Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Sinn unterzuschieben/ beharrt aber auf ihren Verfü- ?
gungen , und pocht auf das zu erstattende Regierungs-
gutachten, welches abzuwarten freilich klüger gewesen
wäre. In dieser auch der Fassung nach höchst elenden
Resolution (ein Betbruder und ein gewesener Leibhusar
haben sie mit einander entworfen) wird der nach Kopf
und Herz so schäzbare Patriot Georgi/ gewiß der vor-
züglichste Geschäftsmann in Würtemberg/ der noch in
allen seinen Verhältnissen seinem Vaterland die wesent-
lichsten Dienste leistete/ auf eine empörende Weise miß-
handelt, und als ein untaugliches Subjekt angegeben.
Die beide obengenannte geheime Räthean welche sich
der verlohrne Sohn Spittler denn auch anschloß,
protestirten gegen die Ausschreibung dieser in jeder
Rüksicht verwerflichen Resolution/ wurden aber von
dem Herzog hart angegangen, und die Majorität, mit
Namen von Uxküll, von Sekendorf, (GrafZep-
pelin war abwesend), Fischer, Lang, schrieb sie
aus. Dies ist der gegenwärtige Zustand und wahre
Hergang dieser in vielen öffentlichen Blättern mehr oder
weniger unrichtig dargestellten Sache.
(Im nächsten Stük das Folgende.)
Antwort auf die im 2^ten Stüke befindliche Erzäh-
lungen von der Ermordung eines Wilddiebs zu
Erbach.
Erbach den i6. Thermidor 6.
Mit Befremden und Bedauerniß habe lch in der
Mainzer Zeitung, der Beobachter vom Donnersberg
betitelt, vom 2yten Messidor, und in der straskurger
Zeitung, der strasburger Weltbote betitelt, Nro i6z,
vom zten Thermidor,einen Artikel gelesen, dermeinen
Herrii*, den regierenden Grafen von Erbach Erbach, und
mich, als seinen ersten Rath, betrift, worin ersterem
unter Bezug auf vorhandene Akten, Handlungen bei-
gemessen werden, wovon! diese Akten nichts enthalten,
und es müssen folglich jene beide Zeitungsartikel einen
Verfasser haben, der von dem Inhalt der vorhandenen
Akten nicht richtig informirt ist.
Denn es ist zwar nicht zu läugnen, daß an einem
Erbachischen Unterthanen ein wirklicher abscheulicher
Meuchelmord im Walde begangen worden; daß der
Entleibte, noch vor seinem Ende, den Jägerpursch

Ihrig, unter sehr speeiellen Umständen, als seinen Mör-
der angegeben, darauf das heilige Abendmal empfan-
gen hat, und 24 Stunden nach dem erhaltenen tödtli--
chen Schuß gestorben ist.
Es ist ferner nicht zu läugnen, daß sich im Laufeder
Inquisition sehr gravirliche Umstände gegen den gedach-
ten Jägerpursch hervorgethan, und daß, wegen der
Aktenversendung, zwischen dem Herrn Grafen und mir
sich Mißhelligkeiten entsponnen haben, welche noch nicht
beigelegt sind; aber den Akten ist es nicht gemäß, daß
der Jägerpursch Ihrig nicht nur die Thal selbst, sondern
auch, auf wessen Befehl er sie vollbracht, eingestanden/
und daß sofort der Herr Graf die heimliche Loslassung
des Inquisiten und die Unterdrükung der Sache von
mir verlangt habe. Vielmehr hat der Inquisit, aller
gegen ihn vorliegenden beschwerlichen Inzichten uner-
achtet, von Anfang bis zu Ende sogar das Faktum des
Mords standhaft geläugnet, und nunmehr die weitere
Fortsezung der Untersuchung, durch seine Flucht, un-
möglich gemacht.
Ich finde mich daher durch jene Zeitungsartikel auf-
gefordert, das unbefangene Publikum von dem akten-
mäsigen Verbältniß dieser Sache hierdurch zu belehren,
und muß damit die Uiberzeugrmg verbinden, daß ge«
rad» dieser Vorfall, wenigstens in meinen Augen, ei-
nen sehr bündigen Beweis von der Wohlthätigkeit uns*
rer deutschen Reichs-Iustizverfassung liefern.
I. F. Haakh,
gräflich - erbachischer Kanzleidirektor.
Die fr. Minister zu Rastadt haben auf die lezteNote
der Reichsdeputation m einem sehr entscheidenden Tone
geantwortet. Sie beharren auf ihren Federungen vom
1. Thermidor und 4. Meffrdor, und verlangen eine
schleunige und kategorische Antwort. (Im nächsten
Stüke ausführlicher.)
Alle diejenigen, welche an die Jakob Georgi schen Ehe-
leute zu Niederingelheim, die durch Kriegszufälle in mißliche
Zahlungsumstände sind versezt worden, irgend eine rechtsgll-
tige Foderung zu machen haben, werden von dem Kantons-
Friedensaerichte Oberingelheim, als welches vom Civiltribu-
nale des Departements vom Donnersberg hiezu beauftraget
ist, andurch vorgeladen, auf den izten Fruktidor (zoten Au-
gust) Morgens 9 Uhr, auf dem Gemeindehause zu Niederin-
gelheim zu erscheinen, um allda die Rechtmäßigkeit ihrer Fo-
derungen vorzulegen, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ih-
ren Federungen weiter nicht mehr gehört, und von der gegen-
wärtigen Masse ausgeschlossen werden sollen. Algesheim am
2zren Thermidor 6ten Jahre der einen und untheilbaren Frau-
kenrepubljk. ,
Kantonßfnedensgericht Oberingelheim,
Kämmerer.
Peter Karl Sala, Gresser.
 
Annotationen