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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 3): Über die höhere Baukunst — Tübingen, 1819

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https://doi.org/10.11588/diglit.6994#0055

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ERSTES KAPITEL.

ÜBER

DIE EINFACHEN UND ZUSAMMENGESEZTEN FORMEN VERSCHIEDENER

BAURÄUME.

Um die in des ersten Hefts zweitem Capitel dieses Theils angegebene allgemeine Formenlehre und ihre
Verbindung und Zusammenstellung auf die Architektur anzuwenden, will ich hier den Formenraum
unserer Gebäude nach den äussern Grenzen, ihren Grund- und Höhen-Formen abhandeln, und zugleich
angeben, wie der verschiedene Bedürlnissraum durch eine symetrische Zusammensezung verschiedener
Räume nach ästhetischen Regeln zu formen sey. Diese Zusammensezung unterliegt streng einer syme-
trischen Anordnung, von der man sich nie unbedingt trennen darf, wenn solche untadelhaft erscheinen
und unserm Auge gefallen soll.

Wenn wir uns die Form eines Objects oder plastischen Gegenstandes, und besonders die eines Ge-
bäudes durch alle Theile zweckmässig denken, so müss sie wie schon (istes Heft Th. 3. §. 4o) bemerkt
worden, mit dem Räume des Erfordernisses sowohl, als auch mit der Gestalt und mit der Form, wodurch
Stärke und Schutz gewonnen worden, in Harmonie seyn, und diese müssen sich hinwieder nach dem Ma-
terial fügen, aus welchem der Gegenstand zu fertigen ist. Die Gestaltung oder Formung nach ihren indivi-
duellen mannichfaltigen Zwecken beruht demnach auf der Kenntniss der Formen und auf der Renntniss
des Materials und seiner technischen Handhabung.

Betrachten wir nun als hieher gehörig die Gebäude in Hinsicht des Bedürfnissraums, so sehen wir,
dass solche im Wesentlichen entweder eine ganz einfache Gestalt haben, wie ein simples Privat-Gebäude,
ein Magazin etc. etc., das nur mit einem Dach bedeckt ist, oder dass sich mehrere Räume von verschie-
dener Grösse umfassen, wie bei Palästen, Schlössern etc. etc., wo einige Theile zu Gesellschaftszimmern,
andere zur Wohnung der Herrschaft, wieder andere für Rinder und Diener bestimmt sind, und noch an-
dere Räume für ökonomische Zwecke u. d. gl. hinzugesezt werden müssen. In allen diesen Fällen müs-
 
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