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„Weilen ich mich auch bei meiner Regierung einigen Olmützer’schen Silbers bedient,
solches aber in der unglücklichen Schlacht bei Leipzig verloren gangen, und dem Feind zu Theil
worden, auch meinem Deutschmeisterthum noch etwas an Silber, so zu meinem Hofstaat kommen,
abgängig sein möchte“: — nach einem Inventare vom 29. Mai 1662 zeigte sich ein Abgang von
1213 Mark 93/4 Loth, oder im Geldwerth, die Mark zu 20 Gulden gerechnet, ein Verlust von
24,272 fl. 433/4 kr., ohne Taxirung eines in der Schlacht verloren gegangenen Bischofstabes,
welcher der Mergentheimer Kirche angehörte und vom Erzherzoge, der, wie bekannt, Bischof
war, benützt wurde. — „Also“, so spricht der Erzherzog in seinem Testamente weiter, „um das Ab-
gängige zu ersetzen, soll von meinen instituirten Erben zu eines künftigen Deutschmeisters und
Bischofes von Olmiitz Gebrauche, als von jedwedem Theil ein Silber-Truchen von 6000 Gulden,
demnach zusammen per 12,000 Gulden, zu meinem Gedächtniss verfertigt und zum Entgeld
werden.“

„Meinem deutschen Orden aber, und zwar dem nächstkünftigen Successoren, jedoch bloss
zum Genüsse salvo Capitali pro ordine, sollen die 80 Tausend Reichsthaler und auf nächst-
kommendes Festurn trium regum verfalle 24 Tausend Reichsthaler Interesse, so mir als Deutsch-
meister nach dem tödtlichen Hintritt des ab intestato verstorbenen Herrn von Trandorf erblich
anheim gefallen, als ein rechtes und wahres Legatum verbleiben.“

Der Erzherzog ersetzte somit, was, wenn auch nicht durch sein Verschulden, dem Deut-
schen Orden an Eigenthum verloren ging — ein Beweis von dem rechtlichen Sinne des in
jeglicher Beziehung ausgezeichneten Mannes, dem wir unsere Goldschale zu verdanken haben.

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