Kohl: Ueber deutsche und dänische Nationalität und Sprache. 697
Rede ist, nur in dem kleinsten Theil des jetzigen Herzogthums Schleswig
theils ihre Sprache, theils auch ihre Nationalität begründet hatten, nemlich,
äusser auf der Nordseite, an den Ostkanten. Die Danisirung des mittleren
dorren Landrückens ist aus späterer Zeit. Auch in der ganzen Mitte des
Herzogthums walten die deutschen und frisischen Ortsnamen bei weitem
vor. Zu dem einst danisirten Küstenstrich ist auch ein Theil der Halb-
insel Schwansen zu rechnen, wo der Herr Kohl keine Spur von Dänen-
thum, auch keine dänische Bauart gesehen hat, weswegen er die Halbinsel
Schwansen zu den gründ- und urdeutschen Strecken des Herzogthums
Schleswig rechnet. Aber Caspar Danckwerth, der jeden Fleck im Lande
kannte, schrieb im Jahre 1652 von der Halbinsel Schwansen: „Die Ein-
wohner gebrauchen sich sächsischer und dänischer Sprache.“ Mit Rück-
sicht auf die säxische Nationalität auf der Südseite des Herzogthums
Schleswig ist hier ein wichtiges ethnographisches Moment hervorzuheben,
was der Verfasser der „Bemerkungen“ grade in der alten schleswigschen
Markgrafschaft hätte bemerken sollen, dass nemlich der hölzerne Pferdekopf
auf den Dächern, dieses uralte Nationalzeichen der Niedersaxen, im
Innersten des Schlei - Gebiets südlich von der Stadt Schleswig beginnt,
nicht in dem Aussengebiet der Schlei an der Schwansen-Seite. Aus dem
Gesagten erhellet, dass dieser ganze 4. Abschnitt der „Bemerkungen“
völlig unbrauchbar, weil grundfalsch ist.
Der 5. Abschnitt hat es mit „ mochten “, „ vermuthlich “, „ wahr-
scheinlich“, „vielleicht“, „es scheint“, „ich glaube nicht“ und mit deren
Consequenzen „also“ und „daher“ zu thun. Was über den Unterschied
der Inseldänen von den Halbinseldänen gesagt wird, sind Allgemeinheiten
ohne Hand und Fuss, die „ursprüngliche deutsche (besser westgerma-
nische) Beimischung sei in den Halbinseldänen oder den Angeldänen in
der Mischung aufgegangen, wie ein Pfund Kupfer in 112 Pf. Eisen.“
Man möchte fast glauben, der Herr Verfasser sei gar nicht in Angeln
gewesen. Was die alten Danisirer Angelns betrifft, so werden sie in
den „ Bemerkungen “ für „ solche ächte Dänen, wie auf den dänischen
Inseln“ ausgegeben, Adam von Bremen aber nennt sie jütsche Dänen
(Dani, quos Jutbas appellant, de S. D. cap. 221). Diese letztere Notiz
aus dem 11. Jahrhundert hat doch wol mehr Gewicht, als die eines
flüchtigen Touristen aus dem 19. Jahrhundert, dessen Lehre, die Dänen
Angelns seien ursprünglich wirkliche Dänen gewesen, sich auf gar nichts
gründet. Die jütsche Grenzlinie des westgermanischen articulus praeposi-
tivus und des dänischen articulus postpositivus ist falsch angegeben, denn
sie erstreckt sich nicht, wie Herr Kohl lehrt, der gar nicht in Jütland
Rede ist, nur in dem kleinsten Theil des jetzigen Herzogthums Schleswig
theils ihre Sprache, theils auch ihre Nationalität begründet hatten, nemlich,
äusser auf der Nordseite, an den Ostkanten. Die Danisirung des mittleren
dorren Landrückens ist aus späterer Zeit. Auch in der ganzen Mitte des
Herzogthums walten die deutschen und frisischen Ortsnamen bei weitem
vor. Zu dem einst danisirten Küstenstrich ist auch ein Theil der Halb-
insel Schwansen zu rechnen, wo der Herr Kohl keine Spur von Dänen-
thum, auch keine dänische Bauart gesehen hat, weswegen er die Halbinsel
Schwansen zu den gründ- und urdeutschen Strecken des Herzogthums
Schleswig rechnet. Aber Caspar Danckwerth, der jeden Fleck im Lande
kannte, schrieb im Jahre 1652 von der Halbinsel Schwansen: „Die Ein-
wohner gebrauchen sich sächsischer und dänischer Sprache.“ Mit Rück-
sicht auf die säxische Nationalität auf der Südseite des Herzogthums
Schleswig ist hier ein wichtiges ethnographisches Moment hervorzuheben,
was der Verfasser der „Bemerkungen“ grade in der alten schleswigschen
Markgrafschaft hätte bemerken sollen, dass nemlich der hölzerne Pferdekopf
auf den Dächern, dieses uralte Nationalzeichen der Niedersaxen, im
Innersten des Schlei - Gebiets südlich von der Stadt Schleswig beginnt,
nicht in dem Aussengebiet der Schlei an der Schwansen-Seite. Aus dem
Gesagten erhellet, dass dieser ganze 4. Abschnitt der „Bemerkungen“
völlig unbrauchbar, weil grundfalsch ist.
Der 5. Abschnitt hat es mit „ mochten “, „ vermuthlich “, „ wahr-
scheinlich“, „vielleicht“, „es scheint“, „ich glaube nicht“ und mit deren
Consequenzen „also“ und „daher“ zu thun. Was über den Unterschied
der Inseldänen von den Halbinseldänen gesagt wird, sind Allgemeinheiten
ohne Hand und Fuss, die „ursprüngliche deutsche (besser westgerma-
nische) Beimischung sei in den Halbinseldänen oder den Angeldänen in
der Mischung aufgegangen, wie ein Pfund Kupfer in 112 Pf. Eisen.“
Man möchte fast glauben, der Herr Verfasser sei gar nicht in Angeln
gewesen. Was die alten Danisirer Angelns betrifft, so werden sie in
den „ Bemerkungen “ für „ solche ächte Dänen, wie auf den dänischen
Inseln“ ausgegeben, Adam von Bremen aber nennt sie jütsche Dänen
(Dani, quos Jutbas appellant, de S. D. cap. 221). Diese letztere Notiz
aus dem 11. Jahrhundert hat doch wol mehr Gewicht, als die eines
flüchtigen Touristen aus dem 19. Jahrhundert, dessen Lehre, die Dänen
Angelns seien ursprünglich wirkliche Dänen gewesen, sich auf gar nichts
gründet. Die jütsche Grenzlinie des westgermanischen articulus praeposi-
tivus und des dänischen articulus postpositivus ist falsch angegeben, denn
sie erstreckt sich nicht, wie Herr Kohl lehrt, der gar nicht in Jütland