Ausstattung einst und heute
Gestühl aus Hegne, im Mariä End- Chor
Kraus, S. 69 f., Abb. 27. — Gröber, S. 151.
(Abb. 334). Aus der ehemaligen Kapelle der bischöflichen Sommerresidenz in Hegne,
26 Sitze. Die ehemalige vordere Abschlußwand und die Rückwand, ursprünglich über-
einander, schließen nun als Vorderwände die beiden Sitzreihen ab, je 2,25 m br., die
frühere Anordnung in Hegne zeigt Abb. 335 nach Kraus. Die Wände haben vertiefte
Rechteckfelder mit architektonischen und ornamentalen Füllungen und konsolförmige
Pilaster als Zwischenglieder, die erhabenen Verzierungen weiß gestrichen auf dunklem
Grund. Die geschweiften Wangen und Zwischenwände mit breitem Bandornament in
Flachschnitzerei, der Vorderrand mit Blattwerk und Schuppenmuster. Das Gestühl wohl
gleichzeitig mit der ehemaligen Stuckdekoration der Kapellendecke von 1595 (Kraus).
Drei weitere zugehörige Sitze des Gestühls in der Katharinenkapelle.
1625 wurden „für die Herrn Canonicos nach den umbgangen in stationibus zu ge-
brauchen“ zwischen den oberen drei Säulen jederseits 8 Sitze erstellt (D. Prot. 7254,
569). Ob die schlichten Sitze in der Margaretenkapelle Reste davon sind, ist ungewiß.
Laiengestiihl
Wegen des Laiengestühls wurde wiederholt im Kapitel beraten. Schon im 15 Jh. waren
einzelne ständige Laienstühle im Münster. So wird 1498 bewilligt, daß der Stuhl der
Hausfrau des Junkers Albrecht von Landenberg an der Säule im Münster verbleiben
soll. Sonst aber galt laut einem 1597 erneuerten Beschluß des Kapitels die Bestimmung,
„wenn eine Person stirbt, derselben stul alsbald aus der Kirche gethan werden soll“.
1618 ließ das Kapitel „visir machen für das Gestühl in der Kirchen mitte“, nachdem
man es 1616 zurückgestellt hatte „wegen der Ungleichheit der Portale und ettlichendt
zwüschen an den Säulen stehenden Altären“ (Rs. Reg.). Die Ausführung zog sich
anscheinend länger hin. 1624 wurde ein Gestühl bewilligt zwischen den Nebenkapellen.
Bei der Herstellung des Gestühls für die Seitenschiffe überlegte man, „die Säulen
zwischen den capellen auf die gleiche manir zu beclaiden machen zu laszen“. Ob das
ausgeführt wurde, hört man nicht. Auch jetzt noch wurden anscheinend die Stühle ganz
oder teilweise von den Besitzern bezahlt. Es ist von „Manszgestül“ und „Weiber-
gestül“ die Rede. Die heutigen Stuhlreihen wurden 1954 in engstem Anschluß an die
früheren erneuert, die aus dem 17. und 18. Jh. stammten.
An der Westwand der Seitenschiffe je eine Doppelbank mit kannelierten Pilastern und
Beschlägornament, die Rückwand mit späterem Aufsatz mit Rokoko-Dekor, möglicher-
weise die „2 aichinen Gestuel“, die 1622 das Kapitel „sonderlich an den nebenseiten
u. seulen zw. d. Capellen“ machen ließ (Rs. Reg.).
Die beiden Seitentüren, zweiflügelig mit leicht geschweiften Füllungen und guten alten
schmiedeeisernen Beschlägen, wurden 1682 durch den Schreiner Hansz Ulrich
Schweitzer gefertigt, auf der nördlichen die Jahreszahl (Schober, S. 55).
Gestühl aus Hegne
Laiengestühl
Nebentüren
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Gestühl aus Hegne, im Mariä End- Chor
Kraus, S. 69 f., Abb. 27. — Gröber, S. 151.
(Abb. 334). Aus der ehemaligen Kapelle der bischöflichen Sommerresidenz in Hegne,
26 Sitze. Die ehemalige vordere Abschlußwand und die Rückwand, ursprünglich über-
einander, schließen nun als Vorderwände die beiden Sitzreihen ab, je 2,25 m br., die
frühere Anordnung in Hegne zeigt Abb. 335 nach Kraus. Die Wände haben vertiefte
Rechteckfelder mit architektonischen und ornamentalen Füllungen und konsolförmige
Pilaster als Zwischenglieder, die erhabenen Verzierungen weiß gestrichen auf dunklem
Grund. Die geschweiften Wangen und Zwischenwände mit breitem Bandornament in
Flachschnitzerei, der Vorderrand mit Blattwerk und Schuppenmuster. Das Gestühl wohl
gleichzeitig mit der ehemaligen Stuckdekoration der Kapellendecke von 1595 (Kraus).
Drei weitere zugehörige Sitze des Gestühls in der Katharinenkapelle.
1625 wurden „für die Herrn Canonicos nach den umbgangen in stationibus zu ge-
brauchen“ zwischen den oberen drei Säulen jederseits 8 Sitze erstellt (D. Prot. 7254,
569). Ob die schlichten Sitze in der Margaretenkapelle Reste davon sind, ist ungewiß.
Laiengestiihl
Wegen des Laiengestühls wurde wiederholt im Kapitel beraten. Schon im 15 Jh. waren
einzelne ständige Laienstühle im Münster. So wird 1498 bewilligt, daß der Stuhl der
Hausfrau des Junkers Albrecht von Landenberg an der Säule im Münster verbleiben
soll. Sonst aber galt laut einem 1597 erneuerten Beschluß des Kapitels die Bestimmung,
„wenn eine Person stirbt, derselben stul alsbald aus der Kirche gethan werden soll“.
1618 ließ das Kapitel „visir machen für das Gestühl in der Kirchen mitte“, nachdem
man es 1616 zurückgestellt hatte „wegen der Ungleichheit der Portale und ettlichendt
zwüschen an den Säulen stehenden Altären“ (Rs. Reg.). Die Ausführung zog sich
anscheinend länger hin. 1624 wurde ein Gestühl bewilligt zwischen den Nebenkapellen.
Bei der Herstellung des Gestühls für die Seitenschiffe überlegte man, „die Säulen
zwischen den capellen auf die gleiche manir zu beclaiden machen zu laszen“. Ob das
ausgeführt wurde, hört man nicht. Auch jetzt noch wurden anscheinend die Stühle ganz
oder teilweise von den Besitzern bezahlt. Es ist von „Manszgestül“ und „Weiber-
gestül“ die Rede. Die heutigen Stuhlreihen wurden 1954 in engstem Anschluß an die
früheren erneuert, die aus dem 17. und 18. Jh. stammten.
An der Westwand der Seitenschiffe je eine Doppelbank mit kannelierten Pilastern und
Beschlägornament, die Rückwand mit späterem Aufsatz mit Rokoko-Dekor, möglicher-
weise die „2 aichinen Gestuel“, die 1622 das Kapitel „sonderlich an den nebenseiten
u. seulen zw. d. Capellen“ machen ließ (Rs. Reg.).
Die beiden Seitentüren, zweiflügelig mit leicht geschweiften Füllungen und guten alten
schmiedeeisernen Beschlägen, wurden 1682 durch den Schreiner Hansz Ulrich
Schweitzer gefertigt, auf der nördlichen die Jahreszahl (Schober, S. 55).
Gestühl aus Hegne
Laiengestühl
Nebentüren
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