Güllsdorf.
409
162, Martini Gesch. des Klosters rc. St. Georgen 37). Der Ort
wurde dem württ. Amte Rosenseld zugetheilt, alleiu da er in der
Rotlweiler sreien Pürsch gelegen war, wurde „die malefizische Obrig-
keit mit der Stadt zu ungeraden Jahren alternirt".
Nach einer Urkunde vom 18. März 1603 gehörte an dem
hiesigen wie an dem Stettener großen Zehenten die Hälfte Württem-
berg, an der anderen Hälfte Hans Georg von Jfflinger, nunmehr
der Stadt Rottweil */s, dem Kl. St. Georgen ^/s (Rnckgaber 2b,
443). — Das Kl. Rottenmünster kommt hier im I. 1405 mit
Besitz vor; Gr. Heinrich von Fürstenberg eignete im I. 1421 Lem
Konrad Bock ein hiesiges Lehengut.
Der Ort war in älterer Zeit Filial von Rosenfeld; eine eigene
Pfarrei wurde im I. 1571 errichtet (Binder S. 453); der hiesige
Pfarrer war während des 30jährigen Krieges zugleich Garnisons-
prediger )n Rottweil.
Göiludoi'f,
mit Haslerhof,
Gemeinde III. Kl. mit 687 Einwohnern, wornnter 2 Evangelische.
Dorf, Filia! von Altstadt-Rottweil; die Evangelischen sind nach Rott-
weil eingepfarrt. 0s Stunde südwestlich von der Oberamtsstadt gelegen.
An der Vereinigung des Weihcrbachs mit dem Knollenbach hat
am Fuß des Denzenhorns der unregelmäßig angelegte Ort eine recht
freundliche Lage und ist theils in die Thalebene, theils an die Thal-
gehänge weitläufig hingebaut. Schöne hohe Pappeln, Birken, Tannen
und Weiden umkränzcn die Bäche. Der Ort bcsteht meist aus statt-
lichen, getünchten, mit Ziegelplatten gedeckten Bauernhäusern (Wohnuug
und Scheune nnter einem Dach) und ist mit gut unterhaltcnen, gc-
kandelten Straßen durchzogen; die zum Theil beträchtlichen Räume
von einem Haus zum andern sind mit Obstbaumgärten, die sich auch
im Rücken der Gsbäude hinziehen, ausgefüllt, was zum sreundlich
läudlichen Aussehen des Dorfs wesentlich beiträgt. 'Durch den Ort
So sagt wenigsteus das württ. Landbuch von 1624. Ueber
dle Pürschstreitigkelien zwischeu Rottweil und Württemberg wegen
Flötzlingeus im 16. Jahrhundert s. ob. S. 308. Nach dem Landbuch
wäre somit der Ferdinaudische Bescheid vom 9. Febr. 1544 wenigstens
hier später nicht mehr in Geltung geweseu.
409
162, Martini Gesch. des Klosters rc. St. Georgen 37). Der Ort
wurde dem württ. Amte Rosenseld zugetheilt, alleiu da er in der
Rotlweiler sreien Pürsch gelegen war, wurde „die malefizische Obrig-
keit mit der Stadt zu ungeraden Jahren alternirt".
Nach einer Urkunde vom 18. März 1603 gehörte an dem
hiesigen wie an dem Stettener großen Zehenten die Hälfte Württem-
berg, an der anderen Hälfte Hans Georg von Jfflinger, nunmehr
der Stadt Rottweil */s, dem Kl. St. Georgen ^/s (Rnckgaber 2b,
443). — Das Kl. Rottenmünster kommt hier im I. 1405 mit
Besitz vor; Gr. Heinrich von Fürstenberg eignete im I. 1421 Lem
Konrad Bock ein hiesiges Lehengut.
Der Ort war in älterer Zeit Filial von Rosenfeld; eine eigene
Pfarrei wurde im I. 1571 errichtet (Binder S. 453); der hiesige
Pfarrer war während des 30jährigen Krieges zugleich Garnisons-
prediger )n Rottweil.
Göiludoi'f,
mit Haslerhof,
Gemeinde III. Kl. mit 687 Einwohnern, wornnter 2 Evangelische.
Dorf, Filia! von Altstadt-Rottweil; die Evangelischen sind nach Rott-
weil eingepfarrt. 0s Stunde südwestlich von der Oberamtsstadt gelegen.
An der Vereinigung des Weihcrbachs mit dem Knollenbach hat
am Fuß des Denzenhorns der unregelmäßig angelegte Ort eine recht
freundliche Lage und ist theils in die Thalebene, theils an die Thal-
gehänge weitläufig hingebaut. Schöne hohe Pappeln, Birken, Tannen
und Weiden umkränzcn die Bäche. Der Ort bcsteht meist aus statt-
lichen, getünchten, mit Ziegelplatten gedeckten Bauernhäusern (Wohnuug
und Scheune nnter einem Dach) und ist mit gut unterhaltcnen, gc-
kandelten Straßen durchzogen; die zum Theil beträchtlichen Räume
von einem Haus zum andern sind mit Obstbaumgärten, die sich auch
im Rücken der Gsbäude hinziehen, ausgefüllt, was zum sreundlich
läudlichen Aussehen des Dorfs wesentlich beiträgt. 'Durch den Ort
So sagt wenigsteus das württ. Landbuch von 1624. Ueber
dle Pürschstreitigkelien zwischeu Rottweil und Württemberg wegen
Flötzlingeus im 16. Jahrhundert s. ob. S. 308. Nach dem Landbuch
wäre somit der Ferdinaudische Bescheid vom 9. Febr. 1544 wenigstens
hier später nicht mehr in Geltung geweseu.