Rottwril.
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abcr die erstere dcn lctztcren das Gut niit allen Rechten und Zu-
gehördeu, übernahmcn dieselben die Bezahlung obiger 2013 fl. :c. an
Lindau, erkannten die hohe malefizische und sreipürschliche Obrigkeit
der Stadt Rottweil an, erboten sich, die bei der niederen Gerichts-
barkeit eintretenden Sirasfälle von einem aus dem Rath oder der
Bürgerschaft im Nameu des Superiors administriren und dem De-
putirten die Hälfte der Strafsumme zukommen Zu lassen, versprachen
ohne Bcwilligung des Rathes keine Mühle zu dem Gute zu bauen,
und beim Wicderverkaufe des Guts der Stadt das Vorkaufsrecht
einzuräumen. Bcim Abzug der Jesuiten von Rottweil im I. 1673
kam N. an die Jesniten von Nottenburg, welche das Gut den 11.
Nov. 1683 an die Bcnediktiner in Rottweil um 10075 fl. verkauften.
Bei dem Wegzug der letzteren aus Rottweil im I. 1691 kauste der
Prälat von St. Georgen zu Villingen das Gut von der schwäbi-
schen Benediktinercougregation, allein die Stadt Rottweil genehmigte
Len Kauf nicht, und so käm dasselbe nochmals in den Besitz der
Jesuiten, die inzwischen nach Rottweil wieder zurückgekehrt waren. Jm
Anfange des 18. Jahrhunderts kam es nun aber doch an obiges
Kloster St. Georgen; nach einem im Allgemeinen dem Vergleiche
vom 24. Jan. 1665 nachgebildeten Vergleiche vom 30. Aug. 1706
zwischen dem Abt zu St. Georgen und der Stadt Rottweil sollte
der erftere in der Proprietät, Nutz- und Nießung des Guts durch
die letztere nicht mehr gekränkt werden, doch mußte er sich hinsicht-
lich der Betreibung von Gewerben aus dem Gute Beschränkungen
gefallen lassen und durfte nur eine Mühle zu 2 Gängen für seinen
Gebrauch einrichten. Das Gut wurde von dem Kloster in zeitlichen
Bestand gegeben. Es blieb dem Ritterkanton Neckarschwarzwald ein-
verleibt und der Abt hatte deßhalb zur Ritterschaftskasse als Sim-
plum 22 fl. zu steuern. Nach der Besitzergreifung Rottweils machte
Württemberg Ansprüche an N., und dasselbe verblieb ihm auch ge-
mäß dcm Tauschvertrage zwischen Württemberg und Baden vom
17. Ott. 1806. Den 14. April 1821 wurde es der Stadt Rott-
weil als Eiitschädiguug sür einige srühere Verluste zugetheilt und
von dieser den 10./21. Okt. 1836 für 80000 fl. an den der-
maligen Besitzer Graf Or. Cajetan von Bissingen-Nippenburg zu
Schramberg verkauft. Den 12. Juni 1874 errichiete derselbe über
die rechtlichen Verhältnisse und die Vererbung, sowohl des Ritterguts
Ramstein als der bürgerlichen Güter Neckarburg und Hohenstein, ein
Familienstatut (Reg.-Bl. 215).
Die St. Michaelskapelle allhier, welche namentlich mit eincm
schönen Zehentbezirk und reichen Zehenten bedacht war, wurde in
späterer Zeit nicht mehr durch selbständige Pfründner versehen, nach
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abcr die erstere dcn lctztcren das Gut niit allen Rechten und Zu-
gehördeu, übernahmcn dieselben die Bezahlung obiger 2013 fl. :c. an
Lindau, erkannten die hohe malefizische und sreipürschliche Obrigkeit
der Stadt Rottweil an, erboten sich, die bei der niederen Gerichts-
barkeit eintretenden Sirasfälle von einem aus dem Rath oder der
Bürgerschaft im Nameu des Superiors administriren und dem De-
putirten die Hälfte der Strafsumme zukommen Zu lassen, versprachen
ohne Bcwilligung des Rathes keine Mühle zu dem Gute zu bauen,
und beim Wicderverkaufe des Guts der Stadt das Vorkaufsrecht
einzuräumen. Bcim Abzug der Jesuiten von Rottweil im I. 1673
kam N. an die Jesniten von Nottenburg, welche das Gut den 11.
Nov. 1683 an die Bcnediktiner in Rottweil um 10075 fl. verkauften.
Bei dem Wegzug der letzteren aus Rottweil im I. 1691 kauste der
Prälat von St. Georgen zu Villingen das Gut von der schwäbi-
schen Benediktinercougregation, allein die Stadt Rottweil genehmigte
Len Kauf nicht, und so käm dasselbe nochmals in den Besitz der
Jesuiten, die inzwischen nach Rottweil wieder zurückgekehrt waren. Jm
Anfange des 18. Jahrhunderts kam es nun aber doch an obiges
Kloster St. Georgen; nach einem im Allgemeinen dem Vergleiche
vom 24. Jan. 1665 nachgebildeten Vergleiche vom 30. Aug. 1706
zwischen dem Abt zu St. Georgen und der Stadt Rottweil sollte
der erftere in der Proprietät, Nutz- und Nießung des Guts durch
die letztere nicht mehr gekränkt werden, doch mußte er sich hinsicht-
lich der Betreibung von Gewerben aus dem Gute Beschränkungen
gefallen lassen und durfte nur eine Mühle zu 2 Gängen für seinen
Gebrauch einrichten. Das Gut wurde von dem Kloster in zeitlichen
Bestand gegeben. Es blieb dem Ritterkanton Neckarschwarzwald ein-
verleibt und der Abt hatte deßhalb zur Ritterschaftskasse als Sim-
plum 22 fl. zu steuern. Nach der Besitzergreifung Rottweils machte
Württemberg Ansprüche an N., und dasselbe verblieb ihm auch ge-
mäß dcm Tauschvertrage zwischen Württemberg und Baden vom
17. Ott. 1806. Den 14. April 1821 wurde es der Stadt Rott-
weil als Eiitschädiguug sür einige srühere Verluste zugetheilt und
von dieser den 10./21. Okt. 1836 für 80000 fl. an den der-
maligen Besitzer Graf Or. Cajetan von Bissingen-Nippenburg zu
Schramberg verkauft. Den 12. Juni 1874 errichiete derselbe über
die rechtlichen Verhältnisse und die Vererbung, sowohl des Ritterguts
Ramstein als der bürgerlichen Güter Neckarburg und Hohenstein, ein
Familienstatut (Reg.-Bl. 215).
Die St. Michaelskapelle allhier, welche namentlich mit eincm
schönen Zehentbezirk und reichen Zehenten bedacht war, wurde in
späterer Zeit nicht mehr durch selbständige Pfründner versehen, nach