Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1840

DOI Heft:
Chronik der ehemaligen Reichsstadt Offenburg
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22584#0028

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
erüuwre sich also immerhin mit frommem Vergnügen der reichöfreien Zeit
seiner Hcimath aber er freue sich nichts desto weniger auch seiues neuen
Vaterlandes, und sep ein ebenso guter Badener, als er ehedem ein eifri-
ger Reichsstädter war.

(24) Zum Abschiede gleichsam von derselben, geben wir hier eine kurze Schilderung dec
offcnburgischen Verhältnisse unter dem lezten Ncichsschuloheißen L. Witsch.
Was den damaligen 8trUum betraf, so bestund die offenbur-
gische Geistlichkeit in dem Pfarr-Rektor, einem Stadtprediger und Kaplan, einem
Franziskaner und Kapuziner Kloster; die frühern Filialkirchen zu Ortenberg,
Boisback und Walthersweier waren 1789 zu eignen Pfarreien und Lokal-
Kaplaneien erhoben worden. An Unterrichtsanstalten besaß die Stadt ein Gymna-
sium, eine Knaben- und eine Mädchenschule, nebst einem besonder» Lehrer dec fran-
zösischen Sprache; die Zahl der sämmtlichen Schuljugend belief sich auf etliche
über 270.
Der 8tulv8 pc-Zt/wns war in der Hauptsache noch, wie ihn die Chronik angibt.
Die Zivilj usti z verwaltete dec alte oder Zwolfer-Rath, von dessen Erkenntniß
bei einer Summe von 400 Rthlr. die Appellation (ohne Instanzen) unmittelbar an
eines der höchsten Reichsgerichte ging. Derselbe alte Rath hatte auch die Verwal-
tung der Kriminaljustiz. Die Untersuchung führte der Reichsschuldheiß mit
dem Kanzleiverwalter od.r Stadtschreiber, unter Zuzug zweier Mitglieder des
Zwölfer-Raths, welchem alsdann die Resultate zur Erkenntniß - Fällung vorgelegt
wurden. Lautete dieses auf Lebensstrafe, so verschikte man die Akten an eine
Juriffnfakultät zum Urthelspruche. Für die Ziviljustiz galten die Statuten vom
I. 1047 und das gemeine Recht in 8uk>8iclium; für die Kriminaljustiz dagegen al-
lein die Kar olin a Es gab 2 Aerzte, 4 Chirurgen und 2 Apotheken zu Offenburg.
An Mi litär sollte die Stadt H Mann zu Fuß und 2 zu Pferde stellen, hielt aber
damals blos einen Unterlieutenant, einen Korporal und vier Gemeine. Dieses
Kontingent wurde aus fremd en Leuten angeworben Es befanden sich aber in der
Stadt sowohl ein kaiserliches, als ein preußisches Werbkommando.
Rüksichtlich des 8taU>8 oeac-nomrcr besaßen die Offenburger 950 Jauchert
Aker-, 104 Tauen Matt - und 2737 Haufen Rebland. Der Viehstand belief sich auf
400 Stück Rind«r und 174 Pferde. An Hölzern gehörte der Stadt der Burger-,
Stangen- und Bokwald, woraus den Bürgern das Klafter um einen leidlichen
Preis verabfolgt wurde. In die Stadt kasse flössen die Einkünfte des Allmend-
undRädergelds, Beker- und Mezger-Accises, Zoll-, Weg-, Brükcn- um Um-Geldes,
der Kollekten und Beten, des Haus-, Keller- und Güterzinses, des Wein- und
Holzerlöses, Salzverschleußcs und dergleichen An ausstehenden Kapitalien besaß
die Gemeinde etwa 4000 fl , die auf dem Lande verhypothezirten Schulden aber be-
liefen sich auf >18000 fl.
 
Annotationen