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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 15.1912

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Weiss, Jakob: Ein Militärdiplom aus Salsovia
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https://doi.org/10.11588/diglit.45420#0432

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277

J. Weiß, Ein Militärdiplom aus Salsovia

278

haft das Ende von inferior\e ist. Aller Wahrschein-
lichkeit ist zu lesen quae sunt in Moesia inferior\c.
Vom Namen des Statthalters ist erhalten Julio Mar\_..
Es könnte wohl an Mar\[ii(M gedacht werden. Doch
war nach dem R noch genügend Raum für die Silbe
TI und — nichts läßt am Ende der Zeile auf einen
Buchstaben schließen. Vielmehr dürfte wohl nur e i n
Buchstabe auf R gefolgt und durch den Ausbruch
des Metalls zerstört worden sein. Dann käme nur
noch die Ergänzung Mar[i\no in Betracht. Ist sie

tune habllissent. Am Schluß der Zeile wie auch der
folgenden fehlerhafte Ligatur. Z. 5 cum est civitas
Hs data a~\ut si 'qui caelibes essent. Z. 6. 7 cum iis
quas j’ostea duxi^sscnt dumtaxat sin\[guli singulas~\.
Z. 8 enthält das Tagesdatum. Vielleicht tritt hier
bereits der im III. Jahrhundert übliche Entlassungs-
termin a. d. VII. K. Januar, auf; der vor Januar,
sichtbare Rest dürfte der Abstrich des K sein, wenn
es sich nicht um eine durch Beschädigung der Platte
größer erscheinende Interpunktion handelt. Z. 9 gibt



220: Militärdiplom aus Salsovia.

richtig, so haben wir es mit dem Vater des in
Traians Zeit oft genannten L. Julius Marinus Caeci-
lius Simplex2) zu tun. Er war unter Domitian, wie
CIL IX 4965 zeigt, Statthalter von Pontus und
Bithynien, also Prätorier. Als Konsular wäre er
dann, wenn unsere Ergänzung zutrifft, Statthalter von
Moesia inferior unter Nerva gewesen; er muß Consul
suffectus gewesen sein, da er unter den Ordinarii
der Zeit nicht erscheint. Z. 2 ist zu lesen, quorum
nomina su}bscripta sunt, ipsis; mit der Endsilbe des
Namens füllt der Text den zu Gebote stehenden
Raum; es fehlt somit an dieser Stelle die sonst in
den Diplomen hier stehende Formel qui quina et
vicena stipendia autplura meruerant beziehungsweise
ditnissis honesta missione quinis et vicenis pluribusve
stipendiis emeritisn. ä. Z.3 liberis posierisqtie eoru]m
civitatem dedit et, Z. 4 conubium cum nxoribits\ quas

Aufschluß über das Jahr. L. Verginius Rufus war
im Jahre 97 zugleich mit Kaiser Nerva zum dritten-
mal Konsul3). Die Zeile ist somit zu ergänzen: Imp.
Caes. Nerva Aug. II]I. Z. 9 weist noch die Genetiv-
endung -omm mit einem vorausgehenden L auf, darauf
folgt cui prae[esl. Cui bezieht sich auf die voraus-
genannte Ala oder Kohorte, welcher der entlassene
Soldat angehörte. In Untermösien standen in dieser
Zeit nach Diplom XXX vom 14. August 99 die
dritte und siebente Cohors Gallorum und die Ala I
Flavia Gaetulorum, nach Diplom XXXI desselben
Datums die zweite Cohors Gallorum. In einer dieser
Abteilungen hatte der Soldat gedient. Es ist also
z. B. zu lesen: Cohortis III Gal\lorum, cui prae\est.
Darauf folgt der. Name des Kommandanten im Nomi-
nativ, ferner die Charge und der Name des Ent-
lassenen im Dativ.

2) PIR II 11. 274· 3) PIR 111 “■ 284.
Jahreshefte des österr. archäol. Institutes Bd. XV Beiblatt.
 
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