2.2. Auswertung der Unterschriftenlisten
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2.2.5. Die unterschiedliche Intensität der Einbeziehung
der verschiedenen Ordines
Ein Blick auf die Verteilung der Unterschriften auf die einzelnen Ordines im
Verhältnis zu deren Mitgliederzahl eröffnet eine weitere Perspektive auf den
Entstehungsprozess des Kardinalkollegiums. Es soll also danach gefragt wer-
den, wie oft ein einzelner Kardinalbischof im Verhältnis zu einem einzelnen
Kardinalpriester oder Kardinaldiakon im Durchschnitt Papsturkunden unter-
schrieben hat und somit an der Kurie zu fassen ist. Da die Zahl der Mitglieder
dieser drei Ordines und deren Amtszeiten allerdings unter Urban II. und Pa-
schalis II. nicht ausreichend bekannt sind, ist dies erst für die Zeit ab dem Pon-
tifikat Calixts II. für Kardinalbischöfe und Kardinalpriester und ab dem Ponti-
fikat Honorius' II. auch für die Kardinaldiakone möglich.^ Um trotzdem die
gesamte Entwicklung von Urban II. her im Auge zu behalten, soll vor einer
solchen Analyse zunächst das Verhältnis der Unterschriftensummen der ein-
zelnen Ordines insgesamt und ungeachtet von deren jeweiliger Mitgliederzahl
in seiner Entwicklung betrachtet werden.^
Hierbei fällt für die Zeit Urbans II. und die ersten Jahre des Pontifikats
Paschalis' II. auf, dass fast die Hälfte aller Unterschriften der Kardinalkleriker
in dieser Zeit noch von den wenigen Kardinalbischöfen geleistet wird. Erst im
Laufe des ersten Jahrzehnts unter Paschalis ziehen die Kardinalpriester mit
den Kardinalbischöfen gleich. Die Kardinaldiakone dagegen werden im Ver-
gleich zu den beiden anderen Ordines fünfmal weniger zu Beratungen hinzu-
gezogen.^" In der zweiten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. überholen die
Kardinalpriester die Kardinalbischöfe, was die absolute Unterschriftenzahl be-
trifft; sie unterschreiben nun in der Summe l,5mal so häufig wie die Kardinal-
bischöfe. Den stärksten Sprung aber machen in diesen Jahren die Kardinal-
diakone, die ab ca. 1116 viel öfter unterschreiben und dadurch, auf diese zweite
Hälfte des Pontifikats gesehen, in der Summe genauso häufig zu Beratungen
hinzugezogen werden wie die KardinatbischöfeA'
258 Für den Pontifikat Calixts II. sind die Amtszeiten der Kardinaldiakone noch zu unklar, als
dass die Summe aller Unterschriften der Kardinaldiakone auf einen einzelnen Kardinal-
diakon heruntergerechnet werden könnte. Für die Kardinalpriester ist zwar auch von Un-
scharfen auszugehen, die das Ergebnis mit Blick auf diesen Ordo besser gestalten, als es der
Wirklichkeit entsprechen dürfte, doch ist eine Auswertung trotzdem vertretbar.
259 Die Kanzler der römischen Kirche werden im Folgenden nicht mitgerechnet, da sie bei der
Beratung des Papstes wie bei der Datierung der Urkunden nicht als Angehörige ihres Ordo,
sondern als Vorsteher der Kanzlei agierten.
260 So haben sich aus der ersten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. von 1099-1109 48 Unterschrif-
ten von Kardinalbischöfen, 51 von Kardinalpriestern und 9 von Kardinaldiakonen erhalten,
die verfälschten Urkunden mit möglicherweise echten Unterschriften nicht eingerechnet.
Im Pontifikat Urbans II. zähle ich 6 Unterschriften von Kardinalbischöfen, 7 von Kardinal-
priestern und 3 von Kardinaldiakonen.
261 Aus der zweiten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. sind aus den Jahren 1112-1117 40 Un-
terschriften von Kardinalbischöfen, 63 von Kardinalpriestern und 40 von Kardinaldiakonen
überliefert. Allein ab 1116 haben sich 28 Unterschriften von Kardinaldiakonen erhalten, das
sind 57% aller Unterschriften von Kardinaldiakonen im ganzen Pontifikat Paschalis' II., ge-
genüber 30 Unterschriften der Kardinalpriester und nur 20 der Kardinalbischöfe.
