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Reiners, Heribert
Die Kunstdenkmäler Südbadens (Band 1): Das Münster Unserer Lieben Frau zu Konstanz — Konstanz: Thorbecke, 1955

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https://doi.org/10.11588/diglit.51169#0597

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Steinmelzzeidien

auch im Buch der Konstanzer Unterhütte das gleiche Zeichen in sehr naheliegenden
Zeiten mehrfach wiederholt (Klemm, Unterhütte. S.212).
Infolge dieser Feststellungen können aus dem Vorkommen der Zeichen nur mit großer
Vorsicht Schlüsse auf Meister und Bauzeiten gezogen werden, wenn nicht andere Gründe
und Quellen ergänzend vorhanden sind. Eine solche Quelle scheint auf den ersten Blick
das Buch der Konstanzer Unterhütte zu sein (1894 als Handschrift 0 und Z auf der
Straßburger Universitätsbibliothek). Die Konstanzer Unterhütte wurde 1516 unter
der Haupthütte von Straßburg gegründet. Das Buch enthält die Ordnung des Hand-
werks (Zunftbuch) neben der religiösen Ordnung und Gemeinschaft der Steinmetzen
in der Bruderschaft und bringt die Namen der Meister und Gesellen, die in die Bruder-
schaft eintraten, und die der Diener, die lediggesprochen wurden. Bis auf wenige
(Meister Jakob Rosheim von Straßburg 1555 in Konstanz und Jörg Kempf von
Rheineck, später in Freiburg i. Br., Klemm, Unterhütte, S. 204) sind aber diese
Namen nicht publiziert. Seit Anfang des 17. Jh. sind den Namen ihre Zeichen beigege-
ben, die Klemm z. T. veröffentlicht hat (Unterhütte, Tafel XII -XIV). Diese sind fast
alle nur Variationen des alten Grundzeichens des Kreuzes, das im 15. und 16. Jh. ge-
bräuchlich ist, und sind oft direkte Wiederholungen derselben Zeichen jener Zeit. Aber
in der entsprechenden Bauperiode am Münster, dem Bau der östlichen Kapellen des
nördlichen Seitenschiffs, wurden die Zeichen dieser Meister und Gesellen, deren Namen
auch von den Domkapitelsprotokollen z. T. überliefert sind, nicht gefunden. Vielleicht
sind sie unter der wiederholten Weißelung verschwunden.
Für die Wende des 15. Jh. haben wir eine wichtige Ergänzung zu den Steinmetzzeichen
in den Rechnungen der Münsterfabrik von 1499/1500, 1506/7, 1513/14, 1520/21 (hrsg.
von Mone, ZGO 3, 1852, s. Rs. Reg.). Das Rechnungsjahr beginnt mit dem St. Georgs-
Tag, dem 23. April, ist nach Wochen geordnet und führt die jeweils in den einzelnen
Wochen arbeitenden Steinmetzen, Laubhauer und Versetzer namentlich an. Auffallend
ist der ständige Wechsel der in der Miinsterhütte arbeitenden Künstler, oft bleiben sie
nur eine Woche oder einen Monat, erscheinen aber häufig später wieder, so daß der
erste Eindruck der vielen und immer wiederkehrenden Namen fast verwirrend ist.
Bei diesen wechselnden Steinmetzen handelt es sich um die „Wandelgesellen“, über
deren Aufenthalt und Arbeit auf einer Hütte unter einem Meister die älteste Stein-
metzordnung von 1459 und die folgenden von 1464 und 1515 besondere Bestim-
mungen erlassen hat. So heißt es in Art. 56: „Wann auch ein gsell oder mehr uff
semliche hutten kument gewandelt so man furderung uff haltet do soll derselb meister
wer sollich werck in hat und besitzet zum miinsten dieselben gsellen uff den nechsten
Ion, als ferr an ime ist und das an seinen obern haben mag.“ Art. 64: „Item wer es
sach, das ein werckmann oder ein meister ein wandelgesellen in seiner fürderung hett
und wolte dem urlaub geben, so sol er ime doch nit urlaub geben, dann uff einen
sambstag oder uff einen lonabent, uff das er wüßte an dem morgen zue wandlen, er
verschulte es dann mit ursach.“ (Wissell, Thanner Hs. a. a. 0.)
Trotz der vielen Namen, die mit Konstanz verbunden sind, ist es nur in wenigen Fällen
gelungen, Zeichen am Münster bestimmten Steinmetzen zuzuschreiben. Auffallend ist
das Fehlen von Meisterzeichen im Schild, abgesehen von dem Bildhauerzeichen im

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