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Repertorium für Kunstwissenschaft — 2.1879

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Bergau, Rudolf: Peter Vischers Messing-Gitter im grossen Saale des Rathhauses zu Nürnberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.61799#0123

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R. Bergan: Peter Vischers Messinggitter. 5 p
Peter Vischer hat mit seinen Söhnen, nach Vollendung des
Sebaldus-Grabes in Nürnberg (1519), in den letzten Jahren seines
Lebens mit vieler Liebe an diesem Prachtgitter, allem Anscheine nach
das grösste Werk seines Lebens, gearbeitet. Zuletzt, als er es
nahezu vollendet hatte, nachdem aber unterdess im Jahre 1525 auch
der letzte der Besteller gestorben war, entstanden zwischen den Erben
der Fugger (Raymund, Anton und Jeronimus) und dem Meister Vischer
Missverständnisse und Zwietracht, indem die Fugger behaupteten, das
Gitter sei nicht so ausgeführt worden, als es bestellt war. Der
Streit war noch nicht beigelegt, als der Meister Vischer am 7. Januar
1529 starb. Die Erben Peter Vischers, welche sein Geschäft fort-
führten, und die genannten Erben der Fugger verglichen sich endlich
am 2. August 1529 (den Vertrag hat Lochner im Anzeiger für Kunde
deutscher Vorzeit 1870 Nr. 2 abdrucken lassen) in gütlicher Weise
dahin, dass die Bestellung aufgehoben wurde, dass die Fugger auf das
Gitter verzichteten und die Erben Peter Vischers auch die an ihren
Vater darauf schon bezahlte Summe von 1437 Gulden rheinisch
11 Schilling 8 Heller behalten durften, mit dem Gitter also nach ihrem
Belieben schalten konnten, ohne dass die Einen an die Andern irgend
welche Ansprüche erheben würden. Da das Gitter 156 Ctr. 77 Pfd.
wog, hatte Vischer nicht volle 10 Gulden pro Gentner, d. h. wohl noch
nicht die Hälfte des vollen Preises erhalten, denn beim Sebaldusgrabe
erhielt Vischer 20 fl. pro Gentner und bei diesem reich durchgeführten
Gitter dürfte der contraktlich bedungene Preis mindestens ebenso hoch
gewesen sein. Die Fugger aber schlossen ihre Gapelle mit einem kunst-
vollen Gitter aus Schmiedeisen ab, welches bis zum Jahre 1817 bestanden
hat, dann aber beseitigt und wahrscheinlich zerstört wurde.
Da das Fugger’sche Gitter auf diese Weise freies Eigenthum der
Peter Vischer’schen Erben geworden war, boten 2) sie dasselbe im
Februar 1530 und wiederholt im März desselben Jahres dem Rathe
der Stadt Nürnberg zum Kaufe an, wurden aber beide Male abschlägig
beschieden, wahrscheinlich weil der Rath keine Verwendung dafür
wusste; derselbe kaufte es aber am 15. Juli 1530 doch als »Bruch-
messing« um den sehr geringen Preis von 6 fl. pro Gentner, also zu-
sammen 940 fl. 5 Pfund 6 Schilling, jedoch unter der Bedingung, dass
wenn der B.ath das Gitter etwa aufstellen lassen wollte, die Vischer’schen
Erben das Fehlende gegen billige Zahlung ersetzen sollten.

2) Das Folgende nach v. Soden, Beiträge zur Geschichte der Reformation
(Nbg. 1855) Seite 362 und J. Baader, Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs Heft 1,
Seite 25 ff.
 
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