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Repertorium für Kunstwissenschaft — 25.1902

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Dodgson, Campbell: Zu den Copieen der Dürer'schen Apokalypse
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https://doi.org/10.11588/diglit.61695#0385

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Zu den Copieen der Dürer’sclien Apokalypse.
1. Die Copieen von Hieronymus Greff. 1502.
Allen Forschern, die sich entweder mit der Bibliographie der Strass-
burger Drucke oder mit dem Studium der Holzschnitte Dürer’s abgegeben
haben, scheint es bisher entgangen zu sein, dass Hieronymus Greff, wie
Dürer selbst, nicht nur den deutschen, sondern auch den lateinischen Text
der Apokalypse mit Holzschnitten ausgestattet hat. Die lateinische Aus-
gabe ist jedenfalls viel seltener geworden als die deutsche, die ja» selbst
nicht so häufig wie die Nürnberger Originalausgabe, und zwar meistens
in einzelnen Blättern vorkommt. Weller1) und Schmidt2) erwähnen nur
ein vollständiges Exemplar der deutschen Ausgabe in Buchform in
München; die lateinische ist, wie gesagt, sämmtlichen Bibliographen unbe-
kannt. Den Beweis dafür, dass sie existirt hat, liefert schon ein einzelnes
Blatt, das zweite des ganzen Werkes, mit der ersten Illustration, Marter
des Johannes (Heller 1657), welches seit dem achtzehnten Jahrhundert
im Britischen Museum aufbewahrt wird. Ein zweites Blatt mit lateinischem
Text auf der Rückseite, und zwar das zehnte Blatt mit der neunten Dar-
stellung, Johannes verschlingt das Buch (Heller 1676), kam erst kürzlich
in dieselbe Sammlung als Theil einer bis auf das Titelblatt vollständigen
Folge der Strassburger Apokalypse, aus der Sammlung Cornill d’Orville,
welche sonst mit dem gewöhnlichen deutschen Text auf der Rückseite
bedruckt ist. Ob in anderen Sammlungen ähnliche Reste erhalten sind,
davon mögen die Leser dieser Zeilen die Güte haben, mir Nachricht zu
geben, wenn ihre Aufmerksamkeit einmal darauf gelenkt ist. Ob die
lateinische Ausgabe auch 1502 gleichzeitig mit der deutschen erschien,
kann erst ermittelt werden, wenn das fünfzehnte Blatt entdeckt wird,
welches den Kolophon enthalten muss.
Von diesem Plagiator der Erfindungen Dürer’s, der sich am Schluss
der deutschen Ausgabe „Jheronimü Greff den Maler, genant vö Franckfurt“
nennt, ist sonst nur bekannt, dass er 1502 das Bürgerrecht zu Strassburg
kaufte, dass er mit Agnes Hirtz vermählt war, und dass er 1507 einer
der Bürger war, die der Magistrat mit der Handhabung der Ordnung
h Repertorium, No. 238.
2) Repertoire Bibliographique Strasbourgeois, 1893, IV, 15.

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