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Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München: Monatshefte für d. gesammte dekorative Kunst — 1887

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Heft 9/10
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Vermischte Mittheilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.6902#0073

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Aus der Programm-Ausführung feien folgende
Hauptpunkte hervorgehoben, wobei wir vorausschicken, daß
die Aussteller von dem Direktorium der Ausstellung ge-
druckte Formulare der besonderen Bestimmungen so-
wie der Anmeldescheine beziehen können; die gewerbetreibenden
Mitglieder des Aunstgewerbevereins haben das Programm
nebst Ausführungs-Bestiminungen bereits mit dem letzten
Pest erhalten.

An platzmiethe sind zu entrichten: für den pjrn Bodenfläche
25 M., — für den Dm Ivandstäche bis zur Höhe von 2 m 20 M., —
über diese Höhe hinaus ;o M., — Deckenfläche im Grundriß gemessen
\5 2TT. Bei Gegenständen, welche Boden- und Ivandstäche zusammen
beanspruchen, wird nur jene Fläche berechnet, welche den größeren
Betrag ergibt. — Für ganze Räume, welche nicht unter 20 Quadrat-
meter Fläche einnehmen und den Gegenstand eines Ausstellers bezw.
einer Kollektivgruxxe bilden, wird die Platzmiethe lediglich nach der
Gesammtbodenfläche und zwar mit 20 Mk. für den Quadratmeter
berechnet. — Alle Bruchtheile über einen Quadratmeter werden auf
das nächst höhere Zehntel eines Quadratmeters aufgerundet. — Für
sämmtliche Gegenstände eines Ausstellers ist mindestens eine Platzmiethe
von 25 Alk. zu entrichten, gleichzeitig, wie und wo dessen Gegenstände
ihre Aufstellung stnden. — Bei Kollektiv-Ausstellungen gilt diese Forder-
ung für jeden als Aussteller bezeichneten Theilnehmer. — Die erste Hälfte
der Platzmiethe ist bei Zuweisung des Ausstellungsraumes, die zweite
Hälfte derselben nach erfolgter Ausstellung der Gegenstände zu entrichten.

Die Anmeldung der Ausstellungsgegenstände hat möglichst bald,
spätestens aber bis zum }. November js$7 zu erfolgen. — Späteren
Anmeldungen kann eine Berücksichtigung nicht zugestchert werden. —
lieber die Zulassung der angemeldeten Gegenstände sowie über den
zu bewilligenden Raum entscheidet endgiltig ein durch das Direktorium
gebildeter Ausschuß.

Die Linsendung der Ausstellungsgegenstände hat von Seiten der
außerhalb Alünchens wohnhaften Aussteller innerhalb des Zeitraums
vom bis ;5. April \888 zu geschehen. — Der Linsendetermin für
die Aussteller in München wird durch die Tagespreise bekannt gegeben.

Ausstellungsschränke, Behälter rc., ferner etwa anzubringende
Dekorationen und Firmenschilder sind dem Direktorium im Entwürfe
bezw. in Abbildung vorzulegen und dürfen nur nach erfolgter Ge-
nehmigung zur Verwendung gelangen. — Die Kosten für Herstellung
der erforderlichen Tische und Gestelle werden dem Aussteller berechnet.

Die Bewachung und Sicherstellung der Gegenstände geschieht
durch ein vom Direktorium in ausreichendem Maße bestelltes Auf-
sichtsxersonal. — Die Versicherung der Ausstellungsgegenstände im
Ausstellungsgebäude gegen Feuersgefahr wird nach Maßgabe der in
einem besonderen Fragebogen angegebenen Versicherungssumme und
der in demselben enthaltenen Bestimmungen durch das Unternehmen
auf Kosten der Aussteller besorgt. — Zur Vertretung der Aussteller
und zur Vermittlung von Verkäufen und Aufträgen wird das Direk-
torium eigene Organe aufstellen, sofern die Aussteller nicht im Ein-
vernehmen mit dem Direktorium ihre eigenen Vertreter bestellen.

Die Wiederverpackung und Abholung der eingelieferten Gegen-
stände ist von den Ausstellern auf ihre Kosten binnen vier Ivochen
nach Schluß der Ausstellung zn bewerkstelligen. — Behufs Erwirkung
freien Rücktransportes der unverkauft gebliebenen, mittelst der Eisen-
bahn eingelieferten Gegenstände nach ihren Abgangsstationen sind die
erforderlichen Schritte eingeleitet. Das Ergebniß dieser Schritte wird
seiner Zeit bekannt gegeben werden.

