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Kr. 30. HEIDELBERGER 1372.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
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Zur Geschichte des römischen Dekumatenlaudes, haupt-
sächlich der Gegenden des heutigen wirtembergischeu
Frankens zur ßömerzeit.

1) Dr. O. Keller „vicus Aurelii oder Oehringen zur Zeit der
Römer“, Festprogram zu Winkelmann’s Geburtstage am 9.
December 1871, herausgegeben vom Vorstände des Vereins von
Alter thumsfreunden im Rheinlande, Bonn 1871 bei Marcus.
2) Die römischen Inschriften in Wirtemb er gisch Franken von
Ferdinand Flaug, Diakonus in Weinsberg. Heilbronn
1870, mit einer Nachlese dazu 1871. (Besonderer Abdruck
aus der Zeitschrift „Wirtemb er gisch Franken“ B.VIll S. 331 ff.
und IX, 143.)
Die oben genannten beiden Schriften zeichnen sich vor den
meisten der bekannter Maassen in der Regel durchaus dilettantisch
bearbeiteten Lokalforschungen durch strenge Wissenschaftlichkeit
aus. Während nämlich die Kenntnisse der meisten Lokalforscher
ganz lückenhaft sind, zeigen uns dagegen hier die Herrn Verfasser
wie nötbig es ist, dass man über einen Gegenstand Alles wissen
müsse, um ihn beherrschen zu können.
Gerade dies bildet aber die Hauptschwierigkeiten örtlicher
Untersuchungen, die nicht allein eine gründliche Kenntniss der
vorhandenen Lokalschriften erfordern (welche die Herausgeber
solcher Arbeiten in der Regel allein, und dazu oft noch mangel-
haft genug besitzen!), sondern auch eine allgemeine Literatur-
kenntniss, die von den ältesten bis auf die neusten Erscheinungen
der einschlägigen historischen und verwandten Forschungen geht.
Was nun zunächst die Schrift Keller’s betrifft, so bringt die-
selbe neben einer Menge von eingemischten gelehrten Citaten,
schlagenden Daten und Belegen, auch einen guten Theil eigener
Forschung über ihren Gegenstand. Bei einer so grossen Fülle
theils ausführlich behandelten, theils aber auch blos angeregten
Stoffes, ist es freilich schwer Einzelnes hervorzuheben und wird sich
das Referat daher Vv .zugsweise auf Dinge von allgemeinerer Wich-
tigkeit, besonders ethnographischen, topographischen und sodann
auch vorzugsweise sprachlichen Inhalts, worauf der Herr Verfasser
weniger Rücksicht genommen hat, beschränken müssen. Ausser-
dem müssen wir aber auch einzelne Punkte, die Keller nur an-
LXV. Jahrg. 8. Heft. 36
 
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