Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 3): Über die höhere Baukunst — Tübingen, 1819

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.6994#0228

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
I

l 1 2

aussen sollten jedoch Häuser nie weiss angestrichen werden , weil die nachbarlichen Gebäude durch das
Blendende dieser Farbe sehr belästigt werden. Gebrochene Farben, als grau, grauroth , graugelb etc. sind
desshalb zuträglicher.

§• kl-

Wo es die Passäge einer Strasse nicht wohl zulässt, dürfen nie zwei gegen einander überstehende Gebäude
zugleich errichtet Averden , auch selbst bei Dachreparaturen müssen dieselben Gesetze Statt finden, und den
Arbeitern verboten seyn, die zerbrochenen Dachziegel, Schiefer etc. herunter zu werfen, sie müssen auf dem
Dachboden zum Wegtragen abgelegt werden , damit auf den Strassen Niemand beschädigt werde. Da es sich
indessen doch zutragen könnte, dass aus Unvorsichtigkeit des Arbeiters ein Stück Ziegel herunterfällt, so dür-
fen in einer Gasse auf zwei gegen einander über liegenden Häusern, die Reparaturen nicht zu gleicher Zeit
vorgenommen werden, damit der Vorbeigehende doch wenigstens von einer Seite keiner Gefahr ausgesetzt ist.

§. /,8.

Noch hat die Baupolizei darauf zu sehen, dass sich alle Bauhandwerker eines gleichen Maasstabes bedienen,
damit hiedurch keine Irrungen und Nachtheile für den Bauenden entstehen. Ingleichen liegt es derselben
ob , in Hinsicht auf den Einkauf der Materialien dafür zu sorgen , dass die Maase der Klaftern für die
Steine, die Gyps- und Ralkmaase bei gehöriger von der Obrigkeit bestimmter Grösse bleiben, und beim
Abmessen derselben keine Betrügereien vorgehen können.

Dieses sind die wesentlichsten Punkte , welche ein Baumeister mit den etwa schon in einem Lande vor-
handenen Localgesetzen bei Entwerfung und Ausführung eines Gebäudes zu beachten hat.

Da es hier nicht der Ort ist, die Baugesetze in allen Theilen anzugeben, so begnüge ich mich, nur das
wesentlichste derselben, in so weit ein Baumeister bei Entwerfung und Ausführung seiner Pläne sie zu berück-
sichtigen hat, berührt zu haben. Ingleichen habe ich mich auch bei diesen drei Heften über die Höhere
Baukunst nur auf die wesentlichen Gegenstände , in so weit sie für den angehenden Baumeister aufzufassen
sind , und ihm zur allgemeinen Uebersicht der Baukunst dienen, beschränkt, und darum auch nur die
dazu erforderlichen Zeichnungen so einfach wie möglich beigefügt, weil es hier nur um ein gemeinnütziges
Lehrbuch, auf dessen Studium sich alle übrige Ausdehnung der Baukunst gründet, und nicht um ein
Prachtkupferwerk zu thun war, welches sich alsdann nicht jeder Studirende so leicht hätte anschaffen können-

III. 5.s Heft.

13
 
Annotationen