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für ihn noch ungünstiger. In einem Lande, in dem e in Adeliger
die Durchbringung eines Gesetzes durch das liberum veto
unmöglich machen konnte, in dem durch die Kongregationen
der bewaffnete Widerstand der Parteien gegeneinander ge-
regeltwar, boten sich der Durchführung eines dem Zeitgeiste
entsprechenden, für Polen gewiß sehr heilsamen Gesetzes so
viele Schwierigkeiten, daß es nicht einmal zu den Vorberei-
tungen eines solchen kam.

Durch fast ganz Europa ging der Kampf der Fürsten gegen
die verschieden gearteten ständischen Einrichtungen, auf die
sich hoher und niederer Adel stützte. Was Richelieu in
Frankreich erstrebte, was sich in Dänemark, Schweden, Por-
tugal, selbst in Rußland vollzog, was in England zur Revo-
lution führte, nämlich auf Grund der Staatsgewalt gegen
v diese sich auf lehnende Mächte zu unterdrücken, das führte in
Sachsen zur erhöhten Selbständigkeit des Landesfürsten, im
Reiche zur Schwächung der obersten Gewalt, zur Entklei-
dung des Kaisers von der Alajestät, wie die Zeit sie auffaßte,
indem die Landesfürsten je für sich den Kampf gegen ihren
Adel und die Stände austrugen. Es ist beachtenswert, daß
die Geschichtschreibung des liberal parlamentarischen Zeit-
alters sich bei der Betrachtung dieser Kämpfe in der Regel
auf die Seite der einhäuptig regierenden Fürsten stellte, da
ihnen der moderne Einheitsstaat zu danken sei, freilich der
Staat in particulis.

Naturrecht

Die starre Verteidigung der Einhäuptigkeit der Regierung
innerhalb des Einzelstaates blieb freilich nicht unwiderspro-
chen, namentlich seit sich das sogenannte Naturrecht auszu-
bilden begann. Es ist nicht meine Aufgabe, mich mit den
Dichtungen des besten Staates zu beschäftigen, wie sie seit
1515, seit dem Erscheinen von Thomas Morus „Insel Utopia“,
also des Nirgendwo, mehrfach herauskamen. Auch Sachsen

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