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2.2.5. Die unterschiedliche Intensität der Einbeziehung
der verschiedenen Ordines
Ein Blick auf die Verteilung der Unterschriften auf die einzelnen Ordines im
Verhältnis zu deren Mitgliederzahl eröffnet eine weitere Perspektive auf den
Entstehungsprozess des Kardinalkollegiums. Es soll also danach gefragt wer-
den, wie oft ein einzelner Kardinalbischof im Verhältnis zu einem einzelnen
Kardinalpriester oder Kardinaldiakon im Durchschnitt Papsturkunden unter-
schrieben hat und somit an der Kurie zu fassen ist. Da die Zahl der Mitglieder
dieser drei Ordines und deren Amtszeiten allerdings unter Urban II. und Pa-
schalis II. nicht ausreichend bekannt sind, ist dies erst für die Zeit ab dem Pon-
tifikat Calixts II. für Kardinalbischöfe und Kardinalpriester und ab dem Ponti-
fikat Honorius' II. auch für die Kardinaldiakone möglich.^ Um trotzdem die
gesamte Entwicklung von Urban II. her im Auge zu behalten, soll vor einer
solchen Analyse zunächst das Verhältnis der Unterschriftensummen der ein-
zelnen Ordines insgesamt und ungeachtet von deren jeweiliger Mitgliederzahl
in seiner Entwicklung betrachtet werden.^
Hierbei fällt für die Zeit Urbans II. und die ersten Jahre des Pontifikats
Paschalis' II. auf, dass fast die Hälfte aller Unterschriften der Kardinalkleriker
in dieser Zeit noch von den wenigen Kardinalbischöfen geleistet wird. Erst im
Laufe des ersten Jahrzehnts unter Paschalis ziehen die Kardinalpriester mit
den Kardinalbischöfen gleich. Die Kardinaldiakone dagegen werden im Ver-
gleich zu den beiden anderen Ordines fünfmal weniger zu Beratungen hinzu-
gezogen.^" In der zweiten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. überholen die
Kardinalpriester die Kardinalbischöfe, was die absolute Unterschriftenzahl be-
trifft; sie unterschreiben nun in der Summe l,5mal so häufig wie die Kardinal-
bischöfe. Den stärksten Sprung aber machen in diesen Jahren die Kardinal-
diakone, die ab ca. 1116 viel öfter unterschreiben und dadurch, auf diese zweite
Hälfte des Pontifikats gesehen, in der Summe genauso häufig zu Beratungen
hinzugezogen werden wie die KardinatbischöfeA'
258 Für den Pontifikat Calixts II. sind die Amtszeiten der Kardinaldiakone noch zu unklar, als
dass die Summe aller Unterschriften der Kardinaldiakone auf einen einzelnen Kardinal-
diakon heruntergerechnet werden könnte. Für die Kardinalpriester ist zwar auch von Un-
scharfen auszugehen, die das Ergebnis mit Blick auf diesen Ordo besser gestalten, als es der
Wirklichkeit entsprechen dürfte, doch ist eine Auswertung trotzdem vertretbar.
259 Die Kanzler der römischen Kirche werden im Folgenden nicht mitgerechnet, da sie bei der
Beratung des Papstes wie bei der Datierung der Urkunden nicht als Angehörige ihres Ordo,
sondern als Vorsteher der Kanzlei agierten.
260 So haben sich aus der ersten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. von 1099-1109 48 Unterschrif-
ten von Kardinalbischöfen, 51 von Kardinalpriestern und 9 von Kardinaldiakonen erhalten,
die verfälschten Urkunden mit möglicherweise echten Unterschriften nicht eingerechnet.
Im Pontifikat Urbans II. zähle ich 6 Unterschriften von Kardinalbischöfen, 7 von Kardinal-
priestern und 3 von Kardinaldiakonen.
261 Aus der zweiten Hälfte des Pontifikats Paschalis' II. sind aus den Jahren 1112-1117 40 Un-
terschriften von Kardinalbischöfen, 63 von Kardinalpriestern und 40 von Kardinaldiakonen
überliefert. Allein ab 1116 haben sich 28 Unterschriften von Kardinaldiakonen erhalten, das
sind 57% aller Unterschriften von Kardinaldiakonen im ganzen Pontifikat Paschalis' II., ge-
genüber 30 Unterschriften der Kardinalpriester und nur 20 der Kardinalbischöfe.