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noch andere Gefälle, zu unwiederbringlichem Schaden und Nachtheil der
Obrigkeit, entrichten können." Der neue Obervogt, Wilh elm von Ro-
senfels, berichtete daher an die Regierung zu Ensisheim, wie von den
Tribergern nichts zu erheben und keine Respektirung der Befehle zu erwar-
ten sep, so lange man diesen Kommissionen kein Ende mache, und wie er
bisher zu seiner Unterhaltung (in solche „erbärmliche und unglaubliche
Armuth" wären die Leute gerathen) vom eigenen Vermögen bei zweihun^
dert Gulden habe spendiren müssen
Der Ausgang des Fabrischen Prozesses ist nicht bekannt; daß aber die
Unzufriedenheit der Triberger unter dem neuen Obervogt noch fortgedaucrt
und endlich bis zu neuem Aufstande gesteigert worden, müssen wir aus der
Zerstörung des Schlosses zu Triberg schließen. Am sechs und zwanzigsten
Dezember sechszehnhundert zwei und vierzig, ohngeachtet der heiligen
Weihnachtstage, Morgens frühe erschienen die bewaffneten Haufen vor-
dem Schlosse, erstürmten dasselbe und zündeten es an, worauf um ein Uhr
Nachmittags schon Alles in Schutt und Asche lag.
Dieser Vorfall erregte großes Aufsehen, und es wurden Stimmen laut,
welche für die Herrschaft kein Heil mehr hofften, als in ihrer Rükkehr an
das angestammte Fürstenhaus. Die vorderöftreichische Regierung zeigte
sich zu einer Einlösung geneigt, und die Unterthemen erbothen sich freiwillig
zur Bezahlung von dreißigtausend Gulden an dem Pfandschilling. Indessen
hatte die Sache ihre mancherlei Schwierigkeiten, da jene Summe weder hin-
reichte noch baar vorhanden lag, und der Freiherr vor den Leyen, welcher
die fürstenbergische Wittwe von Schwendi geheirathet, keine Lust bezeigte,
die Pfandschaft anders als gegen Erlegung der vollen Pfandsumme von
sieben und dreißigtausend Gulden abzutreten. Was aber ist geschikten Un-
terhändlern nicht möglich ? Wie wenig man anfangs auch Hoffnung hatte,
die Sache in's Reine zu bringen, so geschikt wußten die vorländischen Kom-
missäre Buchenberger und Hocher sie zu drehen und zu wenden, und aus der
Verwirrung alsdann ihren Vortheil zu ziehen. Sie sprachen von der über
die vertragsmäßige Zeit gewährten Jnhabung der Pfandschaft, von des-
wegen schuldig gewordnen und nicht geleisteten Zahlungen, von Revision der
(24) Bericht vom 19. Okt 1627. Eine bei den Akten befindliche Notiz lautet: „?l36-
fectus iu H^ber^ 8ubciito8 immen8um in moclum vexabat atgnepreme-
bat, privile^ia aciimebat, eo8gue aä e^e8tatem recN^ebat. Hine 8ub<titi 86-
6ilionem moliebantur, piiu8 kamen coram re^imine Ln8i8bemen8t eon-
veniebaut, unäe ms^ni expenäebantur 8umptu8, ()uo8 8olvere neguibant.
liemovebstur p08tino6um praekeetu8, non tamen <Ü8cutiebantur eoium ^ra-
vamina, et liine ip8e ims>Iorabatur ^eclii6ux^^. Nach endlicher Schlichtung des
Hauptprozesses begann ein zweiter wegen der Kosten, der biS 1630 dauerte.
noch andere Gefälle, zu unwiederbringlichem Schaden und Nachtheil der
Obrigkeit, entrichten können." Der neue Obervogt, Wilh elm von Ro-
senfels, berichtete daher an die Regierung zu Ensisheim, wie von den
Tribergern nichts zu erheben und keine Respektirung der Befehle zu erwar-
ten sep, so lange man diesen Kommissionen kein Ende mache, und wie er
bisher zu seiner Unterhaltung (in solche „erbärmliche und unglaubliche
Armuth" wären die Leute gerathen) vom eigenen Vermögen bei zweihun^
dert Gulden habe spendiren müssen
Der Ausgang des Fabrischen Prozesses ist nicht bekannt; daß aber die
Unzufriedenheit der Triberger unter dem neuen Obervogt noch fortgedaucrt
und endlich bis zu neuem Aufstande gesteigert worden, müssen wir aus der
Zerstörung des Schlosses zu Triberg schließen. Am sechs und zwanzigsten
Dezember sechszehnhundert zwei und vierzig, ohngeachtet der heiligen
Weihnachtstage, Morgens frühe erschienen die bewaffneten Haufen vor-
dem Schlosse, erstürmten dasselbe und zündeten es an, worauf um ein Uhr
Nachmittags schon Alles in Schutt und Asche lag.
Dieser Vorfall erregte großes Aufsehen, und es wurden Stimmen laut,
welche für die Herrschaft kein Heil mehr hofften, als in ihrer Rükkehr an
das angestammte Fürstenhaus. Die vorderöftreichische Regierung zeigte
sich zu einer Einlösung geneigt, und die Unterthemen erbothen sich freiwillig
zur Bezahlung von dreißigtausend Gulden an dem Pfandschilling. Indessen
hatte die Sache ihre mancherlei Schwierigkeiten, da jene Summe weder hin-
reichte noch baar vorhanden lag, und der Freiherr vor den Leyen, welcher
die fürstenbergische Wittwe von Schwendi geheirathet, keine Lust bezeigte,
die Pfandschaft anders als gegen Erlegung der vollen Pfandsumme von
sieben und dreißigtausend Gulden abzutreten. Was aber ist geschikten Un-
terhändlern nicht möglich ? Wie wenig man anfangs auch Hoffnung hatte,
die Sache in's Reine zu bringen, so geschikt wußten die vorländischen Kom-
missäre Buchenberger und Hocher sie zu drehen und zu wenden, und aus der
Verwirrung alsdann ihren Vortheil zu ziehen. Sie sprachen von der über
die vertragsmäßige Zeit gewährten Jnhabung der Pfandschaft, von des-
wegen schuldig gewordnen und nicht geleisteten Zahlungen, von Revision der
(24) Bericht vom 19. Okt 1627. Eine bei den Akten befindliche Notiz lautet: „?l36-
fectus iu H^ber^ 8ubciito8 immen8um in moclum vexabat atgnepreme-
bat, privile^ia aciimebat, eo8gue aä e^e8tatem recN^ebat. Hine 8ub<titi 86-
6ilionem moliebantur, piiu8 kamen coram re^imine Ln8i8bemen8t eon-
veniebaut, unäe ms^ni expenäebantur 8umptu8, ()uo8 8olvere neguibant.
liemovebstur p08tino6um praekeetu8, non tamen <Ü8cutiebantur eoium ^ra-
vamina, et liine ip8e ims>Iorabatur ^eclii6ux^^. Nach endlicher Schlichtung des
Hauptprozesses begann ein zweiter wegen der Kosten, der biS 1630 dauerte.