Die römischen Volkstribunen.
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Rom war seiner Anlage nach ein Kriegs- und Eroberungsstaat
und jeder Bürger vom 17. — 45. Jahre Soldat, der seine Waffen
selbst halten mußte, wofür ihm ein Antheil am eroberten Lande
und an der Beute verheißen war, der aber doch meist an die
Patricier gelangte. Die ärmeren Plebejer geriethen dadurch in
Schulden und in die Gewalt der Patricier, wie es in Athen der
Fall gewesen. Die kräftige Hand des Königs Servius Tullius
brachte ihnen Abhilfe, allein nach seinem Tode kehrte der alte Zu-
stand härter als je wieder, die Plebejer wurden von den Patriciern
gleich Knechten behandelt und so schaarten sie sich denn mit den
Waffen in der Hand zusammen und zogen im I. 261 d. St. oder
494 v. CH. hinaus auf den seitdem so genannten heiligen Berg in
dem crustuminischen Gebiete. Nun begannen die Patricier eine
Verhandlung, die zu einem feierlichen Vergleiche führte, wodurch
alle durch Schulden zu Leibeigenen Verfallene die Freiheit wieder
erhielten und eine plebejische Obrigkeit und zwar zuvörderst
die Volkstribunen
eingesetzt wurden, deren erst zwei dann fünf bestanden. Sie wurden
in den Centuriatcomitien erwählt und von den Curien bestätigt.
Sie hatten das Recht hemmend einzuschreiten, wo sie Benachthei-
ligung der Plebejer fürchteten, sie waren unverletzlich und derjenige
ward geächtet, der sich an ihnen vergriff. Sie mußten immer über
Nacht in der Stadt seyn, die Thüren ihrer Häuser stets offen
halten, hatten keine äußeren Abzeichen und nur einen Viator als
Diener *).
Gleichzeitig mit den Volkstribunen wurden zwei plebejische
Aedilen eingesetzt, die ersteren als Gehilfen zur Seite standen;
sie schlichteten Streitigkeiten und hatten die polizeiliche Aufsicht über
die Stadt.
Die Tribunen aber versammelten nun auch ihre Tribus und
hatten so Gelegenheit das Volk zu einigen und enger gegen die
Eingriffe der Patricier zu verbinden.
Die Patricier beschäftigten indessen das Volk durch die Kriege
und suchten später den laut ausgesprochenen Wunsch nach neuen
Gesetzen für ihre Zwecke zu benutzen. Dieß fand schon im I. 452
v. CH. G., d. St. 302 Statt. Sie genehmigten eine neue Gesetzgebung
und sandten Abgeordnete nach Griechenland, um die dasigen Gesetze
kennen zu lernen. Als diese zurückkehrten, wurde aus den Patriciern
eine Commission von 10 Mitgliedern gewählt, welcher die Abfassung
der Gesetze übertragen wurde. Man bekleidete diese Zehnmänner
(äeeemviri Ie§um seridenäarum) mit der höchsten Staatsgewalt und
*) S. Ruperti, Handb. der röm. Alterth. II. 1. 122 ff.
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Rom war seiner Anlage nach ein Kriegs- und Eroberungsstaat
und jeder Bürger vom 17. — 45. Jahre Soldat, der seine Waffen
selbst halten mußte, wofür ihm ein Antheil am eroberten Lande
und an der Beute verheißen war, der aber doch meist an die
Patricier gelangte. Die ärmeren Plebejer geriethen dadurch in
Schulden und in die Gewalt der Patricier, wie es in Athen der
Fall gewesen. Die kräftige Hand des Königs Servius Tullius
brachte ihnen Abhilfe, allein nach seinem Tode kehrte der alte Zu-
stand härter als je wieder, die Plebejer wurden von den Patriciern
gleich Knechten behandelt und so schaarten sie sich denn mit den
Waffen in der Hand zusammen und zogen im I. 261 d. St. oder
494 v. CH. hinaus auf den seitdem so genannten heiligen Berg in
dem crustuminischen Gebiete. Nun begannen die Patricier eine
Verhandlung, die zu einem feierlichen Vergleiche führte, wodurch
alle durch Schulden zu Leibeigenen Verfallene die Freiheit wieder
erhielten und eine plebejische Obrigkeit und zwar zuvörderst
die Volkstribunen
eingesetzt wurden, deren erst zwei dann fünf bestanden. Sie wurden
in den Centuriatcomitien erwählt und von den Curien bestätigt.
Sie hatten das Recht hemmend einzuschreiten, wo sie Benachthei-
ligung der Plebejer fürchteten, sie waren unverletzlich und derjenige
ward geächtet, der sich an ihnen vergriff. Sie mußten immer über
Nacht in der Stadt seyn, die Thüren ihrer Häuser stets offen
halten, hatten keine äußeren Abzeichen und nur einen Viator als
Diener *).
Gleichzeitig mit den Volkstribunen wurden zwei plebejische
Aedilen eingesetzt, die ersteren als Gehilfen zur Seite standen;
sie schlichteten Streitigkeiten und hatten die polizeiliche Aufsicht über
die Stadt.
Die Tribunen aber versammelten nun auch ihre Tribus und
hatten so Gelegenheit das Volk zu einigen und enger gegen die
Eingriffe der Patricier zu verbinden.
Die Patricier beschäftigten indessen das Volk durch die Kriege
und suchten später den laut ausgesprochenen Wunsch nach neuen
Gesetzen für ihre Zwecke zu benutzen. Dieß fand schon im I. 452
v. CH. G., d. St. 302 Statt. Sie genehmigten eine neue Gesetzgebung
und sandten Abgeordnete nach Griechenland, um die dasigen Gesetze
kennen zu lernen. Als diese zurückkehrten, wurde aus den Patriciern
eine Commission von 10 Mitgliedern gewählt, welcher die Abfassung
der Gesetze übertragen wurde. Man bekleidete diese Zehnmänner
(äeeemviri Ie§um seridenäarum) mit der höchsten Staatsgewalt und
*) S. Ruperti, Handb. der röm. Alterth. II. 1. 122 ff.