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Rath der Alten.
Vsrsitz des B-
Sitzung vom 22. Fruktidor.
Auf Belzonces Bericht bestättigt der Rath eine Re-
solution vom 22. Therm., welche die Pensionen eines
Regisseur und von Z Angestellten in der Verwaltung
des Enregistrement und des Nationaleigenthums, wel-
che in Ruhe gesezt worden, bestimmt.
Auf Moreau's Vorschlag wird eine Resolution vom
r8. Messidor bestättigt, welche die Zentralverwaltung
der beiden Sevres bevollmächtigt, einen Theil Feldes,
der in dem Umfange des ehmaligen Schlosses v. Niort
kingeschlossen ist, zu verwenden, um daraus einen bo-
tanischen Garten für die Zentralschule dieses Departe-
ments zu machen.
Auf Gorneau's Vorschlag wird eine andere Reso-
lution vom y. Frukt. bestättigt, welche die Zentralver-
waltung von der Korreze bevollmächtigt den Garten und
das Gebäude von Lauzelon in der Gemeinde Tulle's zu
der nämlichen Absicht zu verwenden.
Dann wird aufBonnet's Vorschlag eine Resolution
vom 17. Messidor bestättigt, vermöge welcher in der
Gemeinde von Bethune ein Arresthaus errichtet wird.
Sitzung vom 2Z. Fruktidor.
Die Resolution vom 28. Thermidor, welche das Di-
rektorium autorisirt, der Zentralverwaltung^desSchel-
dedepartements die Peterskirche zu Gand für ein Na-
tionalmuseum der Künste zu überlassen, wird bestättigt.
Lenoir-Laroche macht einen Bericht über die Resolu-
lution vom 21. Thermidor in Betreff der Jahrsfeier
der Republik. Gr vertheidigt die verschiedenen Artikel
der Resolution mit Hellen jedem einleuchtendenVernunft-
schlüssen. Bei Gelegenheit des Art. 5 und des folgen-
den, welche den Zentralverwaltungen auftragen, 'die
Messen und Jahrmärkte nach der neuen Zeitrechnung
anzuordnen, sagt er unten andern. Gs sind vorzüglich
Gangler und stets von Messe zu Messe reisende Kauf-
leute, welche die Messen und Jahrmärkte besuchen. Die
ansässigen Kaufleute müssen also mit diesen wetteifern
Und ihre Läden ebenfalls öffnen : llibrigens, sagt er,
war in der alten Ordnung der Dinge keine einzige Ge-
meinde, kein Dorf, wo auf ihren Kirchweihen nicht
Zugleich Jahrmarkt war, und alle Arten von Lebens-
mitteln und Waaren feil geboten wurden. Da schrien
die Priester nicht über Entheiligung, weil die Entheili-
gung ihnen einträglich war; die Reliquien des Heiligen
gehörten auch unter die Meßwaaren, und der Pfarrer
erlaubte die Messe, weil er selbst eine gute Messe dabei
machte. - -
Die Kommission schlägt vor, die Resolution zu ge-
nehmigen , und der Rath genehmigt sie.
Wir werden dieses Gesez in seinem ganzen Umfange
nächstens liefern.
Der Rath erhalt die Resolution von gestern in Be-
treff der Bürger, welche durch das Gesez vom 2Z. Aug.
9Z zu den Waffen gerufen worden, und genehmigt sie
auf der Stelle..

Vollzießungs- Direktorium.
Das Direktorium hat durch einen Beschluß vom
izlen dieses verordnet, daß der Sold der fr. Armee in
Zukunft in zwei Theile getheilt fern soll; der erste be-
greift diejenigen Militairs, die einen Theil eines Korps
ausmachen; der andere diejenigen, die zu keinem ge-
hören.
Die Detail, die auf die Rechnungen eines jeden
Korps Bezug haben, sollen nur seinem Verwaltungs-
rath anvertraut sein, unter der Aufsicht des Kriegs-
kommissärs, welcher die Polizei über dasselbe hat. Je-
der dctachirte Theil eines Korps, welcher einen Theil
der Landarmee ausmacht, soll verbunden sein, seine
besondere Rechnungen dem Vcrwaltungsrathe vorzule-
gen, und denselben durch unausgesezte Berichte in den
Stand sezen, stein jeden einzelnen Theilen übersehen zu
können.
Die Militärs, die eine Erlaubniß erhalten, sich
zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit auf einige Zeit
von ihrem Korps zu entfernen, erhalten ihre Besoldung
nur bei ihrem Korps. Dieser Sold wird bezahlt auf
das Zeugnis eines verpflichteten Arztes, welches mit
denen im Art. 4 des Gejezes vom 1. Floreal Jahres 2.
vorgeschriebenen Formalitäten versehen ist.
Durch einen Beschluß vom iyten Frukt. sichert das
Direktorium dem Departement von Montblank die
Vortheile, die dasselbe vor seiner Vereinigung mit jder
frank. Republik durch den Durchgang der beim Ein-
oder Ausgang nicht verbotenen Waaren, die aus Deutsch-
land oder der Schweiz nach Italien oder umgekehrt ge-
hen , genossen hat. Dafür wird für 5 Myriagrammen
1 Frank bezahlt; doch dürfen die Waaren nur durch
Genfund Lansleburg gehen.
Nachrichten aus dem Innern.
Paris vom 25. Frukt. Ein Gasiwirtb von Pon-
zieres, Departement der Ardennen, hat in seinem Hause
zwei Leute arretiren lassen, die falsche Sechslivrethaler
bei «sich hatten.
Diese Thaler haben die Jahrzahl 1775 und 1784,
und noch andere Jahre, einige mit dem Bildniß Lud-
wigs des iZten, andre mit dem des i6ten; sie sind ge-
gossen , und gut nachgemacht, besonders die von 1775;
die von 1784 sind nachläßiger gemacht. Sie haben den
nämlichen Klang, wie die Sechslivrethaler. Alle diese
falschen Thaler wiegen nur 6 Quintchen und brechen,
wenn man sie heftig aufs Pflaster wirft. Die guten
Sechslivrethaler wiegen 71/2 Quinten 12 Aß, also ent-
geht man am sichersten dem Betrug, wenn man sie
wiegt, sobald man einen in die Hände bekommt, an
dem man zweifelt.
Es wäre zu wünschen, daß man die Fabrikanten
und Ausgeber dieser Thaler entdekte, deren Anzahl in
diesem Departement? man auf 6o bis 80 angiebt. Man
sagt sie würden in Fumai und Rokroi gemacht.
Man schreibt von Kalais vom 21. Frukt. Ich
esse, ihnen Nachricht von der Ankunft eines Paquetboots
in diesem Hafen zu geben, welches Depeschen an das
 
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