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Klemm, Gustav Friedrich
Allgemeine Cultur-Geschichte der Menschheit: nach den beßten Quellen bearbeitet und mit xylographischen Abbildungen der verschiedenen Nationalphysiognomien, Geräthe, Waffen, Trachten, Kunstproducte u.s.w. versehen (Band 8): Das alte Europa: Mit 6 Tafeln Abbildungen — Leipzig: Verlag von B.G. Teubner, 1850

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.63452#0443
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Das Kriegswesen der Römer.

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keinen Binder, so ward er dem Gläubiger vom Prätor zugesprochen
und als Schuldgefangener übergeben. Der Gläubiger konnte ihn
60 Tage bei sich behalten, ihn während dieser Frist an drei Markt-
tagen öffentlich ausstellen und aufragen, ob ihn Jemand gegen
Erlegung der Schuld auslösen wollte. Geschah dieß nicht, so hatte
der Gläubiger das Recht, seinen Schuldner zu tödten oder als
Sclaven ins Ausland zu verkaufen. Waren mehrere Gläubiger
vorhanden, so hatten sie nach den zwölf Tafeln das Recht denselben
in Stücke zu schneiden. Das prätorische Gesetz gestaltete nächstdem
dem Gläubiger sich an die Habe des Schuldners zu halten. Reichte
dieselbe zur Tilgung der Schuld nicht zu, so traf den Schuldner
Infamie. Als Gnadenact von Seiten der Obrigkeit war die Wie-
dereinsetzung in den vorigen Stand vorhanden, doch waren die
Verhältnisse genau bestimmt, unter denen sie möglich war. Nächst-
dem war die Appellation gegen jede richterliche Handlung gestattet,
wenn Jemand sich in seinem Rechte dadurch verletzt glaubte. Man
rief den Prätor, Consul oder Volkstribun in diesem Falle an.
Das Kriegswesen
der Römer war nicht minder genau und streng geordnet, als die
Staatsverfassung und die Rechtsverhältnisse. Die Kriegsverfassung
der Römer stammt ihrer ersten Anlage nach aus den Zeiten des
Romulus. Jede der drei Tribus stellte 1000 Mann Fußkämpfer
und 100 Reiter, letztere aus den jungen Leuten. Die drei Centurien
der Ritter waren spater in 30 Türmen, jede zu 30 Mann, 10 aus
jeder Tribus, getheilt. Jede Turma bildete drei Decurien unter
einem Decurio. Die ganzen Reiter befehligte der tribunus eewrum.
Ebenso hatte jedes Tausend Fußvolk seinen TribunuS; aus jeder der
10 Curien einer Tribus waren 100 Mann gewählt, deren Führer
der Centurio war.
Servius Tullius, der eigentliche Ordner der römischen Staats-
verfassung, gab auch dem Heerwesen eine festere Gestalt und machte
dieselbe zu der Grundlage desselben. Er theilte die Bürger nach
ihrer Dienstpflicht im Heere und nach ihrer Verpflichtung zu den
Abgaben, je nach der Beschaffenheit ihres Vermögens, in Elasten
und Centurien, nach deren Maaßgabe sie in der Volksversammlung
über Gesetzgebung und Wahl der Magistrate abstimmten. Seitdem
dienten auch die Höchstbegüterten im Fußvolke als erste Elaste, mit
den vollständigsten und mithin kostbarsten Waffen, während die
fünfte Elaste die leichtesten und billigsten Waffen hatte. Die letzte
Classe stellte Zimmerleute und Musik. Die niedrigste und ärmste
Elaste wurde nicht zum Kriegsdienste gezogen, erst MariuS hob auch
aus der letzten Classe Soldaten aus und mit zunehmendem Sitten-
verfall entzogen sich die Wohlhabenden womöglich dem Kriegsdienste
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