Staatsoerfassung und Verwaltung der Griechen. 137
Das Längenmaaß war der Fuß (11 Z. 4 Lin. par.). Er
bestand ans 4 Palaisten oder Handbreiten, zu 4 Daktylen, und 16
Daktylen. Der Kondylos hatte 2 Daktylen und die Spithame 12
Daktylen. Die Elle (Pechys) hatte 24 Daktylen, der Schritt 40
Daktylen, die Klafter (Orgyia) 6 Fuß, das Plethron 100 Fuß
und das Stadium 600 Fuß, der Diaulos 2 Stadien, das Hippi-
kon 4 und der Dolipos 12 Stadien *).
Wenn wir uns nun der
Staatsverfafsung und Verwaltung
zuwenden, so müssen wir zuerst uns die Elasten der Bevölkerung
nach ihrer politischen Bedeutung vorführen und da finden wir auf
der untersten Stufe, wie noch heute im Orient, die Sclaven;
ebenso wenig als der den Geboten der Wohlthätigkeit und Milde
gegen Unglückliche so willig gehorchende Orientale oder der christ-
liche, die zartesten Minnelieder dichtende Ritter der 13. Jahrhun-
derts auch nur daran dachte, daß er den Sclaven und Leibeigenen
Unrecht thue, ebenso wenig fand der hochgebildete Hellene etwas
Bedenkliches in dem Besitze von Sclaven und selbst Platon kann sich
ohne Sclaven seinen Jdealstaat nicht denken. Für ihn gab es
Menschen, welche zur Tugend bestimmt und frei waren, und Knechte,
die zum Gehorchen und Dienen bestimmt waren. Zwischen ihnen
und den Freien bestand eine Kluft. Die Sclaven waren vorzugs-
weise Nichtgriechen, also Barbaren.
Sclaven wurden entweder gekauft und vererbt, oder sie waren
Kriegsgefangene oder die Kinder eines Freien mit einer Sclavin,
oder sie waren Freigeborne, die wegen einer Schuldforderung, die
sie nicht leisten konnten, dem Gläubiger als Sclaven zugesprochen.
Gemeiniglich wahrte die Sklaverei bis an den Tod und eine Frei-
lassung war nicht leicht zu erlangen, wie sie es im Orient ist, wo
der Islam, wie wir sahen (C. G. VII.), die Freilassung sei-
ner Sclaven dem Herrn bei gewissen Gelegenheiten als Verdienst
anrechnet. Der Orientale behandelt seinen Sclaven als Menschen,
der Grieche aber als ein Hausthier, als ein beseeltes Werkzeug.
Die Sclaven konnten keine Klage vor Gericht anstellen, sie konnten
auch kein Zeugniß ablegen, ihre Aussagen galten nur dann, wenn
sie auf der Folter geschehen waren**).
Die ersten Sclaven Griechenlands waren wohl in der vorhisto-
rischen Zeit die bezwungenen und nicht vertriebenen Ureinwohner,
die den neuen activen Einwanderern als leibeigene Knechte zufielen.
Dazu kamen dann andere Kriegsgefangene, die man in späterer
*) WachSmuth a. a. O. II. 1, 77 ff.
**) Das Folgende bes. nach Bccker's Charikles II. 20 ff.
Das Längenmaaß war der Fuß (11 Z. 4 Lin. par.). Er
bestand ans 4 Palaisten oder Handbreiten, zu 4 Daktylen, und 16
Daktylen. Der Kondylos hatte 2 Daktylen und die Spithame 12
Daktylen. Die Elle (Pechys) hatte 24 Daktylen, der Schritt 40
Daktylen, die Klafter (Orgyia) 6 Fuß, das Plethron 100 Fuß
und das Stadium 600 Fuß, der Diaulos 2 Stadien, das Hippi-
kon 4 und der Dolipos 12 Stadien *).
Wenn wir uns nun der
Staatsverfafsung und Verwaltung
zuwenden, so müssen wir zuerst uns die Elasten der Bevölkerung
nach ihrer politischen Bedeutung vorführen und da finden wir auf
der untersten Stufe, wie noch heute im Orient, die Sclaven;
ebenso wenig als der den Geboten der Wohlthätigkeit und Milde
gegen Unglückliche so willig gehorchende Orientale oder der christ-
liche, die zartesten Minnelieder dichtende Ritter der 13. Jahrhun-
derts auch nur daran dachte, daß er den Sclaven und Leibeigenen
Unrecht thue, ebenso wenig fand der hochgebildete Hellene etwas
Bedenkliches in dem Besitze von Sclaven und selbst Platon kann sich
ohne Sclaven seinen Jdealstaat nicht denken. Für ihn gab es
Menschen, welche zur Tugend bestimmt und frei waren, und Knechte,
die zum Gehorchen und Dienen bestimmt waren. Zwischen ihnen
und den Freien bestand eine Kluft. Die Sclaven waren vorzugs-
weise Nichtgriechen, also Barbaren.
Sclaven wurden entweder gekauft und vererbt, oder sie waren
Kriegsgefangene oder die Kinder eines Freien mit einer Sclavin,
oder sie waren Freigeborne, die wegen einer Schuldforderung, die
sie nicht leisten konnten, dem Gläubiger als Sclaven zugesprochen.
Gemeiniglich wahrte die Sklaverei bis an den Tod und eine Frei-
lassung war nicht leicht zu erlangen, wie sie es im Orient ist, wo
der Islam, wie wir sahen (C. G. VII.), die Freilassung sei-
ner Sclaven dem Herrn bei gewissen Gelegenheiten als Verdienst
anrechnet. Der Orientale behandelt seinen Sclaven als Menschen,
der Grieche aber als ein Hausthier, als ein beseeltes Werkzeug.
Die Sclaven konnten keine Klage vor Gericht anstellen, sie konnten
auch kein Zeugniß ablegen, ihre Aussagen galten nur dann, wenn
sie auf der Folter geschehen waren**).
Die ersten Sclaven Griechenlands waren wohl in der vorhisto-
rischen Zeit die bezwungenen und nicht vertriebenen Ureinwohner,
die den neuen activen Einwanderern als leibeigene Knechte zufielen.
Dazu kamen dann andere Kriegsgefangene, die man in späterer
*) WachSmuth a. a. O. II. 1, 77 ff.
**) Das Folgende bes. nach Bccker's Charikles II. 20 ff.