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Paaren zu treiben. Die Unumschränktheit der Fürsten war
namentlich unter dem Einfluß bürgerlicher Kreise im Lande
durchgesetzt worden in der Erkenntnis, daß e i n Haupt
vorhanden sein müsse, von dem die Gewalt im Staate aus-
gehe. Nur so könne diesem die Macht geschaffen werden,
die vor schädlichen Parteiungen schütze. Namentlich die
Königin Sophie Amalie von Lüneburg und ihre deutsche
Umgebung hatten den Umschwung herbeigeführt, den Sieg,
der sich in dem 1665 erlassenen „Königsgesetz“ äußerte, „ein
für alle Zeiten unveränderliches Grundgesetz“, das dem
Fürsten die unbedingte Gewalt im Lande in die Hand gab,
indem es in schroffster Weise den Absolutismus verkündete.
Für August mögen aber gerade die an diesen geknüpften
Bedingungen bedeutungsvoll gewesen sein: der König muß
dem lutherischen Bekenntnis angehören, darf das Land nicht
verlassen; zur Erbfolge sind seine männlichen und weib-
lichen Nachkommen berechtigt. Mithin waren die Söhne
Anna Sophiens unter UmständenErben der dänischenKrone.
August verzichtete auf diese Ansprüche nach seinem Über-
tritt zum Katholizismus. Der König, der zur Zeit von Augusts
Anwesenheit in Dänemark auf dem Thron saß, Christian V.,
genoß die Vorteile, die sein Vater dem Adel gegenüber
durchgesetzt hatte. Daß dies die Prinzen erkannten, dafür
werden die Mutter und ihr nach Sachsen mitgebrachtes Ge-
folge hinreichend gesorgt haben: stellten sie diese doch als
Kronanwärter vor, als dänische Prinzen. Der Hof Chri-
stianszeigte allen jenen Glanz, der dem eines Alleinherrschers
zukam. Gestärkt in ihrem Empfinden, daß es das gute Recht
des Fürsten sei, den Adel zurückzudrängen, sich des Ein-
flusses der Stände zu erwehren, kamen sie heim, nachdem
ihnen auch Einblick in kriegerische Maßnahmen geboten
worden war.

Der Kurfürst schickte auch August mit siebzehn Jahren auf
die Große Tour, auf jene Reise, die damals als Abschluß
der Bildung des jungen Kavaliers galt. Dem Hofstaate, der

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