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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 3): Über die höhere Baukunst — Tübingen, 1819

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https://doi.org/10.11588/diglit.6994#0191

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SIEBZEHNTES KAPITEL.

ÜEBE8

DIE BEQUEMLICHKEIT.

Bequem ist ein Gebäude , wenn dessen Einrichtung allen Bedürfnissen des Bewohners vollkommen ent-
spricht. Da nun das Bedürfhiss der Menschen sehr verschieden ist , so ist die Bequemlichkeit in den Ge-
bäuden sehr relativ, denn was für den Landmann oder Bauer bequem ist, findet schon der Städter unbe-
quem ; ingleichem ist auch die Bequemlichkeit des Reichen ganz, von der des Armen verschieden.

§• 2.

Eine jede Gegend und jeder Himmelsstrich hat und erfordert eine eigene und besondere Bequemlichkeit,
dieselbe hängt dann wieder sehr viel von Individualität, Verhältnissen und Umständen ab.

§• 3.

So wie die Eigenschaft der Bequemlichkeit in jedem einzelnen Theil Statt haben muss , so soll dieselbe
auch wieder in dem Ganzen beim Zusammenhang der Theile vorhanden seyn.

§■ 4-

In einem Haus soll daher der Hausgang bequem , hell und so wie die Haupttreppe bestmöglichst zur
Communication aller Zimmer und Etagen führen ; die Wohnstuben auf der freundlichsten und angenehm-
sten Seite des Hauses , das Schlafzimmer wo möglich gegen Morgen und von allem Geräusch entfernt, die
Cabinette zu den Seiten der Wohnzimmer , die Küche und Abtritte auf der Nordseite , die Gesindestuben
beim Eingang , damit sie den Eintretenden sogleich bemerkbar sind etc. , und alle diese Theile müssen so-
dann unter sich ebenfalls bequem angelegt seyn.

§• 5.

Nicht minder sollen auch in einem Palais die Gesellschaftszimmer , die Zimmer der Herrschaft, die der
Kinder und die Geschäftszimmer einzeln in sich selbst , und so auch unter sich geschickt und bequem
 
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