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Rosenkränze.

ach dem alten Statutenbache des Deutschen Ordens vom Jahre 1442 sollten die Ritter-
brüder täglich zur Mette 13 Vaterunser und ebensoviele Ave Maria, dann zu den Laudes,
zur Prim, Terz, Sext und Non je 7, zur Vesper aber 9 beten. Die gleiche Anzahl
dieser Gebete mussten sie zur Ehre der Himmelskönigin täglich verrichten. Es hatten demnach
im XV. Jahrhunderte die Ritterbrüder täglich an 114 Paternoster und ebenso viele Ave zu
persolviren. Diese Obliegenheit blieb, bis Erzherzog Maximilian als Hoch- und Deutschmeister im
Jahre 1606 mit Zustimmung seiner Grosscapitularen ein neues Statutenbuch abfassen und
dem Orden als Norm übergeben liess. In diesem wurde verordnet, dass ein jeder Ritterbruder
zur Matutin und Laudes ein Credo und 9 Paternoster mit ebenso vielen Ave, zur Prim, Terz,
Sext und Non je 5, zur Vesper 7, und zur Complet 6 Pater und Ave und einen Glauben
sprechen solle. Weiter sollen täglich für die lebenden Wohlthäter 12, und ebensoviele für die
abgestorbenen gesagt werden. Nach dem Statut von 1606 hatte demnach der Ritterbruder
täglich 65mal das Pater und Ave zu wiederholen gehabt.

Um beim Abzählen dieser vorgeschriebenen Gebete sich nicht zu irren, diente der
Rosenkranz (Paternoster, Rosarium, die Pet des XVI. Jahrhundertes), dieses unzertrennliche
Symbol eines Marianischen Ordensritters. Es besteht aber der Rosenkranz, wie er im XIII. Jahr-
hunderte durch den heiligen Dominicus, den Stifter des noch blühenden Dominicaner-Ordens,
eingeführt wurde, aus 150 kleineren und 15 grösseren Kügelchen, welche an einer Schnur so
angebracht sind, dass sie auf derselben leicht gleiten können. Die ganze Zahl der 165 Kügelchen
theilt man in 15 Decaden, zu je 10 kleineren und einem grösseren Kügelchen ein. Es besteht
demnach jede Decade aus 11 Kügelchen. Da ein Rosenkranz, der 165 Kügelchen enthält, zum
Tragen unbequem wäre, gewöhnte man sich gerade in der Bliithezeit des Rosenkranz-Gebetes

Dudi'k, Kleinodien des Deutschen Ritter-Ordens.

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