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und die sachliche Form, in der es diese erledigte. Es wird
hiervon noch die Rede sein.

Fürsorge und Strafrecht

Über die Lage der unteren Volksmassen ist ein klares Bild
schwer zu gewinnen. Von den Strömungen in deren Ver-
hältnis zu Augusts Regierung sind deutliche Spuren schwer
nachweisbar. Einen Arbeiterstand gab es nur in bescheidenem
Umfang. Die Dresdner Volkszählung von 1699 zählte 1785
Köpfe nach ihren Berufsarten auf, von denen 599 ansässig
waren, also eigene Fläuser besaßen, 1186 unansässig. Außer-
dem werden gezählt 316 Tagelöhner, Gärtner und der-
gleichen und 162 Personen „die allerhand bürgerliche Nah-
rung“ trieben. Viele Handwerksmeister hatten keine Ge-
sellen. Später mag die Zahl der Lohnarbeiter gestiegen sein,
blieb aber anscheinend in der Regierungszeit Augusts im
Handwerk unter der der selbständigen Meister. Anders lag
die Sache in den Manufakturen und in den Hausarbeiter
beschäftigenden Unternehmen.

Das gemeine Volk murrte zwar gelegentlich, freilich zumeist
nur bei Eingriffen in das kirchliche Leben und bei erregen-
den Vorkommnissen. Spott über mancherlei von der Regie-
rung bereitete Ungelegenheiten, über Mißwirtschaft der Be-
amten, Ungeschicklichkeit der Verwaltung wurde gelegent-
lich laut. Aber „oben“ w^ar man der Ansicht, daß der Unter-
tan zu schweigen habe. Sein Blick war beschränkt, sein Urteil
dadurch bedingt. Je weniger die Beamten die von ihnen
Regierten für berechtigt zu einem Urteil über ihre Leistungen
hielten, namentlich wenn dieses vom gemeinen Mann aus-
ging, desto kitzlicher waren sie jeder öffentlichen Äußerung
von unten gegenüber. Der Akzisbeamte, der Postkondukteur,
gaben dem Unteroffizier an aufrichtiger Grobheit gegenjeden,
den er nicht als über ihm stehend anerkannte, nichts nach.
Aber tiefe, grundsätzliche Zwiste mit der Regierung traten

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