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Repertorium für Kunstwissenschaft — 2.1879

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Scheins, Martin: Inschrift aus der Zeit des Königs Richard von Cornwallis
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https://doi.org/10.11588/diglit.61799#0233

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Scheins: Inschrift aus der Zeit des Königs Richard von Cornwallis. dßl
durch zwölf Buchstaben ausgefüllt gewesen sein. Drei von diesen entfallen
auf die Ergänzung von CV zu GVRIA. Für den Rest hat man Hoc opus vor-
geschlagen, was aber nicht neun, sondern nur sieben Buchstaben ergibt;
wahrscheinlicher dürfte vielleicht Hane aulam sein, welcher Ausdruck sich in
den Rechnungen der Stadt Aachen aus dem 14. Jahrhundert sehr häufig
wiederholt. Freilich lassen sich auch noch andere Vermuthungen aufstellen:
hanc domum, hanc ipsam (mit Bezug auf das vorangehende curia), istud opus
und dergleichen; doch scheint aula aus den angegebenen Gründen den Vorzug
zu verdienen.
Die dritte und grösste Lücke nimmt einen Raum von 3,113 M. ein und
würde also auf einen Ausfall von dreiunddreissig Buchstaben schliessen lassen.
Ergänzen wir den Namen des ausführenden Baumeisters zu Hl&inricus, was
für jene Zeit gewiss am nächsten liegt, so bleiben noch sechsundzwanzig
Buchstaben auszufüllen. Hier kommt uns nun ein alter Bericht recht trefflich
zu Statten. Der Aachener Stiftsherr Peter von Beek schrieb im Jahre 1620
ein Buch unter dem Titel: Aquisgramim sive historica narratio de regiae
Aquensis civitatis origine ac progressu. Zum Beweise des vielhundertjährigen
Ruhmes der Stadt Aachen citirt er S. 15 die oben mitgetheilten Anfangszeilen
des alten Hymnus und fügt hinzu, dies sei ein versus aedificio publico antiquato,
praetorio ad forum piscarium sito, anno Domini 1267. regnante rege Richardo
incisus. Offenbar konnte der Verfasser eine solche genaue Notiz nur aus der
Inschrift selber entnehmen, welche damals noch in ihrer Ganzheit vollständig
erhalten war. Wenn wir nun sehen, dass der Zusatz regnante rege Richardo
ganz wörtlich aus der Inschrift entlehnt ist, da er auch heute noch zum
grössten Theile erhalten ist, so sind wir zu der Vermuthung berechtigt, dass
auch die nächst vorhergehenden Worte derselben Inschrift angehören. Sehen
wir dann aber ferner, dass durch die Ergänzung HE[INRIGVS * ANNO ’ DOMINI ’
M° CG0 LXVII0 REGNAJNTE jene verlangten dreiunddreissig Buchstaben ganz
genau ausgefüllt wrerden, so dürfte hierdurch unsere Vermuthung fast zur
Gewissheit erhoben werden. Der Steinmetz brauchte mit dem Raume nicht
zu geizen und hat deswegen die Buchstaben recht breit gezeichnet und sie
überdies durch genügende Zwischenräume getrennt: aus diesem Grunde glauben
wir nicht an die Abkürzung A° DNI oder an eine gedrängtere Schreibweise
der Jahreszahl; dass die oben vor gezeichnete Form der letzteren mit dem
Schriftgebrauche jener Zeit übereinstimmt, ist bekannt.
Bisher vermuthete man in dieser dritten Hauptlücke unter Anderm den
Geburtsort des Meisters Heinrich, der vielleicht ein englischer Architekt gewesen
sein mag: nach der obigen Ergänzung bleibt aber für eine solche Hinzufügung
kein Raum übrig.
Fassen wir also das Gesagte zusammen, so würde die zweite Hälfte der
Inschrift etwa in folgender Weise zu ergänzen sein: Hanc aulam fecit magister
Heinricus anno Domini M° CC° LXVIP regnante rege Richardo.
Berlin, 3. Januar 1877. Dr. Scheins.
 
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