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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Editor]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 14.1913

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Nr. 5
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Feit, Paul: Die Bolkoburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.32139#0110
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98

schilling wurde deshalb um 2000fl. erhöht, und derBesitz seinen Nachkommen auf 20Aahre zugesichert*).
Aus dem Geschlecht der Salza, dem die Burg bis 1570 blieb, ist Aoachim hervorzuheben, unter dem 1544
der evangelische Gottesdienst in Bolkenhain eingeführt wurde. Er ließ durch einen Mailänder Baumeister
den Turm und den großen Saal baulich erneuern und erwirkte dadurch abermals eine Erhöhung der
Pfandsumme.

Seit 1565 war Landeshauptmann der Fürstentümer und Besiher des Burglehns Aauer Matthias
von Logau, ein Nachkomme des Burggrafen Hanko von Logau von 1369. Wegen seiner treuen Dienste
und weil die Burg lange in unverdienten Händen gewesen (die letzten Salza hatten arg gewirtschaftet),
gewährte ihm Maximilian, daß er sie für 12 300 Taler und das Anventar für 825Taler kaufen dürfe. Logau
bat bald darauf, ihm das Burglehen erblich zu verkaufen. Die Verhandlungen zogen sich bis 1591 hin; der
Kaufpreis wurde jetzt auf 30 000 Taler festgeseht, es waren aber drei Kirchlehen, Ober- und Niedergericht

und die Aagd aus-
genommen. Allein
Logaus Vermögen
brach zusammen, und
als er 1593 starb, be-
fand sich sein Besih in
der Hand seiner Gläu-
biger; aber aus dem
Pfandschilling Bol-
kenhain war ein Erb-
gut geworden.

Kaiser Rudolf
verlieh 1596 seinem
Truchsessen Ladislaus
von Zedlitz einige
der ausgenommenen
Teile, und durch Kauf
kamen die anderen so-
wie Schloh und Güter
an dessen Vetter Aa-
kob. An den Händen
der Zedlih blieb der

Besih bis 1703. Wührend dieser Zeit hatte die Burg im Dreißigjährigen Kriege1640 und 1646 schwedische
Belagerungen auszuhalten und mußte sich nach der lehteren, stark beschossen, dem General Wittenberg
ergeben und bis 1650 schwedische Besatzung aufnehmen.

Da Ladislaus von Zedlitz durch Testament bestimmt hatte, daß nur ein katholisches Glied der Familie
zur Erbfolge zugelassen werden, und wenn keiner da sei, die Abte von Leubus und Grüssau die Güter ver-
walten sollten, so begann 1690, als der vorgeseheneFall eintrat, ein langwieriger Prozeß um die Besitzung.
Ein Ratmann von Bolkenhain wurde zum Sequester bestellt und gewaltsam eingeführt, dann ein zum
Katholizismus übergetretener verarmter Zedlih in den Besitz gesetzt. Nach dessen Abfindung im Wege des
Vergleichs erwuchs den übrigen Berechtigten die Aufgabe, sich zu einigen, die nur dadurch gelöst werden
konnte, daß bei dem Abte von Grüssau eine Hypothek von 142 000 Talern aufgenommen wurde, um die
Abstandsgelder davon zu zahlen. Da eine Tilgung dieses Darlehens unmöglich erschien, übernahm der Abt
1703 für die vorgestreckte Summe die gesamte Herrschaft. 1733 hob Karl VI. das Recht der Wiederein-
lösung, welches ausgemacht worden war, auf, weil sich 30 Aahre lang kein Zedlih darum beworben hatte,
und der Kaufpreis immer höher gestiegen war. So kam die Burg in die tote Hand und verblieb den Zister-
ziensern bis in den Anfang des vorigen Aahrhunderts.

*) Eine noch heute bestehende Salzasche Familienstistung ist daraus hervorgegangcn.
 
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