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HEIDELBERGER

N°. 15. HEIDELBERGER 1838.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Fortmann: Geschichte des deutschen Volks.
(Besch lu fs.)
Den erwachsenen Glaubensgenossen des Verfs. würde Ref.
das Buch ohne Bedenken empfehlen, dagegen hält er es für Kin-
dar und Schulmeister für sehr gefährlich, weil sie nur ein ein-
gebildetes Wissen und vornehme Anmafsung, über alles abzu-
urtheilen , daraus lernen können , statt dafs sie nur den Haupt-
faden der Begebenheiten und hie und da interessante Geschichten
lernen sollten. Ob nicht Herr Kohlrausch , als erfahrner Schul-
mann und Vorsteher von Schulen, den Vf. in die falsche Manier
geleitet hat, will Ref. nicht entscheiden, er will dagegen, um
dem Verf. nicht Unrecht zu thun, statt von seinem Standpunkte
aus ein Urtheil zu sprechen , welches nothwendig dem Verf. und
seinen Glaubensgenossen ein eitig erscheinen müfste, einige Stel-
len wörtlich anführen, und diese auf eine solche Weise wählen,
dafs man Manier, Ansicht und Styl des Buchs daraus kennen ler-
nen kann. Er wählt zuerst eine Stelle, wo von dem sogenannten
römischen Huren-Regiraent, oder von den Zeiten der Theodora
und Marozia die Rede ist. Es heilst davon S. i6r : Da mufste
denn die päbstliche Würde mit darunter leiden und der Kirche
wurden Hirten aufgedrängt, oder drangen sich selbst auf, welche,
weil sie an sich schon zu den Schändlichen gehörend , in ihrer
erbeuteten Stellung das heilige Amt jämmerlich mifsbrauchten,
dessen hohe Würde schändeten und sich ebensosehr. Aber solche
Zeiten waren Zulassungen des Herrn, über deren Zweck
und Bedeutung wir nicht nachzugrübeln haben. Der
fromme Christ kann sich der Überzeugung nicht entschlagen, dafs
sie am Ende für ein gröfseres Gut haben dienen sollen und wirk-
lich gedient haben. Und es ist doch auch an sich gewifs genug,
dafs die persönliche Schlechtigkeit des Pabstes, den die unwi-
derstehlichen Zeitumstände für den Augenblick zu dulden ge-
bieten , die Bedeutung des Oberhirtenamts selbst nicht verküm-
mert also die Kirche Gottes nicht zerstört, noch auch die Wahr-
heit je zu Schanden wurde, dafs ihr Grund ein Fels sey.
S. 347 heifst es bei Gelegenheit des Religionsfriedens von
i555: »Das war der sogenannte geistliche Vorbehalt, wonach näm-
XXXI. Jahrg. 3, Heft. 15
 
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