Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
■K

DER STAAT *

Regierung und Hof

Die Einhäuptigkeit der Regierung schob dem Fürsten ein
Übermaß von Arbeit zu, wenn er tatsächlich in allen Ver-
waltungsteilen seinen Willen bis ins einzelne verwirklicht
sehen, wenn er alle Räder des Getriebes gleichmäßig über-
wachen wollte. Es wird schwer sein, festzustellen, inwie-
weit August seiner Fürstenpflicht nachgekommen ist. Nach
außen galt natürlich alles, was von „oben“ kam, als seine
Willensäußerung. Tatsächlich war ja auch der König ver-
antwortlich für jede Verfügung. Der Minister war nicht „Be-
kleidungsstück“ des höchsten Herrn, nicht berufen, dessen
Handlungen nach außen als die seinigen zu vertreten. Er hatte
einfach zu gehorchen. Mithin war das Fürstenamt wesent-
lich schwieriger als im Verfassungsstaat mit seinen verant-
wortlichen Ministern und frei gewählten Kammern. Gerade
weil der Weg zwischen Entschluß und Durchführungkürzer,
bequemer war, wurde der Entschluß um so verantwortungs-
voller, die Notwendigkeit, in schwierigen Fragen sich volle
Aufklärung, verständigen Rat zu holen, immer dringender,
ist der an sich unverantwortliche und doch gewissenhafte
Ratgeber um so schwerer zu finden, zum mindesten für den
Fürsten selbst. Der Rat des Ministers tritt ja nichtöffentlich
hervor, sondern verbirgt sich im Arbeitszimmer des Fürsten.
Um 1705 schrieb August eine Art politischen Testaments
nieder, das aus den Erfahrungen einer zehnjährigen Regie-
rung sich ergebende Ratschläge erteilte. Man bedenke wohl,
daß er unvorbereitet zur Macht kam, und daß er schon des-
halb von seinen Ministern in eine Abhängigkeit geriet, die

33i
 
Annotationen