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Ein ungarischer Fünfzehner war siebzehn Kreuzer wert,
ein kaiserlicher mit dem Stern sechzehn Kreuzer, alte Salz-
burger siebzehn, neue sechzehn Kreuzer, und so fort in end-
loser Verwirrung, die durch zahlreiche Versuche, Einheit
in die deutsche Währung zu bringen, nicht beseitigt werden
konnte. Bekanntlich hatte bis 1892 Süddeutschland noch
Gulden, während Norddeutschland Taler prägte, hatte der
sächsische Groschen zwölf Pfennige und der preußische
zehn, so daß lange noch auf dem Lande in Sachsen ein
Fünfpfennigstück ein Sechser genannt wurde und in Preußen
man noch von guten Groschen redete.

Das Ziel mußte sein, daß das Reich wieder mit „reputier-
lichem Geld angefüllet“ werde. Die Regel war das Rechnen
nach Reichstalern zu vierundzwanzig guten Groschen und je
zwölf Pfennigen. Aber drei Speziestaler galten vier Reichs-
taler, acht Meißner Gulden galten sieben Reichstaler, sechs
Alte Schock oder zwei Neue Schock fünf Reichstaler, drei
Reichsgulden zwei Reichstaler. Wenn auch die Schocke mit
der Zeit aus der kaufmännischen Rechnung verschwanden,
so waren sie doch noch bis tief in die zweite Hälfte des
achtzehnten Jahrhunderts im Kleinhandel im Gebrauch. Der
Meißner Gulden mußte oft in Rechnung gezogen werden,
wo es sich um älteres Kapital handelte, das in diesem Gelde
angelegt worden war.

Es war von ganz besonderer Wichtigkeit, Klarheit in die
Verhältnisse zu bringen. Daher erschien es als ein großer
Fortschritt, als 1690 Sachsen, Brandenburg und Braun-
schweig sich zur Einführung des „Leipziger Münzfußes“ ent-
schlossen, zum Ausprägen des Talers nach des Reiches Schrot
und Korn, nämlich statt neun zwölf Taler aus der Mark.
Schwankungen war das Geld freilich damit nicht entzogen,
namentlich im Verhältnis vom Gold zum Silber, das nach
dem Zinnaer Fuß 13,55, nach dem Leipziger Fuß 15,1 be-
trug, bis August den Wert der Goldmünzen festsetzte. Der
Erfolg der staatlichen Maßnahmen für das Münzwesen war,

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