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Sulpiciae Ecloga ed. Schläger.

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richtig erledigt hat. Denn nach einer Stelle des Xiphilinus, in Ver-
bindung mit einer andern im Chronicon des Eusebius, welchen hin-
wiederum Georgius Syncellus abgeschrieben hat, hätte man eine
zweimalige Ausweisung der Gelehrten aus Rom während der Regierung
des Domitianus anzunehmen, und dann also auch sich zu entscheiden,
auf welche dieser beiden Ausweisungen sich die Klage der Sulpicia
beziehe. Allein es sprechen gegen eine-solche doppelte Vertreibung gar
manche und gewichtige Gründe, welche uns diese Angabe in höchst zwei-
felhaftem Lichte erscheinen lassen und uns unwillkiihrlich auf eine einma-
lige Maassregel der Art, und zwar die von Suetonius berichtete, zu-
riickführen. Diese aber fällt in das Jahr 846 u. c. (nach Baiter’s
Fasti vielmehr 844 u. c. oder 92 p. ChrQ; und da das Gedicht der
Sulpicia, welches diese Ausweisung beklagt, doch bald nachher ge-
dichtet seyn wird, so wird man seine Abfassung mit allem Grunde in das
nächstfolgende Jahr 847 u. c. Qtder vielmehr 845 u. c. oder 93 p. Chr.)
verlegen können, wie diess der Verf. S. 15 annimmt. Fragen wir nun,
was die Veranlassung zu der harten Maassregel, welche die Klage der
Dichterin hervorgerufen, gegeben, so sind die Antworten darauf bisher
sehr verschieden ausgefallen, insofern man bald im persönlichen Charakter
des Domitianus, bald in politischen Rücksichten (vgl. die Nachwei-
sungen in d. Gesch. d. Röm. Lit. §. 18 not. 3j, den Grund dazu hat finden
wollen. Der Verf. ist daher in eine nähere Untersuchung dieses Gegen-
standes eingegangen·, er spricht sich selbst dahin aus, dass es mit jener
Maassregel des Kaisers zunächst nur auf die falschen Philosophen und das
Literatengesindel (wie man etwa jetzt sprechen würdej abgesehen gewe-
sen, dass aber in der Ausführung derselben auch die wahren Philosophen,
redliche und ehrliche Männer, mit betroffen worden. Denn die Phi-
losophen in Rom seyen damals grossentheils ein aus allen Enden der Welt
zusammengelaufenes Gesindel gewesen, das, bei aller Armuth und Mittel-
losigkeit doch voll von Eitelkeit und Ehrsucht, Intriguen jeder Art
angezettelt und so sich zum Gegenstand des Hasses und der Verachtung
selbst gemacht habe. Daran mag Etwas Wahres seyn ; wer wird diess
leugnen wollen? allein dazu passt dann nicht die ganze Art und Weise,
in der Suetonius und Gellius diese Gewaltlhat des Kaisers, der
überhaupt keine unabhängige Ansicht geduldet, darstellen, und noch we-
niger die Art und Weise, in welcher Sulpicia diese Maassregel beklagt,
so dass allerdings politische, und nicht bloss polizeiliche Gründe diese
Maassregel hervorgerufen, oder doch dabei mitgewirkt haben mögen. —
Ueber die Person der Dichterin hat der Verf. mit gleicher Sorgfalt
 
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