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Brtsbcschrcibmig.
den 4. Jan. 1459 verlängerte Erzherzog Sigmund dasselbe auf vier
weitere Jahre und den 13. Febr. 1462*) gab sich die Stadt anf
die noch übrige Zeit dieser Frist unter den gleichen Bedingungen tn
den Schirm des Erzherzogs Albrecht, nachdem dieser die Regierung
der Oberlande wieder übernommen; endlich aber nahm K. Maxi-
milian I. als regierendcr Erzherzog, Herr und Landcsfürst des Hauses
Oesterreich, am 8. Okt. 1511 die Stadt auf 35 Jahre in dcn
österreichischen Schutz- und Schirmverband auf, was Mauth, Zoll,
Schirm und Geleit beträfe, sollten die Rottweiler wie andere Vcrwandte
des östcrreichischen Hauses gehalten werden (vrgl. Lichnowsky 7, 636).
Den 18. Juni 1463 trat nun abcr die Stadt in ein wichtiges
folgenreiches Bün dnist m it der Eidg e noss enschast. Schon
srüher hatten Bczichungen Rottweils zn derselben statt gehabt: den
26. Sept. 1377, zur Zeit des grosten Städtekrieges, ließ die Stadt,
allerdings im Vcrein mit anderen Städten, sich mit den Ländlein
Appenzell, Huntwil, Urnäsch, Gais und Teuffen in ein Bündniß
ein (Stälin 3, 324). Den 4. Juli 1379 verband sie sich in ähn-
licher Weise mit dem Lande Appcnzell (s. oben Seite 136); den
2t. Febr. 1385 fchloß sie im Verein mit 13 rheinischen und 38
schwäbischen Städten eine 9jährige, freilich nicht sehr innige Einig-
ung mit den Schweizerstädten Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und
Zug, welchc die Verbündeten zunächst gegen Oesterreich sicher stellen
sollte (Stälin 3, 339); nnd den 22. Febr. 1386 verglich sie
die Eidgenossen und den Hcrz. Lupolt von Oesterreich (Samml. der
eidgen. Abschiedc I, XIAI).
Dieses neue Bündnis; dagcgen, das die Stadt sür sich allein
abschloß, wnrde, wie öfters crzählt wird, durch eine nicht näher be-
kannte Fehde mit Württemberg veranlaßt (Ruckgabcr 2b, 173).
Jhm gemäß versprachen sich Rottweil und die 8 eidgenössischen Orte
Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Glarus,
zunächst auf 1b Jahre wechselseitig ihren Beistand gegen männiglich,
desgleichen ihre Vermittelung in Streitigkciten; es behielten sich aber
die Eidgenossen das h. römische Reich, alle ihre Freiheiten, Gerichte
und Herkommen, auch die seither geschlossenen Bünde, und ingleichcn
die Stadt Rottweil das h. römische Reich und das Hofgericht bevor.
Das Bündniß wurde dcn 4. Aug. 1477 und den 13. Dec. 1490
je für weitere 15 Jahre vom Ablauf dcr Zeit dcs frühcrcn Bun-
des an (zuletzt bis 10. Aug. 1507) erneuert, den 6. April 1519
*) Den 2l. Jan. d. I. begab sich die Stadt in das westphälische
Gericht, nm wciteren Verwicklungen mit demselben zn entgehen ;Stä-
lin 3, 736,.
Brtsbcschrcibmig.
den 4. Jan. 1459 verlängerte Erzherzog Sigmund dasselbe auf vier
weitere Jahre und den 13. Febr. 1462*) gab sich die Stadt anf
die noch übrige Zeit dieser Frist unter den gleichen Bedingungen tn
den Schirm des Erzherzogs Albrecht, nachdem dieser die Regierung
der Oberlande wieder übernommen; endlich aber nahm K. Maxi-
milian I. als regierendcr Erzherzog, Herr und Landcsfürst des Hauses
Oesterreich, am 8. Okt. 1511 die Stadt auf 35 Jahre in dcn
österreichischen Schutz- und Schirmverband auf, was Mauth, Zoll,
Schirm und Geleit beträfe, sollten die Rottweiler wie andere Vcrwandte
des östcrreichischen Hauses gehalten werden (vrgl. Lichnowsky 7, 636).
Den 18. Juni 1463 trat nun abcr die Stadt in ein wichtiges
folgenreiches Bün dnist m it der Eidg e noss enschast. Schon
srüher hatten Bczichungen Rottweils zn derselben statt gehabt: den
26. Sept. 1377, zur Zeit des grosten Städtekrieges, ließ die Stadt,
allerdings im Vcrein mit anderen Städten, sich mit den Ländlein
Appenzell, Huntwil, Urnäsch, Gais und Teuffen in ein Bündniß
ein (Stälin 3, 324). Den 4. Juli 1379 verband sie sich in ähn-
licher Weise mit dem Lande Appcnzell (s. oben Seite 136); den
2t. Febr. 1385 fchloß sie im Verein mit 13 rheinischen und 38
schwäbischen Städten eine 9jährige, freilich nicht sehr innige Einig-
ung mit den Schweizerstädten Zürich, Bern, Solothurn, Luzern und
Zug, welchc die Verbündeten zunächst gegen Oesterreich sicher stellen
sollte (Stälin 3, 339); nnd den 22. Febr. 1386 verglich sie
die Eidgenossen und den Hcrz. Lupolt von Oesterreich (Samml. der
eidgen. Abschiedc I, XIAI).
Dieses neue Bündnis; dagcgen, das die Stadt sür sich allein
abschloß, wnrde, wie öfters crzählt wird, durch eine nicht näher be-
kannte Fehde mit Württemberg veranlaßt (Ruckgabcr 2b, 173).
Jhm gemäß versprachen sich Rottweil und die 8 eidgenössischen Orte
Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Glarus,
zunächst auf 1b Jahre wechselseitig ihren Beistand gegen männiglich,
desgleichen ihre Vermittelung in Streitigkciten; es behielten sich aber
die Eidgenossen das h. römische Reich, alle ihre Freiheiten, Gerichte
und Herkommen, auch die seither geschlossenen Bünde, und ingleichcn
die Stadt Rottweil das h. römische Reich und das Hofgericht bevor.
Das Bündniß wurde dcn 4. Aug. 1477 und den 13. Dec. 1490
je für weitere 15 Jahre vom Ablauf dcr Zeit dcs frühcrcn Bun-
des an (zuletzt bis 10. Aug. 1507) erneuert, den 6. April 1519
*) Den 2l. Jan. d. I. begab sich die Stadt in das westphälische
Gericht, nm wciteren Verwicklungen mit demselben zn entgehen ;Stä-
lin 3, 736,.