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Klemm, Gustav Friedrich
Allgemeine Cultur-Geschichte der Menschheit: nach den beßten Quellen bearbeitet und mit xylographischen Abbildungen der verschiedenen Nationalphysiognomien, Geräthe, Waffen, Trachten, Kunstproducte u.s.w. versehen (Band 8): Das alte Europa: Mit 6 Tafeln Abbildungen — Leipzig: Verlag von B.G. Teubner, 1850

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https://doi.org/10.11588/diglit.63452#0115
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Tod und Bestattung der Griechen.

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druck machen könne. Er soll daher elegant und sauber in der Klei-
dung sich halten und ein ruhiges Benehmen haben. Die griechischen
Aerzte waren zugleich Wundärzte und Geburtshelfer; wenn sich auch
die Aerzte noch nicht auf einzelne besondere Felder der Heilkunde
warfen, so gab es doch einzelne, welche besonders häufig auftretende
Leiden, wie die an Augen und Zähnen, vorzugsweise glücklich behan-
delten und sich dann ^vorzugsweise mit derartigen Euren beschäftig-
ten *).
War nun die Mühe der Krankenpflege und die Sorgfalt der
Aerzte ohne Erfolg, folgten
Tod und Bestattung;
so sehen wir Erscheinungen eintreten, wie wir sie im alten Aegyp-
ten und im Orient fanden. Die Hinterbliebenen überließen sich dem
Schmerze und zerfleischten ihre Wangen, mietheten auch Klagewei-
ber. Gegen diese Ausbrüche suchten die Gesetzgeber und Staats-
ordner zu wirken. Lykurg verbot jede Art von Wehklagen, was
wider die männliche Würde sei; er beschränkte die Trauer auf II
Tage und verordnete, daß am 12. der Demeter ein Opfer gebracht
werde. Ebenso verbot ZaleukoS die Trauer und Charondas Trauer
und Wehklagen, da übermäßige Trauer Undankbarkeit gegen die
unterirdischen Götter seh. Auch Pittakos ließ ähnliche Gebote er-
gehen **).
Die Griechen legten seit uralter Zeit einen hohen Werth auf
die feierliche Bestattung der Todten, wie uns denn die damit ver-
bundenen Todtenklagen, Kampfspiele und Opfer aus den homerischen
Gesängen zeigen. Es ist dieß jene fromme Gesinnung der Hinter-
bliebenen gegen den Abgeschiedenen, die sich schon auf den ersten
Anfängen des Familienlebens selbst bei den Mitgliedern der passiven
Rasse findet und die in höchster Ausbildung im alten Aegypten und in
China von uns betrachtet wurde. So fanden wir denn auch im
Orient die Bestattung der Leichen und die Erhaltung und Aus-
schmückung der Todtenstätten als Gegenstand besonderer Pflege.
Auch die Griechen hatten eine tiefe Pietät gegen ihre ver-
storbenen Lieben, ja gegen jeden Verstorbenen, wie sie denn
auch den im Kampfe gefallenen Feinden die Bestattung zu weh-
ren für Unrecht hielten und nur in Fällen ganz besonderer Erbit-
terung sich dem widersetzten. Im bürgerlichen Leben sah man die
Bestattung als eine heilige Pflicht an unv in Fällen, wo das Ge-
setz die Kinder von allen Pflichten gegen die Aeltern entband, war

*) S. die Aerzte in Becker's Charikles II. 89, wo die Originalstelleil
der Alten, und Wachsmuth's Hellen. Alterthumsk. II. 2. S. 49.
**) S. Wachsmuth's Hellen. Alterthumsk. II. 2. S. 82.
 
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