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Verwahrung gehalten, aus der er aber am 16. Januar 1720
wieder ausbrach und beim Herunterlassen von den Festungs-
mauern sich verletzte. Durch diese Fluchtversuche erzürnt,
ließ August es bei dem ihm inzwischen bekanntgewordenen
Urteil auf Mord bewenden, das heißt Klettenberg wurde
am 1. März 1720 mit dem Schwert gerichtet. Die Frage bleibt
offen, welche Rolle bei diesem Entschluß die Enttäuschung
wegen des nicht hergestellten Goldes und der Ärger über
die Fluchtversuche spielten.

In der Öffentlichkeit tadelte man August wegen dieser Hin-
richtung nicht. Man sah vielmehr in ihr die gerechte Be-
strafung eines Adeligen. Wenn man auch aus den Berichten
alles das streicht, was die Ergebenheit gegen den Fürsten
eingab, so findet man doch nie ein Lob seiner Strenge, seiner
Gerechtigkeit im Sinne der harten Rechtspflege, sondern
stets Betonung seiner Milde und Güte, ja eher versteckten
Tadel wegen der Größe gerade dieser Eigenschaften.

Lehranstalten

Den ersten Unterricht erhielten die Kinder, Knaben wie
Mädchen, in den öffentlichen Schulen oder den sogenannten
Winkelschulen. Diese bestanden aus zwei Klassen, in deren
unterer Lesen, Schreiben, Rechnen, Muttersprache und
Höflichkeit der Sitten, in der oberen im wesentlichen Reli-
gionslehre gelehrt wurde. Die Winkelschulen waren solche,
die auf Kosten des Lehrers, also als privatwirtschaftliche
Unternehmen betrieben wurden. Sie scheinen in den Städten,
wo sie wohl allein bestanden, von den Kindern der wohl-
habenderen Stände besucht worden zu sein, da dort bessere
Sitten herrschten als in den öffentlichen Anstalten. Bezeich-
nend ist, daß die Höflichkeit, also der Ton des Hofes, Lehr-
fach war. Im allgemeinen, besonders in den öffentlichen
Schulen, wird der Unterricht als erbärmlich geschildert;

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