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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 3): Über die höhere Baukunst — Tübingen, 1819

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https://doi.org/10.11588/diglit.6994#0169

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6a

zieht, so muss man, falls diess nicht durch eine besondere Distinction der Etagenhöhe geschehen mag, wie
bei Fig. 6, wo der Hauptbau ab c d höher als die Seitenflügel efgh gebaut werden können, die Ueber-
einstimmung etwa durch das Hervor- oder Zurückrücken des äussern Mauerwerks, wie bei Fig. 7 aa oder
vermittelst gekuppelter , oder dreifach neben einander gelegter Fenster (wie solche oft Palladio anzulegen
pflegte) wieder herzustellen suchen. So wie hier die Aufzeichnung der Grundrisse durch Eintheilung von
Quadraten gezeigt worden , so Hessen sich zwar auch die Höhen der Gebäude durch Quadrate formen, allein
da die Höhenmaase der Gebäude oft nur von der Weglassung oder Zugabe einer Steinschichte eines Fries-
balkens etc. abhängen, deren Höhen zu der Grösse der Quadrate öfters zu unbedeutend sind, so thut man
besser, wenn man die Stockhöhen, wie oben in Kap. i3 bemerkt worden, mit Rücksichtnahme auf Con-
struction, Anstand und Form bestimmt.

So viel lässt sich im Allgemeinen über die Entwerfung ganzer Baupläne , mit Hinsicht der in der For-
menlehre gegebenen Vorschrift über die symetrische Vertheilung verschiedener Bauräume und einer zweck-
mässigen Gestaltung des Ganzen, übereinstimmend mit dem Baumaterial angeben; es ist darum noch für ein
wohlübereinstimmendes Ganze erforderüch, dass ein Gebäude nicht nur in seinen Verhältnissen gehörig
proportionirt sey , sondern es muss auch in seinen Formen den Hauptzweck der Baukunst nach, als we-
sentliche Bedingungen

1) solid,

2) bequem , und

3) wenn die Gebäude zur höhern Bavikunst gehören auch vollkommen und schön seyn , damit es sich
durch Schönheit, für ein höheres Bestreben menschlicher Veredelung auszeichne Dem Baumeister ist
daher das Studium dieser drei Erfordernisse anzuempfehlen, wovon besonders das folgende Heft han-
deln soll, indem die bisher vorgetragenen Lehren nur die Mittel angeben, wie man etwa aus den
gesammelten und auf Erfahrung gegründeten Gesetzen , die vorzüglichen Zwecke für die Gestaltung
der Gebäude bei gehöriger Anwendung auf den nächsten Weg erlangen kann.
 
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