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Es konnten jedoch sogenannte Ausschußtage abgehalten
werden, die von einer kleineren Zahl Gewählter beschickt
wurden, jedoch nicht gleiche Rechte hatten wie die Voll-
sitzungen. Es kam auch zu willkürlichen Landtagen, das
heißt zu solchen, die nicht von der Regierung ausgeschrie-
ben worden waren. Nachdem August 1728 seine schon 1699
eingeleitete Neuordnung durchgesetzt hatte, fielen diese
aus.

Die größte Fertigkeit zeigten die Landtage in Klagen über
allerhand Schädigungen. Endlos ist das Gejammer über die
Steuern, die jeder tunlichst von sich abzuwälzen suchte,
über Übergriffe der Beamten, über Störungen des wirt-
schaftlichen Lebens. Aus den Landtagsberichten zogen die
späteren Ankläger gegen Augusts Verwaltung im wesent-
lichen ihren Stoff: freilich, der Ton der Schriftstücke ist
servil, das heißt er vergaß nie die Ergebenheitsfloskeln,
die nun einmal üblich waren, wie ja für jeden Stand Anrede
und Begrüßung in feste Form gebracht waren. Aber tatsäch-
lich fehlte es in den Ständen nicht an Männern, die in ent-
schiedener Weise dem Fürsten widersprachen, um in staat-
lichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Fragen ihre Ansicht
zur Geltung zu bringen, bis zum letzten Mittel, der Steuer-
verweigerung.

Aus der Art, wie die Auslösungen der Landstände beglichen
wurden, sieht man andererseits, daß die Regierung bemüht
war, sie bei guter Laune zu erhalten. Sie hießen im Geschäfts-
verkehr die „Treuen“. Man behandelte sie mit behördlichem
Wohlwollen, mit Entgegenkommen in allen Fragen, um das
Behagen der Versammelten nicht zu stören.

Steuern

Der Kurfürst verfügte über Einkommen aus der Rentkam-
mer, das heißt aus dem Grundbesitz, der ihm unmittelbar
gehörte, und aus den von den Untertanen zu zahlenden

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