herrn Groen van Prinsterer, wie er aus der Vorrede des 4ten
Bandes der Archives sieht, den er im nächsten Monatheft anzei-
gen wird. Warum sollte man auch nicht Meinung gegen Meinung
setzen dürfen? Besonders wenn, wie hier, die beiden Vf. noth-
wendig mehr Stimmen für sich haben werden als ihr Recensent!
Die Actenstiicke sind diesmal jedem Hauptstücke angehängt;
wir hätten es bequemer gefunden , dafs sie jedem Buche angehängt
wären. Dies wäre, wie uns scheint, gerade bei dem ersten Theile
recht passend gewesen , da das ganze erste Buch in acht Haupt-
stücken das gesammte Hessen angeht; das zweite dagegen Hes-
sen Cassel allein behandelt. Die ersten Seiten des ersten Ban-
des enthalten eine vortreffliche Darstellung der Plagen, welche zu
Philipps Zeiten die Mätressen und ihre Kinder über das arme Hes™
senland brachten, und fast zwei Hauptstücke hindurch geht die
Erzählung, wie man damals in Deutschland, wie in Asien, Land
und Leute als Privatvermögen betrachtete und darüber testamen-
tarisch ganz nach Gutdünken verfügte. Wir übergehen das Ein-
zelne und bemerken nur, dafs zum ersten Hauptstück die Bei-
lagen No. i. und II. gehören, nämlich Auszug aus einem früheren
Testament Landgraf Philipp des Grofsmüthigen und Revers der
XXXI. Jahrg. 1. Heft. 1
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Geschichte von Hessen durch Christoph v. Rommel. Vierten Theils erste
und zweite Abtheilung , Fünfter und Sechster Band, oder: Neuere
Geschichte von Hessen , Erster Band 862 S. Zweiter Band 799 £. 8.
Cassel, bei Friedrich Perthes von Hamburg. 1885. 1887,
"Wenn Ref., durch zufällige Umstände gehindert, die Anzeige
dieses , jedem Forscher deutscher Geschichten ungemein wichti-
gen, Buches sehr lange aufgeschoben hat, so hofft er jetzt durch
diese sorgfältige Anzeige dem Verf. zu beweisen, mit welcher
Aufmerksamkeit er es gelesen und wie viele Belehrung er daraus
gezogen hat. Er wird freilich hie und da mit dem Verf. dispu-
tiren, w'eil er aus der Vorrede sieht, dafs dieser Erinnerungen
so gut aufnimmt, als Ref. sie gemeint hat. Dies macht ihn dreist
genug, auch diese Bände in derselben Manier wie die vorigen,
anzuzeigen, was er, wenn er es mit einem reizbaren Mann zu
thun hätte , wohl unterlassen würde. Derselbe Fall ist mit
Herrn Groen van Prinsterer, wie er aus der Vorrede des 4ten
Bandes der Archives sieht, den er im nächsten Monatheft anzei-
gen wird. Warum sollte man auch nicht Meinung gegen Meinung
setzen dürfen? Besonders wenn, wie hier, die beiden Vf. noth-
wendig mehr Stimmen für sich haben werden als ihr Recensent!
Die Actenstiicke sind diesmal jedem Hauptstücke angehängt;
wir hätten es bequemer gefunden , dafs sie jedem Buche angehängt
wären. Dies wäre, wie uns scheint, gerade bei dem ersten Theile
recht passend gewesen , da das ganze erste Buch in acht Haupt-
stücken das gesammte Hessen angeht; das zweite dagegen Hes-
sen Cassel allein behandelt. Die ersten Seiten des ersten Ban-
des enthalten eine vortreffliche Darstellung der Plagen, welche zu
Philipps Zeiten die Mätressen und ihre Kinder über das arme Hes™
senland brachten, und fast zwei Hauptstücke hindurch geht die
Erzählung, wie man damals in Deutschland, wie in Asien, Land
und Leute als Privatvermögen betrachtete und darüber testamen-
tarisch ganz nach Gutdünken verfügte. Wir übergehen das Ein-
zelne und bemerken nur, dafs zum ersten Hauptstück die Bei-
lagen No. i. und II. gehören, nämlich Auszug aus einem früheren
Testament Landgraf Philipp des Grofsmüthigen und Revers der
XXXI. Jahrg. 1. Heft. 1