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daß 1738 der Leipziger Fuß zum allgemeinen Reichsfuß er-
hoben wurde. War damit das Münzelend in Deutschland
auch noch lange nicht beseitigt, so doch ein Schritt zur Besse-
rung und zur Vereinfachung des Handels getan.

Nicht minder umständlich waren Maß und Gewicht. Die
Leipziger Elle galt in Sachsen als das gesetzliche Maß. Fremde
Kaufleute maßen aber nach ihren Ellen, der Brabanter, Nürn-
berger Elle, dem Pariser Stab, dem englischen Yard. Kaufte
man also von einem Berliner soundsoviel Ellen Tuch, so
mußte man den Preis für den Handel in Leipzig umrechnen,
da die Leipziger Elle zur Berliner wie 117,99 zu 100, die
Dresdner Elle aber wie 117,51 zu 100 stand. Der Mailänder
Seidenbrazzo verhielt sich zur Leipziger Elle wie 105,375
zu 100. Da gab es genug zu rechnen und genug Gelegenheit
zu Mißhelligkeiten. Die sächsische Quadratrute wurde auf
5?73/i44 Leipziger Quadratellen festgesetzt, der Dresdner
Getreidescheffel auf 8064 Kubikzoll. Dazu gab es für vieler-
lei Waren eigene Maße und Gewichte.

Es liegt mir fern, in all diese Wirrnisse einzudringen, viel-
mehr beabsichtige ich nur zu zeigen, daß der Kaufmann
jener Zeit Schwierigkeiten zu überwinden hatte, die heute
kaum noch bekannt sind. Man bedenke zum Beispiel, welches
Rechnen nötig war, um festzustellen, wie viel eine Masse
von sechs Ruten vier Fuß und drei Zoll im Geviert bei einem
Preis von einem Taler fünf Groschen und vier Pfennigen
für den Geviertfuß kostete. Da galt es, den Preis des Geviert-
zolles und dessen Wert in Pfennigen und nun wieder diese
in Groschen und Taler umzurechnen. Ich habe dies als junger
Architekt noch mitmachen müssen. Wer das nicht kennen-
gelernt hat, weiß das Dezimalsystem seiner Bedeutung nach
nicht zu würdigen.

Geldgeschäfte

Die Volkswirtschaft der handelskräftigen Staaten führte zu
einem Zusammenschluß der Erzeugung und der Erzeuger

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