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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 3): Über die höhere Baukunst — Tübingen, 1819

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https://doi.org/10.11588/diglit.6994#0183

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Holzwerkes mit aufgenommen werden , sondern wenn das Ganze des Gebäudes nur einmal gehörig für
seinen Zweck gestaltet worden, so sind alsdann erst diese Details in den grösseren Plänen nachzutragen,
wo sofort auch die einzelnen Verzierungen , und die Dekorationen der Gemächer u. s. w. analog zu den
übrigen näher bestimmt und aufgezeichnet, werden können.

Die folgenden Kapitel dieses Heftes enthalten noch den grösstcn Theil der für die Entwerfung, und Voll-
endung der Baurisse zu beobachtenden Gegenstände, nebst einigen Zeichnungen von Oelen , französischen
Caminen etc., weil bei jedem Bau gleich anfangs die Feuerwerke mit in Betracht kommen, und nicht ausser
Acht gelassen werden dürfen.

Die etwa noch hier fehlende Construction und nöthige Vorsorge für die Fertigung der Schreiner - ,
Schlosser- und Glaserarbeit etc., werde ich als technische Lehre in einem hierauf folgenden besondern
Hefte, in so weit als die Kenntnisse dieser Metiers dem Baumeister erforderlich sind, nachtragen, weil
solche nicht unmittelbar zu dem Bau eines Hauses, sondern nur zur Vollendung , und wie man sagt,
zu der Arbeit des kleinen Hammers gehören. Uebrigens will ich hier nur noch bemerken , dass die
gehörige Ausübung des Baufaches von dem Talent und der Geschicklichkeit des Baumeisters abhängt,
wenn derselbe ein Bauwerk in jeder Hinsicht seinem Zweck nach vollkommen anordnen, gestalten und aus-
führen wilL Meine, in diesem Lehrbuch über die höhere Baukunst aufgestellten Lehren brauchen übrigens
nicht immer buchstäblich befolgt zu werden , sondern sie sollen dem studirenden Baukünstler oft nur als
Ijeitfaden dienen, nach welchem er die individuellen Gesetze und Zwecke der Baukunst sowohl, als auch
die darüber vorhandenen anderen Werke in wissenschaftlicher und artistischer Hinsicht erkennen , und
dann seine einstig zu fertigenden Bauwerke in einem umfassenderen Sinn als solches bisher zum Theil ge-
lehrt worden, anordnen und ausführen soll.
 
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