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N°. 29. HEIDELBERGER 1838.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Kl üb er: Die eheliche Abstammung des Fürstlichen Hauses
Löwenstein - Wertheim.
( Fortsetzung.)
Denn so lange der Kurfürst seine mit Klara Tettin abgeschlos-
sene Ehe nicht durch irgend eine förmliche Erklärung offenkun-
dig und erweislich machte, konnten die in dieser Ehe gebornen
Söhne nicht als mit einer »ehelichen Hausfrau« erzeugte Kinder
auf ein Successionsrecht zum Nachtheile seines Neffen Anspruch
machen, blieb also das Cölibatsversprechen , so wie es abgelegt
worden war, einstweilen unverletzt. Das Ehegelöbnifs heiligte
einstweilen nur das Verhältnifs unter den Partheien.
Da die Gründe, welche in dem Obigen für die eine und für
die andere Meinung angeführt worden sind, insgesammt nur in
Schlüssen bestehn, welche aus anerkannten oder erweislichen
Thatsachen abgeleitet wurden , so fragt sich’s , ob sich nicht für
die eine oder für die andere Meinung ein direkter Beweis bei-
bringen lasse, welcher den Ausschlag für die eine oder für die
andere Meinung geben könnte. Einen Beweis dieser Art aber, —
ein unmittelbares Zeugnifs für die zweite Meinung, — scheint
die schon oben erwähnte Nachricht von der Ehe Friedrichs I.
an die Hand zu geben , welche in dem Taschenbuche des Herrn
v. Hormayr für die vaterländische Geschichte d. i. für die Ge-
schichte Baierns (Neue Folge. Zweiter Jahrgang. i83i. S. 38o f.)
vorkommt. In einem Aufsatze des Herausgebers mit der Über-
schrift: Historisches Tagebuch für Baiern, lautet die hier ein-
schlagende Stelle so:
»Den 29. April 1470- Der junge Pfalzgraf Philipp erläfst zu
Germersheim seinem Oheim und Adoptivvater , dem siegrei-
chen Kurfürsten von der Pfalz , das von ihm gegebene Ge-
lübde, keine eheliche, standesgemäfse Verbindung einzugehen.
In Folge dessen erklärt Friedrich nun öffentlich seine
heimliche und unebenbürtige (aber nie morganatische) Ehe
mit der Augsburger Patrieierin Clara von Tettin, von
der er zwei Söhne hinterliefs , Friedrich und Ludwig, »die
Edlen von Bayern«, — einen Nebenzweig des Wittels-
XXXI. Jahrg. 5. Heft. 29
 
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