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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 22.1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.44851#0109

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Architektonische Rundschau

L Beilage zu Heft 1. 1906

Alleinige Inseratenannahme bei Rudolf Mosse, Annoncen-Expedition für sämtliche
Zeitungen Deutschlands und des Auslandes, Stuttgart, Berlin, Breslau, Dresden,
Düsseldorf', Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, Magdeburg, München,
Nürnberg, Prag, Strassburg, Wien, Zürich.

Insertionspreis 25 Pf. für die
viergespaltene Petitzeile, a

Wir eröffnen diese

eines Einfamilienhauses

für welche wir die besonderen Bestimmungen nachstehend folgen lassen.

der Preise das Recht der

Verlag der „Architektonischen Rundschau“.

1.
2.
3.

Die
Den
Die

Einfriedigung und das Eingangstor
Hauseingang mit Windfang etc.
Diele

3. Jede Sendung ist in der üblichen
Weise mit Kennwort und verschlosse-
nem Umschlag, der den Namen des Ver-
fassers enthält, zu versehen. Für die
Rücksendung ist das erforderliche Porto
und eine Rücksendungsadresse beizu-
fügen.
4. Das Preisgericht setzt sich zu¬
sammen aus je zwei Mitgliedern des Ver¬
lags und der Redaktion, sowie einem
dritten unabhängigen Architekten von
anerkanntem Ruf.
5. Das Preisgericht ist berechtigt,
die 3 Preise innerhalb der ausgesetzten
Summen anders zu verteilen.
6. Der Verlag erwirbt durch Zahlung
Veröffentlichung der preisgekrönten Entwürfe in der „Architektonischen
Rundschau“ und deren Sonderausgaben. Nach der Veröffentlichung
gehen die Entwürfe zur völlig freien Verwendung an die Verfasser
zurück.
7. Der Verlag behält sich das Recht vor, weitere vom Preisge-
richt dazu vorgeschlagene Entwürfe gegen ein entsprechendes Hono-
rar zur Veröffentlichung anzukaufen.

ie überaus rege Beteiligung, die bei der übergroßen Anzahl von ständig laufenden Wettbewerben auch diejenigen
finden, deren Gegenstand ein allgemeines Preisausschreiben kaum rechtfertigt, muß in jedem die Entwicklung des
Wettbewerbswesens aufmerksam verfolgenden Fachmann den Wunsch erregen, daß die hier oft nahezu vergeblich
aufgewendete erstaunliche Menge von idealer Hingebung und Arbeitskraft nutzbringender für die Förderung künst-
lerischer Bestrebungen und für die Hebung unsrer architektonischen Leistungsfähigkeit im allgemeinen verwendet werden möchte.
Dasselbe mag schon mancher Fachmann auf Architektur-Ausstellungen bei dem Anblick der stets recht erheblichen Anzahl
von Phantasieentwürfen empfunden haben, die in meist fast außer dem Bereiche der Möglichkeit liegenden Idealarchitekturen
höchste Monumentalität anstreben, während die künstlerische und eigenartige Behandlung der Einzelheiten einer Bauaufgabe auf
Grund bestimmter praktischer Anforderungen kaum jemals zum Gegenstände des freien Schaffens in Mußestunden gemacht
wird. Und doch würde die Bearbeitung solcher Aufgaben zweifellos lebhaftere Beziehungen zwischen den künstlerisch
schäftenden Architekten und dem kunstfreundlichen Publikum herbeizuführen geeignet sein und so befähigten Künstlern
neben der mit jeder derartigen Betätigung verbundenen Anregung und Förderung auch günstige Gelegenheit bieten, sich
bekannt und geltend zu machen. Um zur Ausführung dieses bereits in unsern Ausstellungskritiken ausgesprochenen Ge-
dankens anzuregen, haben wir uns entschlossen, unter unsern Lesern eine Reihe von kleineren Wettbewerben zu veran-
stalten, welche die künstlerische Bearbeitung solcher Einzelaufgaben auf bestimmter praktischer Grund-
lage zum Gegenstände haben sollen.
Reihe zunächst mit drei Preisaufgaben zur Erlangung von Entwürfen für:

Die Entwürfe für Nr. 1
,, „ „ Nr. 2
„ Nr. 3
Verlagsbuchhandlung von J. Engelhorn in Stuttgart, Silber-
burgstraße 189 eintreffen.
12. Sendungen, die vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen
und denen die Abonnementsquittung nicht beiliegt, bleiben unberück-
sichtigt.

A. Allgemeine Bestimmungen.
1. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb ist jeder derzeitige
Abonnent der „Architektonischen Rundschau“ berechtigt.
Die Entwürfe können in beliebiger Manier ausgeführt werden.
Die Zeichnungen dürfen weder
gerollt noch gebrochen werden.
2. Zur Preisbewerbung zugelassen
sind bisher nirgends veröffentlichte Ori¬
ginalentwürfe. Bei der Einsendung be-
reits ausgeführter Arbeiten ist die Bei-
fügung von Photographieen nach der
Natur erwünscht.

B. Besondere Bestimmungen.
8. Das Einfamilienhaus ist nebenstehend im Schema dargestellt;
es ist auf einem Eckgrundstück mit ca. 10 m breitem Vorgarten, ca. 5 m
breitem Abstand von der Nachbargrenze und einem Gefäll der Straßen
von 3% und 4,5% errichtet gedacht.
9. Als Material zu No. 1 und 2 kann
Holz, Eisen oder Stein verwendet werden.
Bei der Anordnung wie hinsichtlich der
Stilform ist dem Bewerber völlig freie
Hand gelassen. Dagegen wird auf Ein-
fachheit, zweckentsprechende Anordnung
und Verwendung des Materials beson-
derer Wert gelegt. Maßstab der Zeich-
nungen 1 : 10.
. Als Preise setzen wir aus:
a) Für Nr. 1. Die Einfriedi-
gung und das Eingangstor
einen ersten Preis von 60 Mk.,
einen zweiten Preis von 45 Mk.,
einen dritten Preis von 30 Mk.
b) Für Nr. 2. Den Hauseingang
mit Windfang etc.
einen ersten Preis von 80 Mk.,
einen zweiten Preis von 60 Mk.,
einen dritten Preis von 40 Mk.
c) Für Nr. 3. Die Diele
einen ersten Preis von 100 Mk.,
einen zweiten Preis von 80 Mk.,
einen dritten Preis von 60 Mk.
müssen spätestens am 30. Nov. 1905
„ ,, ,, 31. Dez. 1905
,, » ,, 15. Jan. 1906

Stuttgart, den 1. Oktober 1905.
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