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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 6.1913

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Nr. 2 (März u. April)
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Literatur
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Vereine, Museen
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https://doi.org/10.11588/diglit.25476#0041

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3i

beitsgebiet behandelnden Iiapitel eingeleitet
hat. Äuch seinem Werke wird es im badischen
Lande und ausserhalb nicht an der gleichen
dankbaren Anerkennung fehlen, die er selbst
in so sympathisch berührendcr Weise dem
Wirken eines Wilhelmi, eines Baumann und
Pfaff hat zuteil werden lassen.

Auch in Württemberg ist nun die Neu-
aufnahme der vor- und frühgeschichtlichen
Altertümer energisch in Angriff genommen
wofden. Die vorliegende Arbeit Goesslers
bildet das erste Heft der geplanten Publi-
kation, die unter seiner Leitung im Auftrag
des Ministeriums des Kirchen- und Schul-
wesens erscheinen soll und für die schon
eine Reihe tüchtiger Mitarbeiter gewonnen
ist. Der rascheren Veröffentlichung zulieb,
zugleich wohl auch, um dem Unternehmen
eine möglichst grosse Verbreitung zu sicliern,
hat man zweckmässig, in offenbarem Anschluss
an die bekannten trefflichen Oberamtsbeschrei-
hungen, die Form nach den modernen Ober-
amtsgrenzen abgeteilter Einzeldarstellungen
gewählt, für die zunächst die Ämter des
Donau- und des Jagstkreises vorgesehen sind.

Nach einem kurzen Überblick über die
Gescbichte der Forschung und über die
Literatur gibt der Verfasser in einem ein-
leitenden Kapitel „Das Blaubeurer Oberamt
in Natur und Kultur“ eine klare und anschau-
liche Darstellung der natürlichen Vorbeding-
ungen für die besondere Kulturentwicklung
des Bezirks. Das Gebiet zerfällt durch den
tiefen Einschnitt eines alten, antidiluvialen
Donaulaufs, der jetzt von den Tälern der
Schmiechen, der Ach und Blau eingenommen
wird, in zwei geologisch sehr verschiedene
Hälften, das wasserarme, sterile Jurahoch-
plateau der Blaubeurer Älb und das südlich
gelegene quellreiche „Hochsträss“, dessen
Tertiärboden ohne weiteres für den Äckerbau
geeignet ist. Dementsprechend finden sich,
abgesehen von den Ueberbleibseln nomadi-
sierender Jägerhorden, die schon in der
Diluvialzeit sich vorübergehend in den Hölilen
des - Achtals aufgehalten haben, die ersten
Spuren menschlicher Besiedelung im süd-
lichen Teil des Oberamts. Die Besiedelung
beginnt erst mit der frühen Bronzezeit —- aus
der jüngeren Steinzeit sind kaum Spuren

VEREINE, MUSEEN u. a.

15. Das Ausgrabungsgesetz fiir Preussen.

Dem preussischenAbgeordnetenhause
ist der Entwurf eines Ausgrabungsge-
setzes zugegangen. Er bestimmt, dass eine
Grabung nach Gegenständen von kultur-
geschichtlicher oder naturgeschichtlicher Be-
deutung nur in der Weise erfolgen darf,
dass nicht das öffentliche Interesse an der
Förderung der Wissenschaft und Denkmals-
pflege beeinträchtigt wird. Zum Beginne der
Grabung ist die Genehmigung des Regierungs-

vorhanden —, dehnt sich mit Beginn der
Hallstattzeit auch auf die nördlich angrenzen-
den Teile aus und erreicht in der dritten
Hallstattstufe ihre Blüteperiode. Ein merk-
würdiger Hiatus trennt diese von den Stufen
der Latenezeit, in der im 4. und 3. Jahrh.
namentlich die Umgebung von Hohenger-
hausen der Sitz einer grösseren Volksgruppe
vermutlich boiischen Stammes gewesen ist,
bis auch hiei' die grosse Entvölkerung im
letzten Jahrhundert vor dem Auftreten der
Römer eintritt. Nach den Ilauptphasen dieser
Entwicklung sind dann die Funde in über-
sichtlichen Abschnitten zusammengestellt, aus
denen hier nur das Wichtigste hervorgehoben
sei. Vor allem die bedeutendste paläolithische
Fundstätte Deutschlands, die von R. Schmidt
untersuchte Höhle des Sirgensteins mit ihren
vom Mousterien bis ins Magdalönien reichen-
den Funden, der an Überresten vorzeitlicher
Fauna reiche Hohlefels, dann mehrere Grab-
hügel der Bronzezeit und Urnenfelder der
frühesten Hallstattstufe, das bedeutende, noch
jetzt 62 Grabhügel zählende Gräberfeld der
mittferen Hallstattzeit im Attilau (eigentlich
Attenloh?) der Markung Asch und die gleich-
zeitigen Hügelgruppen des Hochsträss, sowie
endlich die von Goessler selbst untersuchte
keltische Wallburg von Hohengerhausen. Sehr
spärlich sind die römischen Funde, da die
Hauptverkehrsstrassen nördlich und siidlich
des Bezirks vorüberziehen: eine einzige grosse
Villenanlage liegt im nordwestlichen Teil des
Oberamts. Auch aus friihgermanischer Zeit
sind nur vier Fundstellen zu nennen, obwohl
die zahlreichen Ortsnamen auf —ingen eine
frühe und dichte alamannische Besiedelung
erweisen.

Photographische Ansichten, Profile und
Ausschnitte aus den Katasterkarten ver-
anschaulichen die „Bodenaltertümer“, die
wichtigsten Fundstiicke sind geschickt zu einer
Art Typentafeln zusammengestellt, so dass
auch das Abbildungsmaterial lcaum etwas zu
wünschen übrig lässt. Der erste Wurf scheint
trefflich gelungen und der doppelte Zweck
des Schriftchens, dem Fachmann zu dienen
und auch die Teilnahme des Laien anzuregen
und zu fesseln, voll erreicht. Es sei auch
den ferner stehenden Lesern bestens empfohlen.

Freiburg i. Br. Fr. Leonhard.

präsidenten erfoi'derlich, die nicht versagt
werden darf, wenn die verlangten Voraus-
setzungen zutreffen. Die Grabungen flnden.
unter besonderen Bedingungen statt, die un-
bedingt eingehalteh werden müssen. Nicht
genehmigte Grabungen können polizeilicher-
seits verhindert werden. Gelegenheits-
funde sind spätestens bis zum nächsten
Werktage der Örtspolizeibehörde anzuzeigen.
Der Entdecker, der Eigentiimer des Grund-
stücks sowie der Leiter der Arbeiten haben
 
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