Jeder Aussteller genießt für seine Person während der Dauer
der Ausstellung freien Eintritt in dieselbe. Die ausgestellten Gegen-
stände sind bis zum Schluffe der Ausstellung in derselben zu belassen;
das Direktorium kann jedoch in geeigneten Fällen von dieser Be-
stimmung Ausnahmen gestatten. — Reproduktionen ausgestellter Gegen-
stände dürfen nur mit Genehmigung der Aussteller stattsinden. 6.

'Vermischte AWheilmigen.

Ausstellung von Runstjchmiedearbeiten in Karlsruhe. Schon
bei einem siüchtigen Gang durch die Ausstellung sieht man, daß sämmt-
liche Techniken, welche in der Eisenkunstschmiede zusammenfließen, besser
vertreten sind, als die eigentliche flotte, warme Schmiedearbeit auf dem
Ambos. Es ist dies ebenso zweifellos die wichtigste Technik auf diesem
Gebiete, wie es auch die schwierigste ist. Die Arbeit mit der Feile, das
Schlichten der Vberfläche sind beides Verfahren, in welche sich auch
ein talentloser Arbeiter hereinschaffen kann; bei der heißen Arbeit aber
ist das anders. Nur wer das Ornament oder das Blatt, welches er
zu schmieden hat, vollständig im Kopf und „im Handgelenk" hat, wird
in dieser Technik etwas Rechtes leisten. Hier kann nicht einmal die
beste Vorlage viel helfen, es ist fast alles auf die Individualität des
Schmiedes gestellt. Die Ausstellung weist nur drei versuche in dieser
Richtung auf, den gelungensten von Brechenmacher in Frank-
furt a. M., einen ebenfalls vorzüglichen von Markus in Berlin und
einen recht beachtenswerthen von Stumpf in München. Die Treib-
arbeit in kaltem Metall kultivirt mit Geschmack und Tüchtigkeit
Kirsch in München und es ist sehr zu bedauern, daß er nur diese
eine Seite seines bedeutenden Könnens auf der Ausstellung gezeigt hat,
während Markus in Berlin z. B. mit einer reichen Kollektion der
verschiedensten Gebrauchsgegenstände in verschiedenen Techniken aufge-
treten ist und sich den ansehnlichen ersten Preis geholt hat.

Unter den Gitterwerken und Ivandarmen, welche in vielen Exem-
plaren zur Ausstellung gebracht sind, sinden sich Stücke von sehr ver-

schiedenem Iverth. von vorzüglicher Arbeit ist die Gitterthüre zu
einem Kamin von Heinrich Köhler in Hannover, während andere
Meister in der alltäglichsten Iveise mit Band- oder Stabeisen und
darauf genieteten, roh gedachten, aus Blech gebogenen Blättern arbeiten.
Am verhängnißvollsten zeigt sich für die Schmiedetechnik das sogenannte
Lederwerkornament der deutschen Renaissance. Es ist kaum zu glauben,
daß in unseren Tagen, wo man sich doch Mühe gibt, keine Stilwidrig-
keit zu begehen und die Jrrthümer der letzten 50 Jahre als Erfahrung
hinter sich hat, ein solcher Mangel an verständniß noch Vorkommen
kann. Ivir lächeln heute über die Gothiker aus den dreißiger Jahren,
welche gothische Möbel und Merke der Kleinkunst entwarfen auf Grund
ihrer Studien an Maßwerk und Fialen der gothischen Kathedralen,
und wir selbst nehmen die Eartouchen, die das beginnende XVII. Jahr-
hundert in Stein ausmeiselt und schmieden sie uns in Blech zurecht.
Soll das etwa Schmiedearbeit der deutschen Renaissance abgeben?
Man sehe nur zu, was an einem Bau von zirka ;soo der voll aus-
gemeiselter Lederwerk-Eartouchen sitzt, die Schmiedearbeit ist. Etwa
auch geschnittenes und gebogenes Blech? Nein, flotte Schmiedearbeit,
frisch von der Effe. Das graue Natureisen oder das geschwärzte eignen
sich sehr oft nicht für das Interieur und es sind drei verschiedenartige
versuche gemacht worden, um dem Eisen eine Oberfläche zu verleihen,
welche eine freiere Verwendung für die Ausstattung der Mohnräume
gestattet. Am wenigsten glücklich ist die Vernickelung, wenigstens in
den versuchen, welche in dieser Richtung auf der Ausstellung erschienen
 
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